Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen legt mit der Landtagsdrucksache 16/440 den Erfahrungsbericht der Landesregierung zur nordrhein-westfälischen Ausführungsverordnung zum SGB XII vom 11. Mai 2009, den Bericht der Fachkommission zur Förderung des selbständigen Wohnens behinderter Menschen sowie die Studie zur vergleichenden Beobachtung der Entwicklung der wohnbezogenen Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vor.
In der Zusammenschau aller Berichte kommt das MAIS zu dem Ergebnis, dass sich die Regelungen der Verordnung im Wesentlichen bewährt haben, insbesondere wichtige Ziele der Zuständigkeitsbündelung der Wohnhilfen bei den Landschaftsverbänden erreicht wurden und somit der Modernisierungsprozess der Behindertenpolitik in NRW durch die Landschaftsverbände erfolgreich umgesetzt wurde.
Wie schon im Koalitionsvertrag 2012-2017 sowie im Aktionsplan der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigt, soll die bislang befristete Zuständigkeit der überörtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Wohnhilfen für erwachsene Menschen mit Behinderung unbefristet durch ein Ausführungsgesetz fortgeschrieben werden.