LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2715
öffentlich
Datum:
02/13/2013
Dienststelle:
Stabsstelle 70.10
Bearbeitung:
Herr Wissel
Kommission Inklusion21.02.2013zur Kenntnis
Sozialausschuss25.02.2013zur Kenntnis
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen01.03.2013zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss13.03.2013zur Kenntnis
Landschaftsausschuss15.03.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Bericht der Landesregierung NRW zur Ausführungsverordnung zum SGB XII
Kenntnisnahme:
Der Bericht der Landesregierung zur Ausführungsverordnung zum SGB XII NRW (Landtagsdrucksache 16/440) wird gemäß der Vorlage 13/2715 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L U B E K
Zusammenfassung:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen legt mit der Landtagsdrucksache 16/440 den Erfahrungsbericht der Landesregierung zur nordrhein-westfälischen Ausführungsverordnung zum SGB XII vom 11. Mai 2009, den Bericht der Fachkommission zur Förderung des selbständigen Wohnens behinderter Menschen sowie die Studie zur vergleichenden Beobachtung der Entwicklung der wohnbezogenen Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vor.

In der Zusammenschau aller Berichte kommt das MAIS zu dem Ergebnis, dass sich die Regelungen der Verordnung im Wesentlichen bewährt haben, insbesondere wichtige Ziele der Zuständigkeitsbündelung der Wohnhilfen bei den Landschaftsverbänden erreicht wurden und somit der Modernisierungsprozess der Behindertenpolitik in NRW durch die Landschaftsverbände erfolgreich umgesetzt wurde.

Wie schon im Koalitionsvertrag 2012-2017 sowie im Aktionsplan der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigt, soll die bislang befristete Zuständigkeit der überörtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Wohnhilfen für erwachsene Menschen mit Behinderung unbefristet durch ein Ausführungsgesetz fortgeschrieben werden.


Begründung: