Vorlage-Nr. 13/3032
Beschlussvorschlag:
1. Feststellung der Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 der LVR-HPH-Netze werden entsprechend den als Anlagen beigefügten Bilanzen zum 31.12.2012 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2012 festgestellt.
2. Gewinnverwendung
Die Gewinnverwendung soll bei den einzelnen LVR-HPH-Netzen wie folgt erfolgen:
2.1 LVR-HPH-Netz Niederrhein
Aus den vorhandenen Gewinnrücklagen wird ein Betrag von 27.281,04 EUR, entsprechend den Abgängen und Abschreibungen auf das eigenfinanzierte Anlagevermögen entnommen. Zusammen mit dem Jahresüberschuss 2012 von 140.204,71 EUR und dem Gewinnvortrag des Vorjahres von 219.629,10 EUR, also insgesamt 387.114,85 EUR, wird ein Betrag von 300.000,00 EUR in die Betriebsmittelrücklage und ein Betrag von 29.131,72 EUR in die Pensionsrücklage nach EFOG eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2012 von 57.983,13 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2.2 LVR-HPH-Netz Ost
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 298.489,88 EUR und dem Gewinnvortrag von 50.612,67 EUR, also insgesamt 349.102,55 EUR, wird ein Betrag von 300.000,00 EUR in die Betriebsmittelrücklage und ein Betrag von 2.710,41 EUR in die Pensionsrücklage nach EFOG eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2012 von 46.392,14 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2.3 LVR-HPH-Netz West
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 162.549,28 EUR und dem Gewinnvortrag von 49.718,62 EUR, also insgesamt 212.267,90 EUR, wird ein Betrag von 170.000,00 EUR in die Betriebsmittelrücklage und ein Betrag von 2.193,51 EUR in die Pensionsrücklage nach EFOG eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2012 von 40.074,39 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung des Betriebsausschusses
Dem Betriebsausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen wird gemäß § 9 Abs. 1 Nummer 3 der Betriebssatzung Entlastung erteilt.