LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 31. Sitzung des Landschaftsausschusses
am 17.07.2013 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Dr. Ammermann, Gert
Boss, Frank für Schittges, Winfried (MdL)
Bündgens, Willi für Simon, Bernhard
Einmahl, Rolf
Pantel, Sylvia
Prof. Patt, Dieter
Verweyen, Inge
SPD
Kösling, Klaus
Recki, Gerda
Prof. Dr. Rolle, Jürgen
Schmerbach, Cornelia
Prof. Dr. Wilhelm, Jürgen Vorsitzender
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Beck, Corinna
Peil, Stefan
FDP
Effertz, Lars Oliver
Paßmann, Bernd
Die Linke.
Detjen, Ulrike
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Rehse, Henning beratendes Mitglied
Von den Fraktionsgeschäftsstellen
Böll, Thomas SPD
Klemm, Ralf Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Runkler, Hans-Otto FDP
Schulte, Felix Die Linke.
Schmitz, Heinz Freie Wähler/Deine Freunde
Verwaltung:
LVR-Direktorin Lubek, Ulrike
Erste Landesrätin Hötte, Renate
LVR-Dezernent vom Scheidt, Frank
LVR-Dezernent Elzer, Reinhard
LVR-Dezernent Wontorra, Ulrich
LVR-Dezernentin Wenzel-Jankowski, Martina
LVR-Dezernentin Karabaic, Milena
Anders, Peter, persönlicher Referent ELR’in (öffentl. Teil)
Bayer, Christine, Leiterin LVR-Fachbereich 03
Berg, Frithjof, Leiter LVR-Fachbereich 12
Büder, John, LVR-Fachbereich 14
Clausmeyer, Magnus, LVR-Fachbereich 14
Duldhardt, Ulrich, LVR-Fachbereich 14
Eichhorn-Thiel, Barbara, Leiterin LVR-Fachbereich 06
Esser, Annette, LVR-Fachbereich 21
Kessing, Ulrike, Stabsstelle LVR-Dezernat 9
Meurer, Martina, LVR-Fachbereich 06 (öffentl. Teil)
Otto, Kristin, LVR-Fachbereich 06
Peters, Sandra, persönliche Referentin LD’in
Pleus, Alfred, LVR-Fachbereich 06 (Protokoll)
Soethout, Guido, Leiter LVR-Fachbereich 21
Sprenger, Katja, persönliche Referentin Vors. LVers
Ströter, Birgit, LVR-Fachbereich 03
Personalvertretung:
Gülich, Andreas
Lauber, Harry
Mosbach, Susanne
Ziegeler, Ute

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschriften

 

2.1.
Niederschrift über die 29. Sitzung vom 29.05.2013

 

2.2.
Niederschrift über die 30. Sitzung (Sondersitzung) vom 11.06.2013

 

3.
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 der LVR-Kliniken und der LVR-Krankenhauszentralwäscherei und Beschluss über die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung sowie über die Entlastung der Krankenhausausschüsse

 

4.
Feststellung der Jahresabschlüsse 2012 der LVR-HPH-Netze und Beschluss über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung des Betriebsausschusses

 

5.
Vorgesehene Tagesordnungspunkte für die 13. Sitzung der
13. Landschaftsversammlung Rheinland am 09.09.2013

 

6.
Beschäftigungsangebote als Zuverdienst;
hier: Zwischenbericht zum bisherigen Projektverlauf, Information über erste Ergebnisse der Evaluation und daraus resultierende weitere Vorschläge für die Fortsetzung des Projektes.

 

7.
Projekt LVR-Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, Stand Mai 2013

 

8.
Leben in Gastfamilien mit ambulanter Unterstützung - Förderung von spezialisierten Fachdiensten

 

9.
Zusammenlegung von LVR-Förderschulen

 

9.1.
Zusammenlegung der LVR-Johann-Heidsiek-Schule, Primarstufe und der LVR-Gerricus-Schule, Sekundarstufe I zu einer LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in Düsseldorf

 

9.2.
Zusammenlegung der LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Primarstufe und der LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Sekundarstufe I zu einer LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in Köln, Belvederestraße

 

9.3.
Zusammenlegung der LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Primarstufe und der LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Sekundarstufe I zu einer LVR-Förderschule, mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in Essen

 

10.
Archäologische Zone und Jüdisches Museum: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem LVR

 

11.
Handreichung für die Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland

 

12.
Frauenkulturpreis des LVR;
hier: Konzeption, Richtlinien und Besetzung der Jury
13/2802/2

 

13.
Netzwerk Biologische Stationen im Rheinland; Förderprogramm 2013

 

14.
Aufarbeitung der Probleme mit den Abrechnungen der PG 074

 

15.
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes sicherstellen

 

16.
Projekt "Firun", Entwärmung der Büroräume des Horion-Hauses (1. bis einschließlich 6. Obergeschoss)

 

17.
Beschränkung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte

 

17.1.
Beschränkung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des LVR auf Inhaberinnen und Inhaber von Stellen mit kw-Vermerk

 

17.2.
Beschränkung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des LVR auf Inhaberinnen und Inhaber von Stellen mit kw-Vermerk
hier: Erweiterung zum Beschlussvorschlag 13/3039

 

18.
Bericht über die Sponsoringleistungen an den Landschaftsverband Rheinland im Jahr 2012

 

19.
Ersatzbenennung im Landesjugendhilfeausschuss

 

20.
Anfragen und Anträge

 

21.
Beschlüsse der Fachausschüsse

 

21.1.
Schwerwiegend psychisch erkrankte und behinderte Menschen in der Gemeinde versorgen;
hier: Zustimmung des Landschaftsausschusses gemäß § 11 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung

 

22.
Besondere Vorkommnisse

 

23.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
24.
Niederschriften

 

24.1.
Niederschrift über die 28. Sitzung (Sondersitzung, gemeinsam mit dem LA des LWL) vom 29.04.2013

 

24.2.
Niederschrift über die 29. Sitzung vom 29.05.2013

 

25.
Personalmaßnahmen

 

25.1.
Wiederwahl der Landesrätin des Dezernates Kultur und Umwelt
13/3035

 

25.2.
Besetzung der LVR-Fachbereichsleitung 44
13/3037

 

25.3.
Personalmaßnahmen;
Zuständigkeit des Landschaftsausschusses
13/3036

 

26.
Grundstücksangelegenheiten

 

26.1.
Veräußerung des Jugendhofes Rheinland, Königswinter, im Wege eines Erbbaurechtes
13/2894

 

26.2.
Verkauf eines Zweifamilienwohnhauses in Düren, Alte Jülicher Straße 76
13/3003

 

26.3.
Ankauf der Liegenschaft Gartenstraße 72, 41236 Mönchengladbach von der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach zur Einrichtung einer Tagesklinik (Ambulanz- und Tagesklinik-Zentrum, ATZ) für die LVR-Klinik Mönchengladbach
13/3001

 

27.
Lageberichte 2012

 

27.1.
Lageberichte 2012 der LVR-Kliniken

 

27.1.1.
Lagebericht 2012 der LVR-Klinik Bonn
13/2989

 

27.1.2.
Lagebericht 2012 der LVR-Klinik Düren
13/2993

 

27.1.3.
Lagebericht 2012 des LVR-Klinikums Düsseldorf
13/2997

 

27.1.4.
Lagebericht 2012 der LVR-Klinik Köln
13/3010

 

27.1.5.
Lagebericht 2012 der LVR-Klinik Langenfeld
13/2941

 

27.1.6.
Lagebericht 2012 der LVR-Klinik Mönchengladbach
13/2919

 

27.1.7.
Lagebericht 2012 der LVR-Klinik Viersen
13/2918

 

27.1.8.
Lagebericht 2012 der LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
13/2920

 

27.1.9.
Lagebericht 2012 der LVR-Klinik Bedburg-Hau
13/3011

 

27.1.10.
Lagebericht 2012 des LVR-Klinikums Essen
13/2974

 

27.2.
Lageberichte 2012 der LVR-HPH-Netze

 

27.2.1.
Lagebericht 2012 des LVR-HPH-Netzes Niederrhein
13/2981

 

27.2.2.
Lagebericht 2012 des LVR-HPH-Netzes Ost
13/2983

 

27.2.3.
Lagebericht 2012 des LVR-HPH-Netzes West
13/2986

 

27.3.
Lagebericht 2012 der LVR-Krankenhauszentralwäscherei
13/2959

 

28.
Investitionsprogramm 2013 für Krankenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen
13/3007

 

29.
ENERGETICON gGmbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
13/3033

 

30.
Anfragen und Anträge

 

31.
Beschlüsse der Fachausschüsse

 

32.
Besondere Vorkommnisse

 

33.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:10:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:12:05 PM Uhr
Ende der Sitzung:12:25 PM Uhr
Herr Prof. Dr. Rolle dankt der Verwaltung für die gute Organisation und Durchführung des Tags der Begegnung.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Mitglieder des Landschaftsausschusses erklären sich mit der aktualisierten Tagesordnung einverstanden.


Punkt 2
Niederschriften


Punkt 2.1
Niederschrift über die 29. Sitzung vom 29.05.2013

Herr Einmahl erklärt, die Diskussion zu TOP 13 "Inklusive Fortbildung für Anbieter von Freizeit- und Ferienmaßnahmen" sei in sehr knapper Form wiedergegeben, während die Feststellung von Herrn Prof. Dr. Rolle zu TOP 16.2 sehr ausführlich in der Niederschrift dargestellt sei. Für die CDU stelle sich daher die Frage, ob die Niederschrift eine einseitige politische Tendenz beinhalte.
Er erinnert an die damalige Diskussion. In der Vorlage Nr. 13/2809/1 sei angegeben, dass es für die Maßnahme Erträge in gleicher Höhe gebe. Nach Rückfrage an die Verwaltung hieß es zunächst, es gäbe Einnahmen in Höhe der Aufwendungen, dann hieß es, die Erträge seien keine Einnahmen, sie seien Deckungsmittel aus dem Haushalt. Dies sei von der LVR-Direktorin bestätigt worden. In der Niederschrift sei diese Diskussion nicht wiedergegeben.
Er bittet, Niederschriften so zu verfassen, dass Anmerkungen gleichmäßig und neutral formuliert werden.

Der Vorsitzende weist den Vorwurf zurück. Eine solche Tendenz habe er noch nie feststellen können. Er würde tendenzielle Niederschriften auch nicht unterschreiben. Er schlägt vor, dass der vollständige Beitrag der CDU-Fraktion der Verwaltung zur Verfügung gestellt werde.

Herr Runkler bittet, dass sich Korrekturen nur auf eigene Äußerungen beziehen sollten. Die Fraktionen könnten nicht Formulierungen für die Verwaltung vorgeben.

Ansonsten werden keine Einwendungen erhoben.

Anmerkung: Die korrigierte Protokollierung des TOP 13 liegt dieser Niederschrift als Anlage 1 bei.


Punkt 2.2
Niederschrift über die 30. Sitzung (Sondersitzung) vom 11.06.2013

Keine Einwendungen


Punkt 3
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 der LVR-Kliniken und der LVR-Krankenhauszentralwäscherei und Beschluss über die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung sowie über die Entlastung der Krankenhausausschüsse
Vorlage 13/3020

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden empfehlenden Beschluss:

"1. Feststellung der Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 der LVR-Kliniken Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Düsseldorf, Essen, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Viersen, der LVR-Klinik für Orthopädie Viersen und der LVR-Krankenhauszentralwäscherei werden entsprechend den als Anlagen beigefügten Bilanzen zum 31.12.2012 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2012 festgestellt.

2. Gewinn- und Verlustbehandlung
Die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung sieht – ausgehend von den nachfolgend aufgeführten LVR-Kliniken und der LVR-Krankenhauszentralwäscherei – wie folgt aus:

2.1 LVR-Klinik Bedburg-Hau
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 1.445.730,04 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von EUR 412.671,12 sowie einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von EUR 165.156,66 wird ein Betrag von EUR 1.854.444,00 der Gewinnrücklage zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 169.113,82 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2 LVR-Klinik Bonn
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 229.609,13 und einer Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von EUR 115.351,46 werden EUR 164.960,59 in die gebundene Gewinnrücklage und EUR 180.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

2.3 LVR-Klinik Düren
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 1.085.501,21 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von EUR 234.086,14 sowie einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von EUR 196.357,80 wird ein Betrag in Höhe von EUR 1.120.442,00 der Gewinn-rücklage zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 395.503,15 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.4 LVR-Klinikum Düsseldorf
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 2.209.397,25 zuzüglich einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von EUR 140.990,70 wird ein Betrag in Höhe von EUR 2.271.906,00 der Gewinnrücklage zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 78.481,95 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.5 LVR-Klinikum Essen
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 276.975,19 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von EUR 193.828,54 wird ein Betrag in Höhe von EUR 400.000,00 der zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Sanierung Klinikgebäude Virchowstraße eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 70.803,73 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.6 LVR-Klinik Köln
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 279.092,98 zuzüglich einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von EUR 725.566,23 wird ein Betrag in Höhe von EUR 1.004.659,21 der Gewinnrücklage zugeführt.

2.7 LVR-Klinik Langenfeld
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 678.933,30 zuzüglich eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 460.901,07 werden EUR 28.265,00 einer Betriebsmittelrücklage (Abdeckung eventueller zukünftiger Verluste) und EUR 860.222,87 einer zweckgebundenen Rücklage (Finanzierungsabsicherung des geplanten Investitions- und Instandhaltungsaufwands sowie anfallender Eigenmittel-AfA der nächsten Jahre) zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 251.346,50 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.8 LVR-Klinik Mönchengladbach
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 482.230,23 und einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von EUR 3.769,87 wird ein Betrag in Höhe von EUR 486.000,10 der Gewinnrücklage zugeführt.

2.9 LVR-Klinik Viersen
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 1.983.429,79 wird in voller Höhe der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

2.10 LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Mit dem Jahresfehlbetrag zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 26.916,88 sowie dem Verlustvortrag von EUR 2.006.175,82 zuzüglich einer Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von EUR 85.814,40 wird ein Betrag von EUR 24.804,00 der zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Der Verlustausgleich des Trägers aus Vorjahren beträgt EUR 797.956,84. Der verbleibende Bilanzverlust in Höhe von EUR 1.174.125,46 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.11 LVR-Krankenhauszentralwäscherei
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 24.564,92 zuzüglich eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 42.384,44 wird ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 66.949,36 ausgewiesen. Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 66.949,36 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Entlastung der Krankenhausausschüsse
Den Mitgliedern der Krankenhausausschüsse 1 – 4 wird Entlastung erteilt."



Punkt 4
Feststellung der Jahresabschlüsse 2012 der LVR-HPH-Netze und Beschluss über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung des Betriebsausschusses
Vorlage 13/3032

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden empfehlenden Beschluss:

"1. Feststellung der Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 der LVR-HPH-Netze werden entsprechend den als Anlagen beigefügten Bilanzen zum 31.12.2012 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2012 festgestellt.

2. Gewinnverwendung
Die Gewinnverwendung soll bei den einzelnen LVR-HPH-Netzen wie folgt erfolgen:

2.1 LVR-HPH-Netz Niederrhein
Aus den vorhandenen Gewinnrücklagen wird ein Betrag von 27.281,04 EUR, entsprechend den Abgängen und Abschreibungen auf das eigenfinanzierte Anlagevermögen entnommen. Zusammen mit dem Jahresüberschuss 2012 von 140.204,71 EUR und dem Gewinnvortrag des Vorjahres von 219.629,10 EUR, also insgesamt 387.114,85 EUR, wird ein Betrag von 300.000,00 EUR in die Betriebsmittelrücklage und ein Betrag von 29.131,72 EUR in die Pensionsrücklage nach EFOG eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2012 von 57.983,13 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2 LVR-HPH-Netz Ost
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 298.489,88 EUR und dem Gewinnvortrag von 50.612,67 EUR, also insgesamt 349.102,55 EUR, wird ein Betrag von 300.000,00 EUR in die Betriebsmittelrücklage und ein Betrag von 2.710,41 EUR in die Pensionsrücklage nach EFOG eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2012 von 46.392,14 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.3 LVR-HPH-Netz West
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 162.549,28 EUR und dem Gewinnvortrag von 49.718,62 EUR, also insgesamt 212.267,90 EUR, wird ein Betrag von 170.000,00 EUR in die Betriebsmittelrücklage und ein Betrag von 2.193,51 EUR in die Pensionsrücklage nach EFOG eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2012 von 40.074,39 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Entlastung des Betriebsausschusses
Dem Betriebsausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen wird gemäß § 9 Abs. 1 Nummer 3 der Betriebssatzung Entlastung erteilt."



Punkt 5
Vorgesehene Tagesordnungspunkte für die 13. Sitzung der
13. Landschaftsversammlung Rheinland am 09.09.2013
Vorlage 13/3031

Keine Anmerkungen

"Die vorgesehenen Tagesordnungspunkte für die 13. Sitzung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland am 09.09.2013 werden gemäß Vorlage Nr. 13/3031 zur Kenntnis genommen."


Punkt 6
Beschäftigungsangebote als Zuverdienst;
hier: Zwischenbericht zum bisherigen Projektverlauf, Information über erste Ergebnisse der Evaluation und daraus resultierende weitere Vorschläge für die Fortsetzung des Projektes.
Vorlage 13/2914

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"1. Die Laufzeit für das Modellprojekt „Beschäftigungsangebote als Zuverdienst“ wird gemäß Vorlage Nr. 13/2914 bis zum 31.12.2018 verlängert.
2. Die Gesamtzahl der förderfähigen Beschäftigungsmöglichkeiten wird auf bis zu 500 ausgeweitet.
3. Einer personenzentrierten Steuerung sowie einer damit verbundenen Öffnung der bisherigen Arbeitgeberbeschränkung wird entsprechend der Ausführungen der Vorlage Nr. 13/2914 zugestimmt."



Punkt 7
Projekt LVR-Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, Stand Mai 2013
Vorlage 13/2943

Keine Wortbeiträge

Der Bericht der Verwaltung zum Stand des Projektes LVR-Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird gemäß Vorlage Nr. 13/2943 zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Leben in Gastfamilien mit ambulanter Unterstützung - Förderung von spezialisierten Fachdiensten
Vorlage 13/2907

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Die Förderung von 9 spezialisierten Fachdiensten zum Aufbau des Angebotes "Leben in Gastfamilien mit ambulanter Unterstützung" im Rahmen der Eingliederungshilfen zum Wohnen wird in der bisherigen Form bis zum 31.12.2015 fortgesetzt. Anfang des Jahres 2015 wird die Verwaltung erneut berichten und einen Verfahrensvorschlag für die Zeit nach Ablauf der Modellphase vorlegen."


Punkt 9
Zusammenlegung von LVR-Förderschulen


Punkt 9.1
Zusammenlegung der LVR-Johann-Heidsiek-Schule, Primarstufe und der LVR-Gerricus-Schule, Sekundarstufe I zu einer LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in Düsseldorf
Vorlage 13/2947

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Auflösung der LVR-Johann-Heidsiek-Schule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Primarstufe, Düsseldorf zum 31.07.2014 wird zugestimmt. Gleichzeitig wird der Erweiterung der LVR-Gerricus-Schule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Sek. I, Düsseldorf um eine Primarstufe ab dem 01.08.2014 zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW bei der Oberen Schulaufsichtsbehörde die entsprechenden Genehmigungen einzuholen."



Punkt 9.2
Zusammenlegung der LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Primarstufe und der LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Sekundarstufe I zu einer LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in Köln, Belvederestraße
Vorlage 13/2948

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Auflösung der LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt, Körperliche und motorische Entwicklung, Primarstufe, Köln, Belvederestraße zum 31.07.2014 wird zugestimmt. Gleichzeitig wird der Erweiterung der LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Sekundarstufe I, Köln, Belvederestraße um eine Primarstufe ab dem 01.08.2014 zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW bei der Oberen Schulaufsichtsbehörde die entsprechenden Genehmigungen einzuholen."



Punkt 9.3
Zusammenlegung der LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Primarstufe und der LVR-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Sekundarstufe I zu einer LVR-Förderschule, mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in Essen
Vorlage 13/2949

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Auflösung der LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Primarstufe, Essen zum 31.07.2014 wird zugestimmt. Gleichzeitig wird der Erweiterung der LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Sek. I, Essen um eine Primarstufe ab dem 01.08.2014 zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW bei der Oberen Schulaufsichtsbehörde die entsprechenden Genehmigungen einzuholen."



Punkt 10
Archäologische Zone und Jüdisches Museum: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem LVR
Vorlage 13/3023

Frau Lubek gibt zunächst folgende Vorbemerkung:
Sie teilt mit, sie sei von den von der CDU-Fraktion beauftragten Rechtsanwälten Eßer und Kollegen aufgefordert worden, die Vorlage Nr. 13/3023 wegen Rechtswidrigkeit zurückzuziehen oder im Falle der Beschlussfassung diesen zu beanstanden. Dieses Schreiben sei allen Mitgliedern des Landschaftsausschusses ausgeteilt worden.
Eine kurzfristige rechtliche Prüfung sowohl durch den LVR-Fachbereich Recht als auch durch eine externe Anwaltskanzlei habe die Rechtmäßigkeit der zur Beschlussfassung vorgelegten Vorlage bestätigt.
Angesichts der Relevanz der von der Anwaltskanzlei Esser vorgetragenen Gründe für:
- bereits übernommene Aufgaben,
- die mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung ausstehenden wichtigen Weichenstellungen
- sowie die künftige Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Allgemeinen landschaftlichen Kulturpflege
gebiete es ihre Organverantwortung und ihre Verpflichtung als Organ des LVR gegenüber der politischen Vertretung, die vorgetragenen Argumente einer voll umfänglichen juristischen Überprüfung zu unterziehen.
Sie kündigt an, dass sie im Falle der Beschlussfassung den Vollzug des Beschlusses bis zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch die beauftragten juristischen Expertinnen und Experten aussetzen werde. Über das Ergebnis der Prüfung werde sie unverzüglich nach Vorliegen der Expertisen informieren.

Zum Inhalt der Vorlage erklärt Frau Lubek, aus Sicht der Verwaltung sei für den effizienten Projektverlauf eine Verzahnung zwischen den beiden projektbegleitenden Lenkungskreisen "Politische Vertretung" (§ 5 der Vereinbarung) und "Verwaltung" (§ 6 der Vereinbarung) zwingend erforderlich. Dieses sei im Kulturausschuss und im Finanz- und Wirtschaftsausschuss vorgetragen worden.
Bezüglich der Besetzung des Lenkungskreises "Politische Vertretung" mit 7 Personen schlage die Verwaltung vor, dass einer der Plätze von der Verwaltung und 6 Plätze von der politischen Vertretung besetzt werden.
Da der § 113 Gemeindeordnung (GO) nicht anwendbar sei, bedürfe es einer entsprechenden Klarstellung. Der letzte Satz der Begründung der Vorlage 13/3023 sei insoweit nicht korrekt, als sich dort die Anwendung von Hare-Niemeyer auf 7 Plätze beziehe. Dies müsse korrigiert werden. Sie schlägt folgende Formulierung vor: "Es sind danach 6 Sitze nach Hare-Niemeyer zu verteilen. Der 7. Sitz wird von der Verwaltung besetzt." Dies mache eine entsprechende Anpassung in § 5 Abs. 1 der Vereinbarung erforderlich.

Herr Einmahl betont, dass der Landschaftsausschuss heute eine Entscheidung zu treffen habe, die den LVR über viele Jahre binden werde. Eine ordentliche Kündigung sei erstmals zum 31.12.2031 möglich. Durch die vertragliche Regelung werde der LVR erhebliche finanzielle Verpflichtungen übernehmen, die nicht mehr disponibel seien. Die Vorlage stelle dar, dass die Übernahme spätestens zum 01.01.2019 erfolgen soll. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf den LVR seien viele Fragen offen:
- Für die Erarbeitung einer Museumskonzeption fallen bis Ende 2018 Personalkosten in Höhe von ca. 3,4 Mio. € an.
- Außerdem müssten ca. 800 qm angemietet werden, da die derzeitige Fläche des Museums nicht ausreiche. Die Stadt Köln zahle dem LVR dafür eine Pauschale in Höhe von 211.200 €, während nach seinen Informationen in der Stadt Köln Beträge von ca. 400.000 € genannt werden.
- Die Folgekosten für die Pflege, Unterhaltung und eventueller Ersatzbeschaffung der Erstausstattung, die von der Stadt Köln finanziert werde, trage der LVR. Diese Kosten seien bislang nicht beziffert.
- Der Stadt Köln obliege die Instandhaltung und Instandsetzung an "Dach und Fach", d.h. für tragende Teile und Dacheindeckung. Alle anderen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, z.B. für Heizung, Sanitär, Lüftung, etc. trage der LVR.
- Die Kosten der Bewachung müssen noch abschließend geklärt werden. Er vermutet, dass die Archäologische Zone möglicherweise einer Rundumbewachung von 24 Stunden täglich bedürfe, was enorme Personalkosten verursachen würde.
Er kritisiert, dass der Landschaftsausschuss heute eine Entscheidung treffen solle, ohne auch nur annähernd die Kosten zu kennen. Eine Vorlage, die so wenig konkret sei und haushaltsrelevante Risiken beinhalte, sei nicht entscheidungsreif. Es sei nicht verantwortbar, auf solch einer Basis eine Entscheidung zu treffen.
Er verweist auf § 15 LVerbO. Sollte der Landschaftsausschuss einen Beschluss fassen, zu dem es keine ausreichende Haushaltsgrundlage gebe, können die Mitglieder des Landschaftsausschusses persönlich haften.
Er signalisiert, die CDU-Fraktion werde der Vorlage Nr. 13/3023 nicht zustimmen und beantragt für den Fall einer Abstimmung eine namentliche Abstimmung.

Herr Effertz erklärt, zu den Ziffern 1 und 2 der Vorlage seien die Fraktionen politisch völlig unterschiedlicher Auffassung. Dies sei in den Fachausschüssen auch deutlich gemacht worden und bedürfe hier keiner Wiederholung. Erstaunt sei er aber über den Weg, den die CDU-Fraktion eingeschlagen habe, hier ein Anwaltsbüro zu beauftragen. Auch der Versuch der CDU-Fraktion, Druck durch den Hinweis auf eine persönliche Haftung aufzubauen, sei inakzeptabel.
Da für die Besetzung des Lenkungskreises "Politische Vertretung" § 113 GO keine Anwendung finde, schlägt er vor, den letzten Satz der Begründung der Vorlage wie folgt zu ändern: "Sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag erfolgt, sind die jeweils 6 Sitze nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer zu verteilen." Er geht davon aus, dass der Lenkungskreises "Politische Vertretung" eine Möglichkeit findet, die Verwaltung mit einzubinden.

Frau Detjen erklärt, sie werde der Vorlage heute zustimmen, während sie sich bei der Abstimmung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss enthalten habe. Die Fraktion Die Linke. in der Landschaftsversammlung habe eine gemeinsame Position mit der Ratsfraktion der Stadt Köln gefunden. Der vorgelegte Vertragsentwurf ermögliche dem LVR, eine gewisse Kostenkontolle durchzuführen, da er die Konzeptentwicklung selbst in der Hand habe.
Außerdem finde sie es gut, dass es eine Kooperation zwischen dem LVR und dem Kölner Museum gebe. Der LVR dürfe aber nicht in die Situation kommen, dass Mitgliedskörperschaften, die ihre Einrichtungen nicht mehr halten können, den LVR bitten, diese Einrichtungen zu übernehmen.

Herr Rehse weist darauf hin, dass die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde seit Beginn der Diskussion deutlich gemacht habe, dass sie grundsätzlich der Archäologischen Zone nicht entgegen stehe. Sie sei aber der Meinung, dass die Archäologische Zone eine Angelegenheit der Stadt Köln sei und nicht in die Zuständigkeit des LVR falle.
Ihre Ablehnung an der Beteiligung der Archäologischen Zone begründe die Fraktion damit, dass der LVR keine finanziellen Mittel für eine Beteiligung habe und sich diese Mittel letztlich von den Kommunen, die sich selbst in einer prekären Finanzsituation befänden, "holen" müsse.
Die Fragen zur Besetzung des Lenkungskreises "Politische Vertretung" halte er für ein "politisches Spielchen" und lehne dieses ab.

Herr Einmahl bezweifelt die Rechtmäßigkeit, von den 7 Sitzen des Lenkungskreises "Politische Vertretung", die mit der Stadt Köln vereinbart seien, willkürlich 6 Plätze der Politik und einen Platz der Verwaltung zuzuordnen. Er verweist insoweit auf die gesetzliche Regelungen zur Besetzung von Gremien und kündigt an, ggfs. einen solchen Beschluss überprüfen zu lassen.

Herr Dr. Ammermann bedauert, dass die Verwaltung bei der Besetzung des Lenkungskreises "Politische Vertretung" eine Interpretation dahingehend vornehme, 6 Sitze der Politik und einen Sitz der Verwaltung zuzuordnen. Der Lenkungskreis "Politische Vertretung" habe ausschließlich eine beratende Funktion. Dort werde ein politischer Austausch erfolgen. Die Verwaltung des LVR sei eingebunden, da sie den Sitzungsdienst führe. Dies bedeute, dass eine fachliche Begleitung des LVR gewährleistet sei. Alle Entscheidungen, die den LVR binden, werden durch die Gremien der Landschaftsversammlung getroffen. Im Finanz- und Wirtschaftsausschuss sei die Besetzung des Lenkungskreises "Politische Vertretung" nach seiner Erinnerung nicht diskutiert worden.

Herr Prof. Dr. Rolle unterstützt den Vorschlag von Herrn Effertz. Verwundert zeigt er sich über die Diskussion zur Besetzung des Lenkungskreises "Politische Vertretung". Es sei schon merkwürdig, wenn er im Vorfeld der heutigen Sitzung gehört habe, die CDU-Fraktion werde darum kämpfen, insgesamt 7 Personen in den Lenkungskreis "Politische Vertretung" zu entsenden, um von ihren 3 Sitzen dann einen Sitz an die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde abzutreten.

Herr Peil weist darauf hin, dass der Landschaftsausschuss heute ein richtungsweisendes Projekt in Europa auf den Weg geben werde. Der Rahmenvertrag gebe sowohl der Stadt Köln als auch dem LVR Sicherheit und zeige auf, welche Rechte, Pflichten und Entwicklungsmöglichkeiten beide Partner haben.
Er bedauert, dass sich die CDU-Fraktion aus der politischen Debatte ausgeschlossen habe und die Angelegenheit juristisch klären lasse. Er signalisiert Zustimmung zum Vorschlag von Herrn Effertz und zur Gesamtvorlage.

Der Vorsitzende erklärt, er habe den Tagesordnungspunkt auf Vorschlag der LVR-Direktorin auf die Tagesordnung genommen und dabei unterstellt, dass er rechtlich einwandfrei sei. Die Verwaltung werde keinen Rahmenvertrag vorlegen, der nicht auf seine Rechtmäßigkeit geprüft worden sei. Gewisse Unsicherheiten seien jedoch systemimmanent.

Herr Rehse verweist auf seinen Vorschlag im Ältestenrat, dass den Fraktionen, die bei der Besetzung des Lenkungskreises "Politische Vertretung" nach Hare-Niemeyer keine Berücksichtigung finden, je ein beratendes Mitglied mit Gaststatus benennen dürfen. Im Ältestenrat sei deutlich gemacht worden, dass eine solche Änderung in der Zusammensetzung des Lenkungskreises "Politische Vertretung" mit der Stadt Köln abgestimmt werden müsse. Der Vorschlag von Herrn Effertz, 6 Vertreter anstelle von 7 Vertretern zu benennen, müsse nach seiner Auffassung auch mit der Stadt Köln abgestimmt werden.

Frau Detjen erklärt, die Rahmenvereinbarung bezüglich der Besetzung des Lenkungskreises "Politische Vertretung" nicht auf Zuruf zu verändern. Ggfs. müsse eine Entscheidung heute vertagt werden.

Frau Lubek stellt Folgendes klar:
1. Sie habe zu Beginn der Diskussion angekündigt, den Vollzug des Beschlusses bis zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit auszusetzen. Außerdem gehe sie davon aus, dass die Ausgaben im Sinne der LVerO erfolgen werden und für die anfallenden projektbezogen Ausgaben Ermächtigungen durch die Haushaltssatzung vorliegen. Insoweit sehe sie kein Risiko zur Haftung nach § 15 Absatz 3 der LVerbO.
2. Sie erinnert an den Auftrag aus Oktober 2012, eine Struktur für die Archäologische Zone in einem Rahmenvertrag zu etablieren. Es sei damals deutlich gesagt worden, dass die Verwaltung auch in einem politisch besetzten Gremium vertreten sein soll. Die Verwaltung halte es für sinnvoll, wenn sie in dem Gremium mit dem Titel "Lenkungskreis Politische Vertretung" vertreten sei, um so ihre Aufgabe, politische Beschlüsse vorzubereiten, zu wahren. Fehlerhaft sei die Annahme, ein Sitz in dem Gremium sei der Verwaltung aufgrund § 113 GO zuzuordnen. Dieses Recht habe die Verwaltung nicht, da § 113 GO hier keine Anwendung finde.

Auf die Frage von Frau Pantel, ob die LVR-Direktorin die Verantwortung übernehmen werde, falls der Beschluss rechtswidrig sei, betont Frau Lubek, sie werde in dem Falle, dass sie feststelle, die Vorlage verstoße gegen geltendes Recht, diese in Form der Beanstandung des Beschlusses zurückziehen. Sie hebt hervor, es sei Anspruch der Verwaltung, den politischen Gremien rechtmäßige Vorlagen vorzulegen.
Sie wiederholt, dass die kurzfristige rechtliche Überprüfung sie in der Annahme stärke, dass die Vorlage rechtmäßig sei. Trotzdem habe sie die intensive Prüfung in Auftrag gegeben, um Klarheit herbeizuführen.

Herr Peil beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

Nach der Sitzungsunterbrechung (11:15 Uhr - 11:22 Uhr) schlägt Herr Runkler folgende Formulierung des § 5 Absatz 1 der Rahmenvereinbarung vor: ""Zur politischen Begleitung des Projektes Archäologische Zone mit Jüdischem Museum wird ein Lenkungskreis Politische Vertretung gebildet, in den die Stadt Köln und der LVR jeweils sieben Vertreter/innen entsenden, darunter ein Vertreter/eine Vertreterin der jeweiligen Verwaltung."

Frau Lubek erklärt, sie habe die Diskussion so verstanden, dass 6 Vertreter/Vertreterinnen seitens der Politik nach dem Verfahren Hare-Niemeyer in den Lenkungskreis "Politische Vertretung" entsandt werden sollen und zusätzlich ein Vertreter/eine Vertreterin der Verwaltung.

Herr Rehse beantragt, dass den Fraktionen, die bei der Besetzung des Lenkungskreises "Politische Vertretung" nach Hare-Niemeyer keine Berücksichtigung finden, je ein beratendes Mitglied mit Gaststatus benennen dürfen.

Der Vorsitzende lässt zu den Ziffern 1 und 2 des Beschlussvorschlages auf Antrag der CDU-Fraktion namentlich abstimmen:
Frau Detjen: Zustimmung
Frau Schmerbach: Zustimmung
Frau Recki: Zustimmung
Herr Kösling: Zustimmung
Herr Prof. Dr. Rolle: Zustimmung
Herr Peil: Zustimmung
Frau Beck: Zustimmung
Herr Paßmann: Zustimmung
Herr Effertz: Zustimmung
Herr Prof. Dr. Wilhelm: Zustimmung
Herr Boss: Ablehnung
Herr Einmahl: Ablehnung
Herr Prof. Patt: Ablehnung
Frau Verweyen: Ablehnung
Herr Dr. Ammermann: Ablehnung
Frau Pantel: Ablehnung
Herr Bündgens: Ablehnung

Herr Einmahl erklärt, die CDU-Fraktion werde ihre Rolle als Opposition auch im Lenkungskreis "Politische Vertretung" wahrnehmen. Er bestätigt, dass die CDU-Fraktion bei der Benennung von insgesamt 7 Personen in den Lenkungskreis einen ihrer 3 Sitze an die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde abgetreten hätte.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass bei einer Entsendung von insgesamt 6 Personen nach dem Verfahren Hare-Niemeyer die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion je zwei Vertreter sowie die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die FDP-Fraktion je einen Vertreter benennen können. Er weist weiterhin darauf hin, dass sich der Ältestenrat darauf verständigt habe, für jedes Mitglied könne eine Stellvertretung benannt werden und Fraktionen, die nur ein Mitglied in den Lenkungskreis "Politische Vertretung" entsenden, berechtigt seien, zwei stellvertretende Mitglieder zu benennen.

Der Antrag von Herrn Rehse, Freie Wähler/Deine Freunde, dass Fraktionen, die bei der Besetzung des Lenkungskreises Politische Vertretung nicht berücksichtigt worden seien, berechtigt seien, ein Mitglied mit Gaststatus zu benennen, wird mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grüne, FDP bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. abgelehnt.

Auf Vorschlag von Frau Lubek wird § 5 Absatz 1 der Rahmenvereinbarung wie folgt gefasst (Änderungen in Fettdruck):
"Zur politischen Begleitung des Projektes Archäologische Zone mit Jüdischem Museum wird ein Lenkungskreis Politische Vertretung aus jeweils sechs Vertreter/-innen der Stadt Köln und des LVR und zusätzlich je einem Vertreter/eine Vertreterin der jeweiligen Verwaltung gebildet. Für jedes Mitglied kann eine Stellvertretung benannt werden."

Diesem Vorschlag wird mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grüne, FDP und Die Linke. gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

Der Landschaftsausschuss fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grüne, FDP und Die Linke. gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

"1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung zur Kooperation der Stadt Köln und des LVR bei Errichtung und Betrieb der Archäologischen Zone mit Jüdischem Museum entsprechend der Anlage 1 der Vorlage 13/3023 einschließlich der vom Landschaftsausschuss beschlossenen Änderungen abzuschließen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Ausführungen in der Begründung zur Vorlage 13/3023 die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Konzeption des Museums gemäß dieser Rahmenvereinbarung erarbeiten zu können.

3. Für den Lenkungskreis Politische Vertretung werden benannt:
Die Fraktionen werden die Vertreter/-innen nachbenennen."


Frau Lubek weist darauf hin, dass der letzte Satz der Begründung der Vorlage nun wie folgt verändert werden müsse: "Sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag erfolgt, sind die jeweils 6 Sitze nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer zu verteilen."



Punkt 11
Handreichung für die Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage 13/2828/1

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Handreichung für die Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß Vorlage 13/2828/1 zugestimmt."


Punkt 12
Frauenkulturpreis des LVR;
hier: Konzeption, Richtlinien und Besetzung der Jury
Vorlage 13/2802/2

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"1. Der Konzeption und den Richtlinien des Frauenkulturpreises wird gemäß Vorlage 13/2802/2 zugestimmt.

2. Für die Besetzung der ersten Jury werden neben der Direktorin des LVR-LandesMuseums Bonn und dem Direktor des Max Ernst Museums Brühl des LVR folgende Personen benannt:
Frau Dorothée Coßmann, Frau Dr. Petra Hesse, Frau Christina Végh, Herr Dr. Oliver Kornhoff, Herr Dr. Josef Spiegel."



Punkt 13
Netzwerk Biologische Stationen im Rheinland; Förderprogramm 2013
Vorlage 13/2840

Die Frage von Herrn Einmahl, ob für das Förderprogramm 2013 für das Netzwerk Biologische Stationen auch die Haushaltssperre gelte, wird von Frau Karabaic bejaht. Der Antrag auf Befreiung von der Haushaltssperre sei allerdings genehmigt worden, so dass die gesamte Fördersumme entsprechend der Vorlage Nr. 13/2840 zur Verfügung stehe.

Frau Hötte bestätigt, der Antrag auf Aufhebung der Haushaltssperre für das Förderprogramm 2013 sei von ihr bewilligt worden. Sie weist darauf hin, dass verfahrenstechnisch die Projekte schon im Vorjahr geplant und mit den Stationen abgestimmt worden seien. Insoweit sei es schwierig, im laufenden Jahr die Fördermaßnahmen zu kürzen. Für Folgejahre könnte im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen anders verfahren werden.

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Dem Förderprogramm 2013 für das Netzwerk Biologische Stationen wird gemäß Vorlage Nr. 13/2840 zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen, wie in der Vorlage Nr. 13/2840 dargestellt, umzusetzen."


Punkt 14
Aufarbeitung der Probleme mit den Abrechnungen der PG 074
Vorlage 13/2937

Herr Prof. Dr. Rolle verweist auf die Beratungsergebnisse der beteiligten Fachausschüsse, die eine abschließende Beratung der Probleme mit den Abrechnungen der PG 074 gemeinsam mit dem Abschlussbericht der derzeit laufenden Organisationsuntersuchung des LVR-Dezernates Jugend gewünscht haben.
Er kritisiert das Verhalten eines Mitgliedes des Landesjugendhilfeausschusses über die einseitige Darstellung im Kölner Stadt-Anzeiger vom 16.07.2013.

Frau Detjen schließt sich der Kritik von Herrn Prof. Dr. Rolle an. Sie weist die Darstellung in dem Presseartikel, dass die Probleme mit den Abrechnungen in der Produktgruppe 074 auf Schlampereien der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zurückzuführen seien, zurück.

"Der Bericht zur Aufarbeitung der Probleme mit den Abrechnungen der PG 074 wird gemäß Vorlage Nr. 13/2937 zur Kenntnis genommen."


Punkt 15
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes sicherstellen
Antrag 13/254 Die Linke.

Frau Detjen erklärt, es müsse dringend überprüft werden, ob die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes auch von den Subunternehmen eingehalten werden, z.B. bei der Vergabe der Schülerbeförderung oder bei den Einrichtungen der Lebenshilfe Kleve. Sie erklärt, sie bestehe nicht auf eine Abstimmung über den Antrag Nr. 13/254.

Frau Lubek weist darauf hin, dass der LVR Wert darauf lege, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes eingehalten werden, dass der LVR aber keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung der Werkstätten habe.
Sie berichtet, dass heute ein Gespräch im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW stattfinde, an dem Herr Mohr, LAG WfbM NRW und Frau Lapp, Leiterin des LVR-Fachbereichs 72, teilnehmen werden. Über das Ergebnis des Gespräches werde die Verwaltung berichten.

Der Vorsitzende stellt fest, dass - wie in den Fachausschüssen - eine Beschlussfassung über den Antrag Nr. 13/254 insoweit entbehrlich sei.


Punkt 16
Projekt "Firun", Entwärmung der Büroräume des Horion-Hauses (1. bis einschließlich 6. Obergeschoss)
Vorlage 13/2776

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsausschuss stimmt im Grundsatz der Baumaßnahme zur Entwärmung der Büroräume des 1. bis einschließlich 6. OG im Horion-Haus der Zentralverwaltung sowie der Erneuerung der Brandmeldeanlage in Verbindung mit einer Elektroakustischen Anlage (ELA) bis zu Haushaltsunterlage-Bau gemäß Vorlage 13/2776 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Planung."


Punkt 17
Beschränkung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte


Punkt 17.1
Beschränkung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des LVR auf Inhaberinnen und Inhaber von Stellen mit kw-Vermerk
Vorlage 13/3039

Die Tagesordnungspunkte 17.1 und 17.2 werden gemeinsam beraten.

Herr vom Scheidt weist darauf hin, die von der Verwaltung beabsichtigte Maßnahme sei dem Gesamtpersonalrat (GPR) zur Mitbestimmung vorgelegt worden. Der GPR habe sich gestern mit der Maßname auseinander gesetzt und schriftlich mitgeteilt, dass er der Maßnahme nicht zustimme und um Erörterung gebeten habe.
Parallel dazu habe der GPR gebeten, über den Verwaltungsvorschlag heute nicht zu entscheiden, sondern erst das Erörterungsverfahren abzuwarten. Insofern schlage die Verwaltung vor, heute keine Entscheidung im Landschaftsausschuss zu treffen und der Bitte des GPR nachzukommen.
Er weist darauf hin, dass der Inhalt des Antrags Nr. 13/257 der CDU-Fraktion nicht Gegenstand des laufenden Erörterungsverfahrens sei. Sollte der CDU-Antrag beschlossen werden, müsste die Verwaltung ein neues Mitbestimmungsverfahren einleiten.

Herr Effertz beantragt für die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP die Vertagung der Vorlage.

Der Vorsitzende erklärt, die Verwaltung habe zugesagt, für die Sitzung des Ausschusses für Personal und allgemeine Verwaltung aufzuarbeiten, wie viele Fälle bis zum Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens in Frage kommen könnten und welche Konsequenzen und Kosten sich daraus ergeben würden.

Herr Einmahl zieht den Antrag Nr. 13/257 der CDU-Fraktion zurück.

Sodann vertagt der Landschaftsausschuss die Vorlage Nr. 13/3039.


Punkt 17.2
Beschränkung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des LVR auf Inhaberinnen und Inhaber von Stellen mit kw-Vermerk
hier: Erweiterung zum Beschlussvorschlag 13/3039
Antrag 13/257 CDU

Siehe TOP 17.1


Punkt 18
Bericht über die Sponsoringleistungen an den Landschaftsverband Rheinland im Jahr 2012
Vorlage 13/2957

Frau Detjen bittet, den Bericht über die Sponsoringleistungen an den Landschaftsverband Rheinland im Jahr 2012 den Krankenhausausschüssen zur Kenntnis zu geben.

"Der Bericht über die Sponsoringleistungen an den Landschaftsverband Rheinland im Jahr 2012 wird gemäß Vorlage 13/2957 zur Kenntnis genommen."


Punkt 19
Ersatzbenennung im Landesjugendhilfeausschuss
Vorlage 13/2929

Der Landschaftsausschuss fasst einstimmig ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsausschuss erhebt gegen den Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen keine Einwände und schlägt dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Jürgen Otto als Nachfolger für das ausgeschiedene stellvertretende stimmberechtigte Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses, Herrn Michael Schöttle, gemäß Vorlage 13/2929 vor."


Punkt 20
Anfragen und Anträge

Es liegen keine Anfragen und Anträge vor.


Punkt 21
Beschlüsse der Fachausschüsse


Punkt 21.1
Schwerwiegend psychisch erkrankte und behinderte Menschen in der Gemeinde versorgen;
hier: Zustimmung des Landschaftsausschusses gemäß § 11 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung
Vorlage 13/3050

Der Landschaftsausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ohne Aussprache folgenden Beschluss:

"Der Landschaftsausschuss stimmt dem Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 05.07.2013 zum Thema "Schwerwiegend psychisch erkrankte und behinderte Menschen in der Gemeinde versorgen" gemäß Vorlage Nr. 13/3050 zu."


Punkt 22
Besondere Vorkommnisse

Keine Berichterstattung über Besondere Vorkommnisse


Punkt 23
Verschiedenes

1. Benehmen des Haushaltes 2014
Frau Hötte berichtet, dass sie gestern das Verfahren zum Benehmen des Haushaltes 2014 mit den Mitgliedskörperschaften eingeleitet habe. Die Mitgliedskörperschaften hätten nun 6 Wochen Zeit, ihre Haltung mitzuteilen. Die Verwaltung habe zur Benehmensherstellung ein Eckpunktepapier erarbeitet. Die Unterlagen seien auch den Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung gestellt.

2. Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes
Frau Hötte informiert, dass sie im Finanz- und Wirtschaftsausschuss über die Auswirkungen des geplanten Änderungsgesetzes zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) auf den Haushalt des LVR berichtet habe. Aufgrund des vorliegenden Datenmaterials gehe die Verwaltung heute von Forderungen des Landes für die Jahre 2009 - 2012 in Höhe von ca. 44 Mio. € aus. Im Finanz- und Wirtschaftsausschuss habe sie mitgeteilt, dass alleine für die jahre 2009 - 2012 der LVR über 30 Mio. € zahlen soll. Die beabsichtige Neuregelung der Einheitslastenabrechnung führe für die kommunale Familie insgesamt zu deutlichen Entlastungen, während es für die Umlageverbände zu Nachschusspflichten kommen werde.
Die beiden Landschaftsverbände und der Landkreistag NRW haben sich an das Finanzministerium und das Ministerium für Inneres und Kommunales gewandt und auf die Probleme hingewiesen. Gleichzeitig haben sie dringend darum gebeten, den Gesetzesentwurf in der geplanten Kabinettssitzung am 16.07.2013 zu vertagen.
Nach einer Pressemitteilung habe das Kabinett den Gesetzesentwurf beschlossen. Die exakten Auswirkungen auf den LVR könne sie noch nicht benennen.
Sie vermutet, dass die Städte und Gemeinden nun Druck auf das Land ausüben, damit sie möglichst schnell an ihr Geld kommen, was im Gegenzug dazu führe, dass das Land die Umlageverbände auffordern werde, zügig zu zahlen.
Die nach der bisherigen Planung vorgesehene Umlagesenkung für das Jahr 2014 könne bei der jetzigen Datenlage nicht mehr realisiert werden, so dass der Umlagesatz im Haushaltsplan 2014 konstant bleiben werde.

Auf die Frage von Herrn Dr. Ammermann, wann die Forderungen für den LVR kassen- und ergebniswirksam werden, antwortet Frau Hötte, sie hoffe, das Land werde die Forderungen erst in den Folgejahren in Rechnung stellen. Nach der reinen NKF-Lehre müsste der LVR die Forderungen gegen die Ausgleichsrücklage buchen, die dadurch aufgezehrt würde. Es könne nicht sachgerecht sein, eine Vereinbarung abzuschließen mit dem Tenor, die gesamte Kommunale Familie zu entlasten, aber die Landschaftsverbände würden belastet und müssten zur Deckung der Rückzahlungen an das Land auch noch ihr Eigenkaital einsetzen.
Sie weist auf die Option zur Erhebung einer Sonderrücklage hin und hält es für sinnvoll, wenn im ELAG die Verpflichtung zur Erhebung einer Sonderrücklage verankert wäre.

"Die Mitglieder des Landschaftsausschusses nehmen die Berichte zur Kenntnis."


Köln, 27.08.2013

Der Vorsitzende




P r o f. D r. W i l h e l m
Köln, 22.08.2013

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland



L u b e k

Anlagen: