Die im Jahr 2011 beschlossene Neuausrichtung der rheinischen Integrationsfachdienste wurde zum 01.01.2012 vom LVR-Integrationsamt umgesetzt. Die Fallzahlen in den IFD-Aufgabenbereichen "Berufsbegleitung" und in den Felder "Übergang Schule - Beruf" sowie "Übergang Werkstatt für behinderte Menschen - allgemeiner Arbeitsmarkt" sind nach wie vor steigend - der Fallzahlenrückgang durch den fast flächendeckende Wegfall des IFD-Aufgabenbereiches "Arbeitsvermittlung für arbeitslose schwerbehinderte Menschen" im Auftrag der Träger der Arbeitsvermittlung wurde durch die vorgenannten Fallzahlensteigerungen teilweise ausgeglichen.
Darüber hinaus ist eine verstärkte Nutzung der IFD im Rahmen von fachdienstlichen Stellungnahmen bei Verwaltungsentscheidungen, einzelfallunabhängigen Beratungen von Betrieben und betriebsinternen Informationsveranstaltungen sowie des niedrigschwelligen Beratungsangebotes durch Menschen mit (Schwer-) Behinderung festzustellen.