LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2852
öffentlich
Datum:
04/05/2013
Dienststelle:
Fachbereich 73
Bearbeitung:
Hr. Flemming
Sozialausschuss22.04.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII zur Regelung der künftigen Zuständigkeit der Landschaftsverbände für die Eingliederungshilfen zum Wohnen
Beschlussvorschlag:
Die Zielsetzung, im Rahmen der Änderung des AG SGB XII die Schnittstellen zwischen örtlicher und überörtlicher Ebene zu bereinigen, wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Vorlage 13/2852 zu den Überlegungen des MAIS eine gemeinsame Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände zu erarbeiten und abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e
Zusammenfassung:

Seit dem 01.07.2003 sind die Landschaftsverbände in NRW mittels Rechtsverordnung zum Ausführungsgesetz zum SGB XII für die ambulanten und stationären Eingliederungshilfen zum Wohnen zuständig. Diese Zuständigkeit ist bis zum 30.06.2013 befristet. Das zuständige Fachministerium bereitet eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII vor, um die künftige Zuständigkeit der Landschaftsverbände für diese Leistungen zu regeln.  Zunächst soll die Rechtsverordnung verlängert und zugleich das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden mit dem Ziel, das novellierte AG-SGB XII zum 01.01.2014 in Kraft treten zu lassen. Neben der gesetzlichen Regelung der Zuständigkeiten der Landschaftsverbände sind vor allem Schnittstellenbereinigungen beabsichtigt.


Begründung:
Anlagen: