Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) hat am 07.03.2013 den Entwurf zur Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes in einem Reformgesetz (GEPA) vorgestellt. Derzeit wird die sog. Verbändeanhörung durchgeführt. Die parlamentarischen Beratungen sollen im Juni beginnen und das Gesetz soll am 01.11.2013 in Kraft treten.
Diese Vorlage erfolgt in Ergänzung zur Vorlage 13/2845 und enthält die Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände inclusive drei Anlagen (Anlage A).
In der Stellungnahme geben die beiden Landschaftsverbände zunächst eine grundsätzliche Einschätzung der Weiterentwicklungen des Altenpflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes insgesamt ab. Die Positionierungen zu einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfes finden sich in den Anlagen.
Außerdem ist die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (Anlage B) sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW (Anlage C) beigefügt.