LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 19. Sitzung des Sozialausschusses
am 22.04.2013 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Naumann, Jochen für: Donix, Michael
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Kleefisch, Peter Josef für: Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Kiehlmann, Peter
Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Zepuntke, Klaudia
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bahr, Lorenz
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Zierus, Jürgen für: Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin (bis 09.50h)
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Frau von Berg Abteilungsleitung 62.30
Herr Dr. Schartmann Leitung Stabsstelle 70.30
Frau Krause Leitung Stabsstelle 70.10
Herr Janich Abteilungsleitung 71.10
Herr Rohde Abteilungsleitung 61.30
Herr Zorn Abteilungsleitung 61.10
Frau Stenzel Protokoll
Frau Kuth 71.10
Frau Hengels 03
Frau Lenzen Abteilungsleitung 72.10
Frau Franke PR 7
Frau Steymanns GPR
Frau Eichas 70.10
Frau Kramer 70.10
Herr Sita 72.70
Herr Keppeler 71.40
Frau Glagla Fraktion Die Linke
Herr Thessel Leiter LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Frau Johannsen LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Gäste extern:
Herr Schweden Maria Hilf NRW gGmbH
Frau Drews AWO MR
Herr Huppert Paritätischer NRW

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 18. Sitzung vom 25.02.2013

 

3.
Information über die Bundesrats-Entschließung "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"

 

4.
Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII zur Regelung der künftigen Zuständigkeit der Landschaftsverbände für die Eingliederungshilfen zum Wohnen

 

5.
Inklusion und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen - Förderung von zwei Beratungsstellen im Rahmen des "Peer counseling"

 

6.
Freier Eintritt in die LVR-Museen

 

7.
2. Zwischenbericht zur modellhaften Erprobung der Einführung des einheitlichen personenzentrierten Ansatzes im Finanzierungssystem der stationären und ambulanten Eingliederungshilfe sowie damit verbunden der anbieterneutralen
(Erst-) Beratung von leistungssuchenden Personen im Rhein-Kreis Neuss

 

8.
Folgen neuer Rechtsprechung der Bundesgerichte zur Abgrenzung der Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nach dem SGB VIII und SGB XII

 

9.
Verlängerung des Modellprojektes zur Betreuung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien

 

10.
Inklusive Fortbildung für Anbieter von Freizeit- und Ferienmaßnahmen

 

11.
Budget für Arbeit:
Stellungnahme des LVR zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 25.02.2013, Präsentation des LVR und des LWL in einem Workshop des MAIS am 21.03.2013
13/2853

 

12.
Fußballleistungszentrum für Menschen mit einer geistiger Behinderung

 

13.
Offenlegung der Arbeitsergebnisse 2011 der rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung

 

14.
"LVR-Budget für Arbeit: Übergang Schule - Beruf, Modellprojekt STAR - Schule trifft Arbeitswelt"

 

15.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

16.
Dokumentation der Fachtagung "Prävention und Schutz vor Gewalt gegen Frauen mit Behinderung - Was lernen wir aus der Bielefelder Studie?"

 

17.
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes;
hier: Vorstellung der wesentlichen Inhalte des Reformpakets

 

18.
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes;
hier: Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW

 

19.
Benchmarking Bericht 2011 der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS)

 

19.1.
Powerpoint Präsentation

 

19.2.
Kennzahlenvergleich der überörtlichen Sozialhilfeträger 2011

 

20.
Grundsicherung - mündlicher Bericht der Verwaltung

 

21.
Mitteilungen der Verwaltung

 

22.
Anfragen und Anträge

 

22.1.
Anfrage: Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz nach den NSU-Anschlägen

 

23.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
24.
Niederschrift über die 18. Sitzung vom 25.02.2013

 

25.
Auszeichnung behindertenfreundlicher Arbeitgeber - Aktion 2012
13/2722/1

 

26.
Anfragen und Anträge

 

27.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:55 AM Uhr
Ende der Sitzung:12:00 PM Uhr

Folgende Unterlagen werden verteilt:

Vorlage 13/2876: Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes; hier: Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW

Antrag 13/46 Die Linke: Anfrage: Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz nach den NSU-Anschlägen

Organigramme Dezernat 7, Stand 02.04.2013

Vermerk vom 18.04.2013 zu TOP 22.1



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt. Die Vorlage 13/2876 (neu TOP 18) wird zusammen mit der Vorlage 13/2845 (TOP 17) diskutiert. Die Anfrage 13/43 der Fraktion Die Linke wird unter TOP 21.1 beantwortet.


Punkt 2
Niederschrift über die 18. Sitzung vom 25.02.2013

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Information über die Bundesrats-Entschließung "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"
Vorlage 13/2843

Frau Hoffmann-Badache erläutert den Beschluss des Bundesrates, dass der Bund zukünftig die Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe übernehmen soll. Ein Bundesleistungsgesetz soll dazu möglichst frühzeitig zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden. Wichtig hierbei sei aus ihrer Sicht, bei einer Reform der Eingliederungshilfe nicht nur die finanziellen, sondern auch die fachlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Die Information über die Bundesrats-Entschließung "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" wird gemäß Vorlage 13/2843 zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII zur Regelung der künftigen Zuständigkeit der Landschaftsverbände für die Eingliederungshilfen zum Wohnen
Vorlage 13/2852

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass das Land NW die Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände bis zum 02.05.13 erwartet. Aufgrund dieses Termins ist eine Beschlußfassung dieser Vorlage nur im Sozialausschuss möglich. Die gemeinsame Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände, in die das Ergebnis der heutigen Beratung einfließen wird, wird dann dem Sozialausschuss sowie den Ausschüssen HPH, Fi und LA zur Kenntnis gegeben.

Auf Nachfrage von Herrn Wörmann antwortet Frau Hoffmann-Badache, dass vorgeschlagen wird, die existenzsichernden Leistungen bei den Kommunen anzusiedeln. Dazu würde dann auch die Grundsicherung gehören. Das Grundlagenpapier von Bund und Ländern zur Reform der Eingliederungshilfe sieht vor, dass die Träger der Eingliederungshilfe nur noch die Kosten der Betreuungsmaßnahmen finanzieren sollen, unabhängig davon, ob die Person in einer Wohneinrichtung oder einer eigenen Wohnung lebt.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Zielsetzung, im Rahmen der Änderung des AG SGB XII die Schnittstellen zwischen örtlicher und überörtlicher Ebene zu bereinigen, wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Vorlage 13/2852 zu den Überlegungen des MAIS eine gemeinsame Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände zu erarbeiten und abzugeben.


Punkt 5
Inklusion und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen - Förderung von zwei Beratungsstellen im Rahmen des "Peer counseling"
Vorlage 13/2799

Herr Wörmann berichtet, dass die CDU-Fraktion die Förderung im Vorfeld eines noch zu erarbeitenden Konzeptes und noch festzusetzender Förderrichtlinien kritisch sehe.

Herr Runkler weist darauf hin, dass die beiden Projekte zuvor seitens der Sozial- und Kulturstiftung gefördert wurden, jetzt aber von dieser nicht mehr gefördert werden können. Zur Sicherstellung der beiden Beratungsstellen sei ein LA-Beschluss notwendig gewesen.

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 13/2799 zur Kenntnis.


Punkt 6
Freier Eintritt in die LVR-Museen
Vorlage 13/2819

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Grumbach berichtet Frau Hoffmann-Badache, dass die Bescheide, die zum freien Eintritt berechtigen, maximal auf 2 Jahre befristet werden sollen. Bei dem berechtigten Personenkreis handelt es sich auch um Menschen, die zeitlich befristete Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (z.B. Menschen, die selbständig mit ambulanter Unterstützung leben), deren Leistungen i.d.R. auf jeweils 2 Jahre befristet werden und bei denen es eine erkennbare Fluktuation gibt. Die Personen, die bereits Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, bekommen dieses Schreiben mit der Post. Bei neuen Leistungsberechtigten erfolgt dies direkt mit dem Leistungsbescheid. Die Verwaltung wird die neuen Bewilligungsschreiben mit einer heraustrennbaren Karte versehen, die dann zu dem freien Eintritt berechtigt. Die heraustrennbare Karte findet allgemein große Zustimmung.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

"Der freie Eintritt in die LVR-Museen für den in der Vorlage Nr. 13/2819 beschriebenen Personenkreis der Menschen mit Behinderung - einschließlich einer Begleitperson - wird gemäß dem vorgeschlagenen Verfahren bis zum 31.12.2017 verlängert.


Punkt 7
2. Zwischenbericht zur modellhaften Erprobung der Einführung des einheitlichen personenzentrierten Ansatzes im Finanzierungssystem der stationären und ambulanten Eingliederungshilfe sowie damit verbunden der anbieterneutralen
(Erst-) Beratung von leistungssuchenden Personen im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage 13/2832

Frau Lapp berichtet auf Nachfrage von Herrn Zierus, dass nicht jede Person, die eine IHP Beratung aufsucht, anschließend auch eine Leistung der Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt.

Herr Dr. Schartmann berichtet auf Nachfrage von Herr Wörmann, dass von der KoKoBe im Rhein-Kreis-Neuss im Jahr 2009 53 Neuanträge (=IHP) und im Jahr 2010 43 Neuanträge an den LVR geschickt worden sind. Rheinlandweit werden durchschnittlich pro Vollzeitstelle von einer KoKoBe rund 10 IHP an den LVR geschickt (bei einer großen regionalen Streuung).

Der 2. Zwischenbericht zur modellhaften Erprobung der Einführung des einheitlichen personenzentrierten Ansatzes im Finanzierungssystem der stationären und ambulanten Eingliederungshilfe sowie damit verbunden der anbieterneutralen (Erst-)Beratung von leistungssuchenden Personen im Rhein-Kreis Neuss wird gemäß Vorlage 13/2832 zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Folgen neuer Rechtsprechung der Bundesgerichte zur Abgrenzung der Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nach dem SGB VIII und SGB XII
Vorlage 13/2823

Herr Zierus bittet, die Differenz von über 1 Mio. € zwischen dem Ist – Kostenerstattungsbeitrag für 2012 und dem prognostizierten Betrag für 2013 zu erläutern.

Herr Janich berichtet, dass im Moment Tendenzen erkennbar sind, dass der größte Teil der zur Erstattung anzumeldenden Fälle erledigt sein könnte und die Zahl der Kostenerstattungen abnimmt.

Herr Bahr hält es für richtig, dass die Leistungsverantwortung für diese Fälle nunmehr beim LVR angesiedelt sei. Bezüglich der Haushaltsprognose bleibe abzuwarten, wie viele Erstattungsfälle es tatsächlich geben wird.

Auf Nachfrage von Frau Daun erläutert Herr Janich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keinen zusätzlichen Personalaufwand geben wird, da es bei der nunmehr eindeutigen Zuordnung des LVR als Kostenträger keine arbeitsaufwendigen Abgrenzungsfragen mehr zu klären gibt. Die Jugendhilfeträger haben beim LVR sowohl Anträge auf Kostenerstattung für die Vergangenheit als auch Anträge auf Kostenübernahme gestellt.

Die Folgen neuer Rechtsprechung der Bundesgerichte zur Abgrenzung der Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nach dem SGB VIII und SGB XII werden gemäß Vorlage 13/2823 zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Verlängerung des Modellprojektes zur Betreuung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien
Vorlage 13/2812

Frau Berten hält dies für ein wichtiges Projekt, mit dem den Bedürfnissen der Kinder individuell Rechnung getragen werden könne. Zudem könne dies auch zu einer stärkeren Hinwendung zu sich anschließenden ambulanten Wohnformen führen.

Herr Bahr bestätigt dies und weist darauf hin, dass es sich bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie in der Jugendhilfe um eine normale Betreuungsform handele und es auch in der Eingliederungshilfe zu einer Regelleistung werden solle. Herr Wörmann schließt sich den Aussagen an.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass dies eine der Schnittstellen sei, die laut Vorlage 13/2852 behoben werden könnte. Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung das Land NRW sich bezüglich der Zuständigkeit entscheidet.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss

"Der Verlängerung des Modellprojekts zur Betreuung geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien bis zum 31.12.2018 wird gemäß Vorlage Nr. 13/2812 zugestimmt."


Punkt 10
Inklusive Fortbildung für Anbieter von Freizeit- und Ferienmaßnahmen
Vorlage 13/2809

Herr Thessel berichtet, dass das LVR Zentrum für Medien und Bildung im Auftrag des MSW für den Schulbereich bereits ca. 140 Moderatorinnen und Moderatoren für die Inklusion ausgebildet hat, die mittlerweile in den Kompetenzteams vor Ort für die Beratung den Schulen zur Verfügung stehen. Ein Expertenworkshop mit Teilnehmern aus Wissenschaft, Jugendarbeit und Fortbildungspraxis ist für den 15.05.2013 geplant. Es sollen dort die verschiedenen Erfahrungen erfolgreicher inklusiver Freizeit- und Feriengestaltung präsentiert und diskutiert werden. Die Gründung eines Beirats aus ausgewählten Mitgliedern des Expertenworkshops, wozu auch Menschen mit Beeinträchtigungen gehören sollen, wird angestrebt. Am 17. Oktober 2013 werden sich ca. 80 Teilnehmende im LVR über die Rahmenbedingungen gelungener inklusiver Freizeit- und Feriengestaltung austauschen. Es werden best-practise Beispiele aus Wissenschaft, Freizeit, Kultur und Erlebnispädagogik vor- und in Arbeitsgruppen zur Diskussion gestellt. Auf Grundlage des Aktionsplans NRW inklusiv soll ein Maßnahmenkatalog für die Entwicklung bedarfsorientierter Fortbildungsmodule verabschiedet und im Anschluss an die Tagung dokumentiert werden. Ab 2014 sollen dann auf Grundlage der Ergebnisse des Expertenworkshops und der LVR-Tagung verschiedene Fortbildungsmaßnahmen für die unterschiedlichen Zielgruppen umgesetzt werden.

Herr Zierus bittet darauf zu achten, dass aufgrund dieser Fortbildungsmaßnahmen keine Gelder für Ferienmaßnahmen gekürzt werden.

Frau Servos sieht bei den Fortbildungsmaßnahmen das Ziel, Akteure, die bisher in diesem Themenfeld noch keine Angebote gemacht haben, mit der Inklusion vertraut zu machen. Sie bittet bei der Vorbereitung für den Expertenworkshop auch die Projekte mit einzubeziehen, die der LVR bereits gemacht hat oder die auf Landesebene bereits installiert sind.

Frau Berten betont hierbei die notwendige Zusammenarbeit innerhalb des LVR zwischen den Dezernaten 7, 9 sowie der LVR- Anlaufstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention.

Herr Wörmann verweist auf die zahlreichen Fortbildungsangebote der Freien Wohlfahrtspflege und ist gespannt auf die spezifischen Themen, die der LVR ergänzend dazu anbieten wird.

Die Unterlage "Inklusive Fortbildung von Anbietern von Freizeit- und Ferienmaßnahmen" wird gemäß Vorlage-Nr. 13/2809 zur Kenntnis genommen.


Punkt 11
Budget für Arbeit:
Stellungnahme des LVR zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 25.02.2013, Präsentation des LVR und des LWL in einem Workshop des MAIS am 21.03.2013
Vorlage 13/2853

Frau Hoffmann-Badache berichtet über die Anhörung im Bundestag und erläutert die der Vorlage beigefügten Unterlagen.

Herr Wörmann begrüßt die Stellungnahme des LVR und macht sich für ein persönliches Budget, an dem sich alle Kostenträger beteiligen, stark.

Die Vorlage 13/2853 wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 12
Fußballleistungszentrum für Menschen mit einer geistiger Behinderung
Vorlage 13/2837

Herr Bahr hält dies für ein gelungenes Projekt und regt an, solche Projekte auch für andere Sportarten zu initiieren. Herr Pohl schließt sich dem an.

Frau Zsack-Möllmann bittet, die Vorlage auch dem Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen zur Kenntnis zu geben.

Herr Dr. Grumbach befürwortet inklusive Sportangebote, bei diesem Konzept handele es sich allerdings um ein exklusives Angebot nur für Menschen mit Behinderung. Er fragt nach, ob versucht wurde, mit bestehenden Einrichtungen zusammen zu arbeiten.

Frau Lapp berichtet, dass das Projekt nur gelingen konnte, da sowohl die WfbM als auch die Stiftung bereit waren, zusammen zu arbeiten und Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Gold-Krämer-Stiftung und die GWK werden mit anderen Fußballleistungszentren zusammen arbeiten und auch dort trainieren. Die Stiftung hatte auch Kontakt zu weiteren potentiellen Partnern aufgenommen. Es wurde grundsätzliche Unterstützung angeboten, jedoch sah sich keiner in der Lage, einen finanziellen Beitrag einzubringen.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass die Verwaltung mit dem Deutschen Behindertensportverband Kontakt aufnehmen und nachfragen werde, ob dort ähnliche Projekte bezogen auf andere Sportarten bekannt seien.

Der Bericht der Verwaltung zum Fußballleistungszentrum für Menschen mit geistiger Behinderung wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 13
Offenlegung der Arbeitsergebnisse 2011 der rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/2833

Frau Lapp berichtet, dass in 2011 wie in 2010 die Offenlegungen auf Basis einheitlicher Standards erstellt wurden, so dass bezüglich der Entwicklung 2010 zu 2011 erstmals eine verbesserte Vergleichsmöglichkeit vorliegt. Wichtig sei, dass die Offenlegung der Arbeitsergebnisse nach diesen Standards auf einer Vereinbarung zwischen den Werkstätten und dem Landschaftsverband Rheinland beruhe.

Frau Berten dankt der Verwaltung, dass die Anregungen, die der Sozialausschuss zu den Arbeitsergebnissen 2010 gemacht habe, aufgenommen wurden. Obwohl alle 43 WfbM ein positives Arbeitsergebnis erzielt haben, hat sie erfahren, dass einige WfbM das Angebot an Freizeitmaßnahmen reduziert habe. Sie fragt, ob der Verwaltung hierüber Informationen vorliegen.

Herr Pohl hält die Rücklagen für Ertragsschwankungen bei einigen WfbM für eher gering und hofft, dass sich alle WfbM auf einem höheren Niveau angleichen werden.

Frau Daun spricht die mit den WfbM vereinbarten Fallpauschalen für zusätzliche Betreuung A, B und C an. Die höchste Pauschale C ist für den Personenkreis vorgesehen, der einen besonders hohen Unterstützungsbedarf hat. Sie bittet die Verwaltung zu überlegen, wie es ermöglicht werden könne, dass die WfbM noch mehr motiviert werden, sich dem Personenkreis mit besonders hohem Unterstützungsbedarf zu widmen.

Herr Zierus hält das Durchschnittsentgelt der Beschäftigten in Höhe von rd. 175 € monatlich für veränderungswürdig und bittet die WfbM, ihren Spielraum auszuschöpfen, damit das Entgelt auch eine Wertschätzung ausdrücken würde.

Frau Lapp berichtet ergänzend, dass sich die wirtschaftliche Situation der WfbM unterschiedlich darstelle und einige die Ertragsschwankungsrücklage mit 0 € angegeben haben. Wichtig sei, dass in keiner WfbM Kürzungen des Arbeitsentgeltes erfolgt sind. Das Durchschnittsentgelt beträgt 175,-€, die Entgeltspanne ist jedoch erheblich größer. Zu den Fallpauschalen A, B und C verweist sie auf die Beratung in der Sitzung am 23.10.2012 (Auszug Protokoll 23.10.2012, TOP 4, s. Anlage). Zu der Anmerkung von Frau Berten teilt sie mit, dass die Durchführung von Freizeitmaßnahmen keine Verpflichtung der WfbM darstelle. Sofern WfbM ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, bittet sie um Hinweise.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass sich im Rahmen der Verhandlungen über die Fallpauschalen die WfbM verpflichtet haben, alle Menschen mit Behinderung, die die Voraussetzungen für eine Aufnahme in eine WfbM erfüllen, zu betreuen. Die Entgeltstruktur ist zusammen mit den WfbM entwickelt worden.
Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern sind in NRW auch Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen in den WfbM beschäftigt, so dass die Spannbreite der wirtschaftlich verwertbaren Leistungen groß ist. Der Durchschnittswert der Entgelte ist somit alleine nicht aussagekräftig.

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Arbeitsergebnisse der rheinischen Werkstätten gemäß Vorlage 13/2833 zur Kenntnis.


Punkt 14
"LVR-Budget für Arbeit: Übergang Schule - Beruf, Modellprojekt STAR - Schule trifft Arbeitswelt"
Vorlage 13/2831

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Sozialausschuss beschließt gem. Vorlage Nr. 13/2831 die Fortsetzung der Finanzierung von 5,0 Personalstellen zur Berufsorientierung, Berufsberatung und Übergangsbegleitung für (schwer-) behinderte Schülerinnen und Schüler bei den Integrationsfachdiensten der STAR-Modellregionen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe vom 01.08.2013 bis zum 30.06.2015, sowie die Fortführung der Koordinierungsstelle beim LVR-Integrationsamt im Rahmen einer 3. Förderphase "STAR" vom 01.08.2013 bis zum 30.06.2015.


Punkt 15
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/2816

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage
Nr. 13/2816 dargestellt, zugestimmt.



Punkt 16
Dokumentation der Fachtagung "Prävention und Schutz vor Gewalt gegen Frauen mit Behinderung - Was lernen wir aus der Bielefelder Studie?"
Vorlage 13/2825

Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend mit, dass die Dokumentation zwischenzeitlich versandt wurde.

Frau Servos und Frau Janicki wollen dieses Thema unter dem Gesichtspunkt der Prävention nochmals im Ausschuss aufgreifen und sich dabei intensiv mit den Ergebnissen der Fachtagung befassen.

Der Bericht über die Tagungsdokumentation „Prävention und Schutz vor Gewalt für Frauen mit Behinderung - Was lernen wir aus der Bielefelder Studie?" wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 17
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes;
hier: Vorstellung der wesentlichen Inhalte des Reformpakets
Vorlage 13/2845

Frau Hoffmann-Badache verweist auf die als Tischvorlage ausliegende Vorlage 13/2876 und erläutert die jeweiligen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf. Das APG (Alten- und Pflegegesetz) ist für pflegebedürftige Menschen maßgeblich, während der Regelungsbereich des WTG (Wohn- und Teilhabegesetz) sich auch auf Menschen mit Behinderungen erstreckt. Das WTG soll die Versorgungssicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner von Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften gewährleisten. Ziel des Inkrafttretens ist der 01.11.2013.

Für die einzelnen Wohn- und Betreuungsangebote sind auf den jeweiligen Angebotstyp bezogene, unterschiedliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgesehen. Die Möglichkeiten, Investitionsaufwendungen für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen abschreiben zu können, werden verbessert, indem dafür 4 % anstelle von 2 % für Abschreibungen berücksichtigt werden. Dies werde zu höheren Belastungen bei den Selbstzahlern bzw. bei den Sozialhilfeträgern führen.

Frau Berten bittet aufgrund der umfangreichen verteilten Vorlage, die Beratung der Vorlagen 13/2845 und 13/2876 auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Herr Wörmann ist mit der Vertagung der Beratung einverstanden, äußert sich aber schon jetzt kritisch zu dem Gesetzentwurf. Zum einen muß davon ausgegangen werden, dass der Investitionsstau nicht behoben werden wird. Außerdem äußern alle Beteiligten, dass mit Mehrkosten gerechnet werden müsse. Weiterhin besteht die Sorge aller Beteiligten, dass gerade in Bezug auf ambulante Betreuungsformen mit hoher Bürokratie zu rechnen sei. Er bittet alle Beteiligten, dies in ihren Stellungnahmen auch deutlich zu machen.

Frau Daun ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber mit den unterschiedlichen Stellungnahmen eine gute Grundlage habe, den Gesetzentwurf entsprechend den Kritikpunkten zu überarbeiten.

Der Sozialausschuss vertagt die ausführliche Beratung der Vorlagen 13/2845 und 13/2876 in die nächste Sitzung am 10.06.2013.


Punkt 18
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes;
hier: Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Vorlage 13/2876

Der Sozialausschuss vertagt die ausführliche Beratung der Vorlagen 13/2845 und 13/2876 in die nächste Sitzung am 10.06.2013.


Punkt 19
Benchmarking Bericht 2011 der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS)


Punkt 19.1
Powerpoint Präsentation

Frau Krause und Frau Eichas stellen anhand einer Powerpoint Präsentation (s. Anlage) die wesentlichen Inhalte des Kennzahlenvergleichs der überörtlichen Sozialhilfeträger für 2011 vor und stehen anschließend für Fragen zur Verfügung.

Frau Krause antwortet auf die Frage von Herrn Wörmann, dass im Benchmarking Bericht bei den Menschen mit Behinderung, die eine WfbM besuchen und zu Hause wohnen, nicht nach Regionen oder Behinderungsarten unterschieden wird. Frau Lapp ergänzt, dass der Aspekt der Behinderungsart in der Modellregion Mönchengladbach mit beleuchtet werden wird.

Herr Dr. Grumbach fragt nach dem Grund der hohen Kosten des LVR im Bereich des stationären Wohnens.

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass die Kostenunterschiede in der Struktur bereits seit Jahren bestehen. Der LVR hatte zu den Gründen für die Kostenunterschiede zwischen LVR und LWL im stationären Wohnen ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben. Die Vorlage 12/721 „Forschungsprojekt "Gründe für die Kostenunterschiede im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe" für den Sozialausschuss 20.09.2005 ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Ein wesentlicher Aspekt seien die in früheren Jahren gesetzten Standards für die Qualität des Personals.

Frau Berten hält es für wichtig, den Zugang zur WfbM allen Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Nur so sei es möglich, dass behinderte Menschen so lange wie gewünscht in der Herkunftsfamilie wohnen können.

Auf Nachfrage von Herrn Bahr berichtet Frau Lapp, dass die Altersstruktur derjenigen behinderten Menschen, die noch zu Hause wohnen, im Kennzahlenvergleich nicht abgebildet sei. Dieser Aspekt wird jedoch in der Modellregion Mönchengladbach mit untersucht.

Der Sozialausschuss nimmt die Powerpoint Präsentation zur Kenntnis.


Punkt 19.2
Kennzahlenvergleich der überörtlichen Sozialhilfeträger 2011
Vorlage 13/2838

Der Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Benchmarking) 2011 wird gemäß Vorlage Nr. 13/2838 zur Kenntnis genommen.


Punkt 20
Grundsicherung - mündlicher Bericht der Verwaltung

Realisierung der Bundeserstattung an den Aufwendungen der Grundsicherung
Frau Lapp berichtet zur Bundeserstattung der Aufwendungen der Grundsicherung, dass der Bund sich in 2013 in Höhe von 75 % und ab 2014 in Höhe von 100% an den Aufwendungen der Grundsicherung beteiligt. Zur Realisierung dieser Erstattung sind umfangreiche Vorgaben des Bundes zu beachten. In den Fachbereichen 72/73 ist sicher zu stellen, dass die Ansprüche in jedem Einzelfall auf Grundsicherungsleistungen geprüft, der Höhe nach ermittelt und beschieden werden. Neben der Prüfung und Bescheidung in allen Bestandsfällen sind diese Prüfungen in jedem Neu- und Folgeantrag zu erledigen. Weiterhin kann die Bewilligung der Grundsicherungsleistung nicht unbefristet erfolgen und muss darüber hinaus bei jeder Veränderung – insbesondere bei Einkommensänderungen - neu festgesetzt und beschieden werden. Im Haushalt 2013 sind Einnahmen in Höhe von 71 Mio. € veranschlagt.

Auf die Frage von Herrn Wörmann antwortet Frau Lapp, dass bei der Berechnung der Grundsicherung der Regelsatz eines Haushaltsangehörigen angesetzt werde. Dazu werden ein eventueller Mehrbedarf sowie die rheinlandweit durchschnittlichen Mietkosten hinzu gerechnet.

Der Sozialausschuss nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Punkt 21
Mitteilungen der Verwaltung

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass Frau Fankhaenel zum 01.04.2013 offiziell die Leitung des Fachbereichs 61 übernommen hat. Damit ist die Stelle der Fachbereichsleitung 71 vakant. Mit der kommissarischen Leitung wurde Herr Janich beauftragt.

Herr Janich erläutert die verteilten neuen Organigramme des Dezernats 7 und verweist auf die Vorlage 13/2536 "Organisationsveränderungen im LVR-Dezernat 7", die im Sozialausschuss am 27.11.2012 beraten wurde.


Punkt 22
Anfragen und Anträge

Es gibt keine Wortmeldung.


Punkt 22.1
Anfrage: Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz nach den NSU-Anschlägen
Anfrage 13/46 Die Linke.

Die Anfrage wird mit Vermerk vom 18.04.2013 schriftlich beantwortet (s. Anlage). Der Vermerk wird in der Sitzung verteilt. Frau von Berg beantwortet die Fragen zudem in der Sitzung mündlich. Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend mit, dass die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Diakonie ein Beratungsangebot für die Opfer des Nagelbombenattentats in der Keupstraße plant. Die voraussichtlichen Kosten einer Beratungsstelle betragen 20.000 € für das erste Jahr. Der LVR beabsichtigt, sich aus Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit mit rund 7.000 € an der Finanzierung der Beratungsstelle für das erste Jahr zu beteiligen. Herr Zierus bedankt sich für die Antworten auf die Anfrage. Frau von Berg ergänzt auf seine Nachfrage hin, dass es keine Möglichkeit einer Leistung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gebe, wenn Menschen sich aufgrund falscher Ermittlungen verletzt oder verfolgt sehen. Das OEG setzt einen tätlichen Angriff voraus. Auf Nachfrage von Herr Dr. Grumbach teilt Frau von Berg mit, dass der LVR davon ausgehe, dass das damals zuständige Versorgungsamt Leistungen für die Opfer des Attentats in der Probsteigasse erbracht habe. Eine genauere statistische Auswertung sei jedoch nicht möglich, da entsprechendes Datenmaterial der ehemaligen Versorgungsverwaltung nicht vorliegt.


Punkt 23
Verschiedenes

Frau Lapp schlägt für die Verwaltung vor, dass der Sozialausschuss in der nächsten Sitzung am 10.06.2013 bei den Alexianer Werkstätten GmbH in Köln-Porz tagt. Der Sozialausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.


Köln, den 18.05.2013

Die Vorsitzende



Schmerbach
Köln, den 15.05.2013

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

Hoffmann-Badache