LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 18. Sitzung des Sozialausschusses
am 25.02.2013 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Kiehlmann, Peter
Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Zepuntke, Klaudia
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bahr, Lorenz
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin (bis 09.50h)
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 71
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Frau von Berg Abteilungsleitung 62.30
Herr Dr. Schartmann Leitung Stabsstelle 70.30
Frau Krause Leitung Stabsstelle 70.10
Herr van Bahlen Abteilungsleitung 71.40
Herr Rohde Abteilungsleitung 61.30
Herr Zorn Abteilungsleitung 61.10
Frau Stenzel Protokoll
Frau Kuth 71.10
Frau Hengels 03
Frau Kempel 03
Herr Dr. Nabrings Leiter LVR-Archivberatungs-und
Herr Bräuning 21.10
Frau Lenzen Abteilungsleitung 72.10
Herr Tischmacher 70.30
Herr Dabringhausen 73.30
Frau Franke PR 7
Frau Steymans GPR
Herr Lauber GPR
Herr Kill 41
Gäste extern:
Herr Reugels Geschäftführer Return Freizeit GmbH
Frau Schwamborn Mitarbeiterin Return Freizeit GmbH
Frau Hoffstadt Uni Düsseldorf
Herr Engeln GF Wohnhilfe Solingen
Herr Badache Lebenshilfe Solingen
Herr Naumann CDU-Fraktion
Frau Kuhndahl Pro Mobil e.V.
Herr Huppert Paritätischer NRW
Herr Meyer Landesverband für
Körper- und Mehrfachbehinderte

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 17. Sitzung vom 27.11.2012

 

3.
Integrationsunternehmen Return Freizeit GmbH

 

3.1.
Vorstellung der Return Freizeit GmbH inkl. Film

 

3.2.
Vorstellung des Integrationsunternehmens Return Freizeit GmbH

 

4.
Themenschwerpunkt Arbeit und Beschäftigung

 

4.1.
"Budget für Arbeit"
hier: Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn
13/2697

 

4.2.
Modellprojekt des Landes NRW: „Betriebsintegrierte Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte – als Chance zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt“

 

4.3.
Bericht über den Workshop zwischen dem LVR und den rheinischen Werkstatträtinnen und Werkstatträten

 

4.4.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

4.5.
Arbeit der Integrationsfachdienste

 

4.6.
LVR-Budget für Arbeit, hier: Sachstand Handlungsfelder 1 und 2 / Verwaltungsvereinbarung zum Handlungsfeld 3 der Initiative Inklusion

 

4.7.
Finanzierung einer notwendigen Arbeitsassistenz – ein wichtiger Beitrag zur Inklusion

 

5.
Ressourcenplanung für die Modellprojekte (Maßnahmen der Zugangssteuerung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe) im Rhein-Sieg-Kreis und in Mönchengladbach

 

6.
Bericht der Landesregierung NRW zur Ausführungsverordnung zum SGB XII

 

7.
Neue LVR-Veröffentlichung in leichter Sprache: Infos zur Individuellen Hilfeplanung für Menschen mit Behinderung im Rheinland

 

8.
Sachstand des LVR-Projekts "Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte der Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Einrichtungen des LVR seit 1945"

 

9.
Beschlusskontrolle

 

10.
Mitteilungen der Verwaltung

 

11.
Anträge der Fraktionen

 

11.1.
Anfragen und Anträge: Zweckbindung von 50 Jahren auf investiv geförderte Gebäude

 

11.2.
Anträge und Anfragen: Zeitnahe Spitzabrechnung der „Leistungen zur vorschulischen Bildung in integrativen Kindertagesstätten für Kinder mit Behinderung“ ( Produktgruppe 074/Teilprodukt 002) durch die Anbieter

 

12.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
13.
Anträge der Fraktionen

 

13.1.
Anträge und Anfragen: Aufarbeitung der Probleme mit den Abrechnungen der PG 074
13/42 FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE

 

13.2.
Anfrage: Aufarbeitung der Probleme mit den Abrechnungen der PG 074
13/2670

 

14.
Beschlusskontrolle

 

15.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:20 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:25 AM Uhr

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass sie die Sitzung gleich zu Beginn wieder verlassen müsse. Sie hat einen Termin in Berlin, wo sie als Sachverständige im Ausschuss für Arbeit und Soziales zu den Anträgen/ Themen "Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung" sowie "Ausgleichsabgabe erhöhen und Menschen mit Behinderung fairen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen" eingeladen sei. In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses wird sie über die Sitzung in Berlin berichten. Frau Fankhaenel wird sie in der heutigen Sitzung vertreten.



Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschrift über die 17. Sitzung vom 27.11.2012

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Integrationsunternehmen Return Freizeit GmbH


Punkt 3.1
Vorstellung der Return Freizeit GmbH inkl. Film

Frau Fankhaenel berichtet, dass die Sitzung aus Kostengründen nicht in Mönchengladbach stattfindet, da es dort keine kostengünstige Tagungsmöglichkeit für den Sozialausschuss gebe. Um die Return Freizeit GmbH dennoch dem Sozialausschuss vorstellen zu können, wurde aus Mitteln der Ausgleichsabgabe der folgende Film finanziert, der die Return Freizeit GmbH vorstellt und von einem Mitarbeiter in 61.40 erstellt wurde. im Anschluss stünden Herr Reugels als Geschäftsführer und Frau Schwamborn als Mitarbeiterin für Diskussion und Fragen zur Verfügung. Der Film dauert ca. 5 Minuten.

Herr Reugels berichtet auf Nachfrage von Frau Janicki, Frau Berten und Frau Schmerbach, dass zurzeit ca. 250 Personen für Return arbeiten, darunter viele 400 € - Kräfte und viele Kursleiter, die auf Rechnung arbeiten. Im Moment gibt es bei Return ca. 60-70 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, davon ca. 25 mit Menschen mit Handicap. Auf den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen gibt es so gut wie keine Fluktuation. Möglich sei auch, dass Menschen mit Behinderung einen Ausbildungsplatz belegen.

Die Vorsitzende dankt Herrn Reugels und Frau Schwamborn, dass sie aus Mönchengladbach angereist sind, um Return vorzustellen und dem Sozialausschuss für Fragen zur Verfügung gestanden haben.

Der Sozialausschuss nimmt den Vortrag von Herrn Reugels sowie den Film zur Kenntnis.


Punkt 3.2
Vorstellung des Integrationsunternehmens Return Freizeit GmbH
Vorlage 13/2695

Der Sozialausschuss nimmt die Vorstellung des Integrationsunternehmens Return Freizeit GmbH zur Kenntnis.


Punkt 4
Themenschwerpunkt Arbeit und Beschäftigung


Punkt 4.1
"Budget für Arbeit"
hier: Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn
Vorlage 13/2697

Frau Lapp erläutert, dass es sich bei der Vorlage um einen Zwischenbericht nach
2 Jahren der Projektlaufzeit handele. Zielsetzung des Projektes sei es, mit dem Programm „Übergang 500 plus – mit dem LVR- Kombilohn“ innerhalb von 5 Jahren für insgesamt 500 Werkstattbeschäftigte sowie Förderschüler und –schülerinnen den Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu schaffen. In der bisherigen Projektzeit sei dies für 149 Personen gelungen. Die Verwaltung werde die bisherigen Ergebnisse regionalisiert analysieren und prüfen, welche Maßnahmen zu einer Optimierung des Modellprojektes beitragen können. Über die Ergebnisse wird in einer der nächsten Sitzungen berichtet.

Auf Nachfrage von Frau Leonards-Schippers ergänzt Frau Lapp, dass der Aspekt der geschlechtsspezifischen Vermittlungen, wie sie in der Tabelle auf S. 4 der Vorlage aufgeführt sind, auch in die anstehende Analyse einbezogen wird.

Herr Wörmann bemängelt, dass das Programm nur auf 5 Jahre angelegt sei. Hinzu komme, dass die Rentenbeiträge bei einer Arbeit im Mindestlohnniveau unter den Beitragssätzen einer Beschäftigung in einer WfbM liegen. Er wünscht sich die freie Wahl des Arbeitsplatzes für möglichst viele WfbM – Beschäftigte.

Auf Nachfrage von Frau Janicki, Frau Servos, Herrn Groeneveld und Frau Berten antwortet Frau Lapp, dass zwar nur 5 Jahre lang die Übergänge gefördert werden, die Arbeitsplätze danach jedoch weiter bestehen bleiben. Bezüglich der Rentenfrage hat der LVR keinen Handlungsspielraum, hier sei der Gesetzgeber gefordert. Sie weist darauf hin, dass es befristete Arbeitsverträge nicht nur bei den Menschen mit Behinderung gebe, sondern dies vermehrt auch ein Trend auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sei. Ferner wird versucht, im Rahmen der Analyse auch Kenntnis darüber zu erhalten, aus welchem Grund einige Werkstätten viele, andere hingegen nur wenige Übergänge erreicht haben.

Der Sozialausschuss nimmt die Berichterstattung zum aktuell laufenden Modell „Übergang 500 plus – mit dem LVR- Kombilohn“ gemäß Vorlage Nr. 13/2697 zur Kenntnis.


Punkt 4.2
Modellprojekt des Landes NRW: „Betriebsintegrierte Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte – als Chance zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt“
Vorlage 13/2706

Frau Lapp berichtet, dass im Rahmen des landesweiten Modellprojekts „Betriebsintegrierte Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte - als Chance zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt“, welches durch das MAIS (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales) gemeinsam mit den beiden Landschaftsverbänden durchgeführt wird, 2013 - 2014 landesweit bis zu 1.000 zusätzliche betriebsintegrierte Berufsbildungs- und Arbeitsplätze, insbesondere bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes, geschaffen werden sollen. Ziel ist, den Werkstattbeschäftigten die Möglichkeit zu geben, bei einem Arbeitgeber ihre berufspraktischen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen weiterzuentwickeln und somit einen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Durch eine projektbegleitende Evaluation aus Mitteln der Ausgleichsabgabe sollen insbesondere Erkenntnisse über Zugangs- und Rahmenbedingungen für den Übergang aus einer betriebsintegrierten Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewonnen werden.

Auf Nachfrage von Frau Eckenbach teilt Frau Lapp mit, dass die Projektmittel nicht auf den öffentlichen Dienst beschränkt sind, sondern damit auch jeder andere betriebsintegrierte Arbeitsplatz gefördert werden könne. Der Fokus dieses Modellprojektes liege jedoch auf der öffentlichen Verwaltung.

Frau Daun betont, wie wichtig eine breit gestreute Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen sei.

Frau Lapp bestätigt auf Nachfrage von Herr Wörmann, dass nach Ablauf von
12 Monaten der Arbeitgeber den Aufwand für den betriebsintegrierten Arbeitsplatz in voller Höhe selber finanzieren muß.

Frau Berten regt an, in den städtischen Gesellschaften für betriebsintegrierte Arbeitsplätze zu werben.

Herr Nagels sieht diese Arbeitsplätze in Konkurrenz zu den dortigen Hartz IV – Arbeitsplätzen.

Herr Reugels berichtet, dass er zurzeit 5 vakante Arbeitsstellen habe, die er nicht besetzen könne.

Der Bericht der Verwaltung wird gemäß den Ausführungen zur Vorlage 13/2706 zur Kenntnis genommen.


Punkt 4.3
Bericht über den Workshop zwischen dem LVR und den rheinischen Werkstatträtinnen und Werkstatträten
Vorlage 13/2668

Herr Dr. Schartmann berichtet über den 2. Workshop zwischen dem LVR und den rheinischen Werkstatträten, an dem über 120 Werkstatträte teilgenommen haben. Ziel des Workshops war es, mit den Werkstatträten in einen Dialog zu treten und sie in ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen. In 6 Gruppen tauschte man sich zu unterschiedlichen Themen aus. Der Austausch wurde von den Werkstatträten sehr begrüßt und wird auch in 2013 fortgesetzt.

Frau Servos bittet die Verwaltung, bei den regelmäßigen Gesprächen mit den WfbM darauf zu achten, dass die Werkstatträte vor Ort die notwendige Unterstützung erhalten.

Auf Nachfrage von Herrn Groeneveld antwortet Herr Dr. Schartmann, dass sich die Veranstaltung gezielt an die Werkstatträte gerichtet habe. Zu Beginn hat die Verwaltung deutlich gemacht, dass im Workshop Vertrauensschutz besteht, da auch über Interna aus den jeweiligen WfbM berichtet wurde. Bei Teilnahme von Externen wäre diese Öffnung möglicherweise nicht erfolgt.

Der Bericht über den Workshop des LVR und den rheinischen Werkstatträtinnen und Werkstatträten der Werkstätten für behinderte Menschen wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 4.4
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/2641

Frau Fankhaenel lenkt das Augenmerk insbesondere auf die Integrationsabteilung der Henry Lambertz GmbH & Co. KG sowie des Tochterunternehmens der Gebr. Kickartz GmbH, bei denen der Start zusammen mit dem LVR-Fachbereich Kommunikation in der Presse dargestellt werden soll. Der Sozialausschuss regt an, die Integrationsabteilung der Firma Lambertz zu besuchen.

Auf Nachfrage von Herrn Wörmann erläutert Frau Fankhaenel, dass Unternehmer auf sehr unterschiedliche Weise die Mitarbeiter für ihre Integrationsunternehmen aussuchen. Sie wenden sich in der Regel an Arbeitsagenturen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste, die sie noch von früher kennen, oder die WfbM selber, um Mitarbeiter zu erhalten. Dies sei jedoch auch ein Thema, dem man sich verstärkt widmen müsse. Dies geschehe bereits am 19.04.2013 bei dem Fachkongress rund um die Integrationsunternehmen „sozial + wirtschaftlich - DIALOG PERSONAL - inklusive ideen und impulse“ im Congress-Centrum Nord der Koelnmesse. Der Einladungskreis ist sehr breit gestreut und es werden viele neue Impulse auch für diese Fragestellung erwartet. Die Einladungen hierzu werden an die Mitglieder des Sozialausschusses in Kürze verschickt.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss.

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 13/2641 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 4.5
Arbeit der Integrationsfachdienste
Vorlage 13/2683

Herr Rohde berichtet über die im Jahr 2011 beschlossene Neuausrichtung der rheinischen Integrationsfachdienste, die zum 01.01.2012 vom LVR-Integrationsamt umgesetzt wurde. Die Fallzahlen in den IFD-Aufgabenbereichen "Berufsbegleitung" und "Übergang Schule - Beruf" sowie "Übergang Werkstatt für behinderte Menschen - allgemeiner Arbeitsmarkt" sind nach wie vor steigend. Der Fallzahlenrückgang durch den fast flächendeckenden Wegfall des IFD-Aufgabenbereiches "Arbeitsvermittlung für arbeitslose schwerbehinderte Menschen" im Auftrag der Träger der Arbeitsvermittlung wurde durch die vorgenannten Fallzahlsteigerungen teilweise ausgeglichen. Der Wegfall eines ehemaligen Kerngeschäfts der IFD’s, der Arbeitsvermittlung, hat natürlich auch Auswirkungen auf die Integrationsunternehmen, die, wie Herr Reugels es geschildert hat, teilweise Schwierigkeiten haben, Arbeitsplätze zu besetzen.

Außerdem berichtet er auf Nachfrage von Herrn Bahr über die Bundestagsdebatte am 21.02.2013 zum Thema Vergabe von Dienstleistungen insbesondere bei Dienstleistungen im sozialen Bereich. CDU und FDP fordern in ihrer Vorlage die Bundesregierung auf, den nationalen Rechtsetzungsspielraum zu nutzen, um vor allem bei sozialen Dienstleistungen die Berücksichtigung bieterbezogener Qualitätskriterien bei der Zuschlagserteilung stärker zu gewichten. Die SPD will die Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen. Ebenso wie die Bündnis 90/Die Grünen fordern sie, dass Integrationsfachdienste zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt künftig wieder über die so genannte freihändige Vergabe beauftragt werden dürfen. In seiner Beschlussempfehlung spricht sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales für die Annahme des Koalitionsantrages sowie die Ablehnung der Oppositionsvorlagen aus. Entsprechend dieser Beschlussempfehlung ist dann auch abgestimmt worden. Bezüglich des Entschließungsantrags von CDU und FDP bleibt abzuwarten, wie die Bundesagentur für Arbeit dies umsetzen wird.

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Arbeit der rheinischen Integrationsfachdienste zur Kenntnis.


Punkt 4.6
LVR-Budget für Arbeit, hier: Sachstand Handlungsfelder 1 und 2 / Verwaltungsvereinbarung zum Handlungsfeld 3 der Initiative Inklusion
Vorlage 13/2684

Herr Rohde informiert über das Bundesprogramm "Initiative Inklusion", das aus
3 Handlungsfeldern besteht und von den Ländern durchgeführt werden soll. Die Handlungsfelder 1 "Berufsorientierung" und 2 "neue betriebliche Ausbildungsplätze" werden in NRW von den beiden Landschaftsverbänden durchgeführt. Dazu wurden entsprechende Verfahrensabsprachen und Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Verwaltung hat hierüber berichtet. Das MAIS NRW beabsichtigt, die Umsetzung des Handlungsfeldes 3 "neue Arbeitsplätze für ältere Menschen mit Schwerbehinderung" auch durch die Landschaftsverbände durchführen zu lassen. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wird derzeit verhandelt. Nach derzeitigem Stand der Verhandlungen sollen die Ausgabe der Förderanträge sowie die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch die Agenturen für Arbeit, Jobcenter bzw. Optionskommunen erfolgen. Durch die Integrationsämter erfolgt dann die verwaltungsmäßige Abwicklung der Anträge.

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Umsetzung der Handlungsfelder 1 und 2 sowie zum Stand der Verwaltungsvereinbarung zum Handlungsfeld 3 des Bundesprogramms "Initiative Inklusion" zur Kenntnis.


Punkt 4.7
Finanzierung einer notwendigen Arbeitsassistenz – ein wichtiger Beitrag zur Inklusion
Vorlage 13/2529

Herr Zorn erklärt, dass die Verwaltung mit dieser Vorlage das Instrument der Arbeitsassistenz näher erläutern und Neuerungen darstellen möchte. Die 2001 geschaffene Leistung der Kostenerstattung für eine notwendige Arbeitsassistenz leistet einen wichtigen Beitrag zur Inklusion. Für die Leistungen der Integrationsämter zur Finanzierung der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz besteht eine Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). Die Empfehlung der BIH ist zuletzt am 22.11.2012 aktualisiert worden. Auf Basis der neuen Empfehlung könnte sich im Einzelfall eine Reduzierung des Bewilligungsbetrages ergeben. Das LVR Integrationsamt setzt die Regelungen zum Verwaltungsverfahren auf der Basis der modifizierten Empfehlung grundsätzlich um, legt aber einen höheren Stundensatz zu Grunde, ohne den im Rheinland eine Personalgewinnung nicht möglich wäre. Damit wird auch erreicht, dass laufende Leistungen nicht gekürzt werden. Sind Leistungen einer Assistenz während der Berufsausbildung erforderlich (Ausbildungsassistenz), so ist für diese nicht mehr das Integrationsamt, sondern der zuständige Rehaträger, in der Regel die Arbeitsagentur, zuständig. Diese neuere Rechtsauffassung ist aktuell vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.

Die Leistungen der Arbeitsassistenz werden in der Regel für 2 Jahre bewilligt. Mit diesen Leistungen wird der schwerbehinderte Mensch entweder selber Arbeitgeber, oder aber er beauftragt einen Dienstleister. Er/Sie wird damit in die Lage versetzt, die Arbeitsleistung auf dem 1. Arbeitsmarkt vollständig zu erbringen. Hierzu verweist Herr Zorn auf die in der Vorlage aufgeführten Fallbeispiele, die aufzeigen, welche große Bedeutung die Arbeitsassistenz hat.

Frau Daun regt an, die der Vorlage beigefügten Empfehlungen der BIH in leichter Sprache insbesondere den Personen zugänglich zu machen, die selber Arbeitgeber sind.

Auf die Fragen von Herrn Wörmann, Frau Berten und Herrn Grumbach ergänzt Herr Zorn, dass die Mehrzahl derer, die Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen, relativ hoch qualifiziert ist. Er betont, dass die Arbeitsassistenz aber auch bei jedem anderen Arbeitsplatz, unabhängig von der Tätigkeit, möglich sei. Ungefähr 80% der schwerbehinderten Menschen wählen das Arbeitgebermodell, ca. 20% beauftragen einen Dienstleister. Tandemlösungen hat es bereits in Behörden des Bundes gegeben. Auch in diesen Fällen ist eine Förderung möglich.

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht über die aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanzierte Leistung des LVR-Integrationsamtes in Form der Kostenerstattung für eine notwendige Arbeitsassistenz und zur neuen BIH-Empfehlung hierzu zur Kenntnis.


Punkt 5
Ressourcenplanung für die Modellprojekte (Maßnahmen der Zugangssteuerung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe) im Rhein-Sieg-Kreis und in Mönchengladbach
Vorlage 13/2692

Herr Wörmann teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Mittelvergabe aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zustimmt, da zunächst das Modellprojekt des Rhein-Kreises Neuss ausgewertet werden solle, bevor man weitere Modellregionen dazu nimmt. In diesem Zusammenhang fragt er nach, ob es aus dem Rhein-Kreis Neuss schon eine Auswertung gebe.

Herr Dr. Schartmann berichtet, dass das Modellprojekt im Rhein-Kreis Neuss wissenschaftlich durch Herrn Prof. Weber von der Ev. Hochschule in Darmstadt betreut wird. Für die nächste Sitzung sei ein Zwischenbericht zum Modellprojekt Rhein-Kreis Neuss geplant.

Herr Dr. Schartmann erläutert auf Nachfrage von Frau Eckenbach, dass die auf S. 3 der Vorlage erwähnte AGpR-Studie bereits in der Vorlage 13/2329 skizziert wurde. Das Modellvorhaben, das die AGpR (Arbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrie Rheinland e.V.) zusammen mit der Uni Siegen durchführt, ist auch dem Bereich der Wirkungskontrolle zuzuordnen. Es soll überprüft werden, wie die Leistungen der Eingliederungshilfe wirken, und zwar aus der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer. Das Projekt ist mit aufgenommen worden, weil das Thema der Partizipation und die Sichtweise von Menschen mit Behinderung der Verwaltung wertvoll erscheinen.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Ressourcenplanung für die Modellprojekte im Rhein-Sieg-Kreis und in Mönchengladbach wird gemäß Vorlage Nr. 13/2692 befürwortet. Es werden auf Basis des Grundsatzbeschlusses zur Vorlage 13/2329 Mittel für die Durchführung der skizzierten Projekte im Umfang von 331.000 € für die Haushaltsjahre 2013-2015 bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem 01.04.2013 auf Basis der zur Verfügung gestellten Mittel mit der praktischen Umsetzung der beiden Modellprojekte zu beginnen.



Punkt 6
Bericht der Landesregierung NRW zur Ausführungsverordnung zum SGB XII
Vorlage 13/2715

Ergänzend zur Vorlage 13/2715 berichtet Frau Lapp, dass der Bericht der Landesregierung am 16.01.2013 im Sozialausschuss des Landes NRW beraten wurde. Das MAIS NRW bereitet nunmehr einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Zuständigkeit für die Wohnhilfen bei den Landschaftsverbänden in einem Gesetz – also nicht mehr nur in einer Verordnung – gebündelt und unbefristet fortgeschrieben werden soll. Das MAIS ist bemüht, einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vorzulegen.
Ein Auszug des Protokolls der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales des Landtages NRW zu diesem Thema ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Die Frage von Herrn Wörmann, ob der Gesetzgeber, also das Land, auch die Zuständigkeiten für die Leistungen zum Lebensunterhalt festlegt, wird von Frau Lapp bestätigt. Die Verwaltung gehe jedoch davon aus, dass das Land NRW Änderungen im Vergleich zur bisherigen Regelung nur mit breiter Zustimmung aller Beteiligter, d.h. auch der Kommunalen Spitzenverbände, vornehmen würde.

Der Bericht der Landesregierung zur Ausführungsverordnung zum SGB XII NRW (Landtagsdrucksache 16/440) wird gemäß der Vorlage 13/2715 zur Kenntnis genommen.


Punkt 7
Neue LVR-Veröffentlichung in leichter Sprache: Infos zur Individuellen Hilfeplanung für Menschen mit Behinderung im Rheinland
Vorlage 13/2665

Frau Berten lobt die beiden Broschüren. Sie fragt nach weiteren Exemplaren, die sie vor Ort verteilen möchte. Die Verwaltung bestätigt, dass ausreichend Exemplare gedruckt wurden und bittet, sich diesbezüglich an Frau Krause (martina.krause@lvr.de) zu wenden.

Herr Nagels regt an, die rote Karte/Stoppschild mit dem Text „Halt leichte Sprache“ zu verteilen und sich im täglichen Sprachgebrauch daran zu halten.

Die Information über die neue LVR-Veröffentlichung in leichter Sprache zur Individuellen Hilfeplanung für Menschen mit Behinderung im Rheinland wird gemäß Vorlage 13/2665 zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Sachstand des LVR-Projekts "Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte der Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Einrichtungen des LVR seit 1945"
Vorlage 13/2664

Herr Dr. Nabrings erläutert, dass seit Februar 2011 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des medizinhistorischen Lehrstuhls der Uni Düsseldorf Untersuchungen zur Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte der Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Institutionen des LVR seit 1945 durchführen. Über die bislang erzielten Ergebnisse wird in einem Symposium am 12. April 2013 unter Beteiligung externer Wissenschaftler unterrichtet. Außerdem ist ein Zwischenbericht zum Forschungsprojekt der Vorlage beigefügt. Im nächsten Projektschritt befasst sich die Arbeitsgruppe mit der Entwicklung bis in die neunziger Jahre, um den Wandlungsprozess vom Anstaltssystem hin zum patientenorientierten, gemeindenahen Versorgungssystem zu betrachten.

Frau Hoffstadt vom Institut für Geschichte der Medizin der Universität Düsseldorf dankt für die Möglichkeit, dem Sozialausschuss über den aktuellen Stand des Projektes zu berichten. Sie erläutert die inhaltlichen Schwerpunkte, die sie zusammen mit 2 Kollegen und dem Projektleiter, Herrn Dr. Noack, erarbeitet hat. Die 3 zeitlichen Schwerpunkte umfassen zum einen die Geschichte der Menschen in den Kliniken des LVR in der Zeit von 1945 bis 1970. Die zweite Phase bezieht sich auf die Zeit von 1970 -1980 mit den ersten Schritten zur Psychiatriereform und der Psychiatrie-Enquete, die im September 1975 fertiggestellt wurde. Der dritte Schwerpunkt bildet die Geschichte der Kinder und Jugendlichen in den Förderschulen des LVR. Sie betont dabei auch die gute Zusammenarbeit mit den einzelnen Dezernaten des LVR.

Herr Bahr betont, dass der Bereich der Kinder und Jugendlichen verstärkt auch über die Förderschulen hinaus in den Fokus genommen werden müsse. Er bittet, diesen Untersuchungsgegenstand zusätzlich aufzunehmen. Haushaltsmittel hierfür seien im Haushalt 2013 eingestellt.

Der Sachstand des LVR-Projekts "Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte der Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Einrichtungen des LVR seit 1945" wird gemäß Vorlage Nr. 13/2664 zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Beschlusskontrolle

keine Wortmeldung


Punkt 10
Mitteilungen der Verwaltung

Entwurf des Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen
(GEPA NRW)

Herr van Bahlen berichtet über den Gesetzentwurf, der zum einen die Weiterentwicklung des Landespflegegesetzes zu einem Landesalten- und – pflegegesetz und zum anderen die Weiterentwicklung des Wohn- und Teilhabegesetzes beinhaltet. Mit den Reformvorschlägen soll das gesamte Landesrecht im Bereich der Pflege im Anschluss an ein sehr umfassendes Beteiligungsverfahren einer grundlegenden strukturellen und inhaltlichen Überarbeitung unterzogen werden. Zielsetzung ist eine stärkere Quartiersorientierung der Angebotsstrukturen und die stärkere Ausrichtung an den tatsächlichen Wünschen und Bedarfen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen. Die Regelungen des WTG (Wohn- und Teilhabegesetz) verfolgen diese Zielsetzung auch für die weiterhin vom Geltungsbereich umfassten Angebote der Eingliederungshilfe. Die Anhörung des Gesetzentwurfes läuft, die Landesregierung hat um Stellungnahme bis 05.04.2013 gebeten. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.11.2013. Im nächsten Sozialausschuss wird ausführlich berichtet.


Antrag 13/227 zum Haushalt 2013
Herr Dr. Schartmann informiert darüber, dass es aus Zeitgründen eine Vorlage zum Thema "Inklusion und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen - Förderung von zwei Beratungsstellen im Rahmen des "Peer counseling" für den nächsten Finanzausschuss und Landschaftsausschuss geben wird. Der Sozialausschuss erhält die Vorlage am 22.04.2013 dann zur Kenntnis. Um eine kontinuierliche Finanzierung der Beratungsstellen zu gewährleisten, muss diese Beratungsfolge gewählt werden.


Punkt 11
Anträge der Fraktionen


Punkt 11.1
Anfragen und Anträge: Zweckbindung von 50 Jahren auf investiv geförderte Gebäude
Antrag 13/241 FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE

Frau Lapp berichtet zu Punkt 1 des Antrags, dass die Zweckbindung der Gebäude in der Eingliederungshilfe in der Regel 20-30 Jahre beträgt. Eine Änderung sei nicht beabsichtigt.

Zu Punkt 2 verweist sie auf das vom Sozialausschuss beschlossene Anreizprogramm.

Herr Dr. Grumbach wird den Sachverhalt nach Prüfung gegebenenfalls wieder aufgreifen.


Punkt 11.2
Anträge und Anfragen: Zeitnahe Spitzabrechnung der „Leistungen zur vorschulischen Bildung in integrativen Kindertagesstätten für Kinder mit Behinderung“ ( Produktgruppe 074/Teilprodukt 002) durch die Anbieter
Antrag 13/242 FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE

Herr Bahr berichtet aus der Beratung im Landesjugendhilfeausschuss. Er schlägt vor, wie der Landesjugendhilfeausschuss auch den Bericht der externen Unternehmensberatung abzuwarten und den Antrag zurückzustellen. Zudem sollen weitere Beschlüsse des Landesjugendhilfeausschusses hierzu abgewartet werden. Es wurde bereits beschlossen, dass die Förderung künftig nur noch pauschal erfolgen soll. Damit würde sich beispielsweise das Einreichen von Abrechnungen erübrigen.

Herr Dr. Grumbach erklärt sich bereit, den Antrag zurückzustellen.


Punkt 12
Verschiedenes

keine Wortmeldung


Köln, den 04.04.2013



Die Vorsitzende


S c h m e r b a c h
Köln, den 15.03.2013

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

Im Auftrag

F a n k h a e n e l

Anlagen: