LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2876
öffentlich
Datum:
04/17/2013
Dienststelle:
OE 7
Bearbeitung:
Frau Hoffmann-Badache
Sozialausschuss22.04.2013zur Kenntnis
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen06.05.2013zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss22.05.2013zur Kenntnis
Landschaftsausschuss29.05.2013zur Kenntnis
Kommission Inklusion06.06.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes;
hier: Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Kenntnisnahme:
Die Stellungnahmen der beiden Landschaftsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zur Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes werden gemäß Vorlage 13/2876 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) hat am 07.03.2013 den Entwurf zur Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes in einem Reformgesetz (GEPA) vorgestellt. Derzeit wird die sog. Verbändeanhörung durchgeführt. Die parlamentarischen Beratungen sollen im Juni beginnen und das Gesetz soll am 01.11.2013 in Kraft treten.

Diese Vorlage erfolgt in Ergänzung zur Vorlage 13/2845 und enthält die Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände inclusive drei Anlagen (Anlage A).

In der Stellungnahme geben die beiden Landschaftsverbände zunächst eine grundsätzliche Einschätzung der Weiterentwicklungen des Altenpflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes insgesamt ab. Die Positionierungen zu einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfes finden sich in den Anlagen.

 

Außerdem ist die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (Anlage B) sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW (Anlage C) beigefügt.


Begründung:

Die Stellungnahmen der beiden Landschaftsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zur Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes liegen als Anlagen bei.

 

In Vertrtetung

H o f f m a n n  -  B a d a c h e