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in der Landschaftsversammlung Rheinland

Antrag-Nr. 13/254
öffentlich
Datum:
05/27/2013
Antragsteller:
Die Linke.
Sozialausschuss10.06.2013Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss13.06.2013Beschluss
Landschaftsausschuss17.07.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes sicherstellen
Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, bei künftigen Verträgen und Vereinbarungen mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und freien und kirchlichen Trägern sicherzustellen, dass auch bei diesen Arbeitgebern die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden.

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Bericht an die zuständigen Fachausschüsse und an den Landschaftsausschuss dargestellt.

Begründung:

Beschäftigte der Lebenshilfe Wuppertal in den Bereichen Wohnen und Werkstätten sind bereits im November und Dezember letzten Jahres und jetzt aktuell am 2. -3. Mai, am 6. - 7. Mai sowie vom 14.-16. Mai mit ganztägigen Warnstreiks in den Bereichen Wohnen und Werkstätten für den Abschluss eines Haustarifvertrages zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Lebenshilfe Wuppertal eingetreten. Zurzeit besteht kein Tarifvertrag, Bezahlung und die Arbeitsbedingungen liegen allein in der Hand der Geschäftsführung. Die Arbeit der Lebenshilfe Wuppertal für Menschen mit Behinderungen wird aus Mitteln der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung vom LVR finanziert.

Ähnlich verhält es sich bei der Lebenshilfe in Kleve, wo die Beschäftigten der Kitas am 13.Mai für mehr Lohn demonstriert haben, da Beschäftigte der Stadt, des Kreises, des LVR, der AWO oder der Caritas für die gleiche Tätigkeit in der Kita einen höheren Lohn erhielten. Es gibt auch im Bereich des LVR andere örtliche Lebenshilfe-Unternehmen, in denen Haustarifverträge existieren.

Die Lebenshilfe ist verpflichtet, den von ihr unterstützten Menschen mit Behinderung bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen. Dazu gehört auch motiviertes Personal. Bei schlecht oder ungerecht bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das nicht immer gewährleistet. Wenn Beschäftigte ihre Forderung nach einem gerechten Lohn nun zunehmend durch einen Streik öffentlich machen müssen, so geht dies auf Kosten der Menschen mit Behinderungen.

Der Vorstand der Lebenshilfe muss eine gute Unterstützung für seine Kundinnen und Kunden sicherstellen. Er setzt dies aufs Spiel, wenn er die Unterzeichnung eines Tarifvertrages verweigert, der sich am TVöD orientiert,

Qualität für Menschen entsteht durch Dienst am Menschen – Dienst am Menschen muss fair bezahlt werden.

Unterschrift:
Felix Schulte

(Fraktionsgeschäftsführer) Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden