Die Vorlage 13/2823 erläutert die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen neuer oberster Rechtsprechung zur Abgrenzung der Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen nach dem SGB VIII und SGB XII. Die in der Vorlage dargestellten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts zu dieser Rechtsfrage haben Kostensteigerungen für den LVR als überörtlichen Sozialhilfeträger zur Folge. Im Haushalt 2012 entstanden Aufwendungen in Höhe von 6.929.927,42 Euro. Im Haushaltsplan 2013 sind als Ansatz 5.852.000,00 Euro berücksichtigt.