LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3050
öffentlich
Datum:
07/10/2013
Dienststelle:
OE 8
Bearbeitung:
Frau Groeters
Landschaftsausschuss17.07.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Schwerwiegend psychisch erkrankte und behinderte Menschen in der Gemeinde versorgen;
hier: Zustimmung des Landschaftsausschusses gemäß § 11 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss stimmt dem Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 05.07.2013 zum Thema "Schwerwiegend psychisch erkrankte und behinderte Menschen in der Gemeinde versorgen" gemäß Vorlage Nr. 13/3050 zu."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Der Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2013 den Beschluss nicht mit der nach § 11 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung notwendigen 2/3-Mehrheit gefasst.

Der Beschluss bedarf der Zustimmung des Landschaftsausschusses.


Begründung zur Vorlage Nr. 13/3050:

Der Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2013 den Antrag Nr. 13/251 der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beraten und - mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei einer Enthaltung der Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde - folgenden Beschluss gefasst:

"Die Verwaltung wird beauftragt, in 2 Modellregionen zu erproben, wie psychisch kranke und behinderte Menschen mit fortbestehenden selbst- und fremdgefährdenden Verhalten in der Gemeinde leben und im gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem verlässlich unterstützt werden können. Dazu sollen in gemeindepsychiatrischen Verbünden einrichtungsübergreifende Standards, Konzepte und soweit als nötig Angebote zwischen SGB V-Einrichtungen und Eingliederungshilfe-Angeboten im Sinne von Behandlungs- bzw. Versorgungspfaden erarbeitet und vereinbart werden. Ziel ist die Reduzierung von "Drehtüreffekten" und - soweit wie möglich - die Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Durch eine begleitende Evaluation soll die Wirksamkeit der Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Mitarbeiterschaft, die Betroffenen, ihre Angehörigen und die Bürgerinnen und Bürger im Sozialraum untersucht werden."

Da die gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Landschaftsverbandsordnung erforderliche 2/3-Mehrheit vorliegend nicht gegeben ist, wird um Zustimmung des Landschaftsausschusses zum Beschluss des Gesundheitsausschusses gebeten.

Der Antrag Nr. 13/251 der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP liegt als Anlage bei.

In Vertretung

W e n z e l - J a n k o w s k i

Anlagen: