Antrag-Nr. 13/241
Begründung:
Viele stationäre Einrichtungen der Freien Träger der Wohlfahrtsverbände, die im Rahmen der Kostenerstattung durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe (LVR) Menschen mit Behinderungen betreuen, wurden seinerzeit aus Landesmitteln investiv gefördert. Da die jeweiligen durch den LVR im Auftrag des Landes beschiedenen investiven Förderungen einer Zweckbindung von insgesamt 50 Jahren unterliegen, sind fachliche Umgestaltungen in Richtung einer inklusiven Konzeptanpassung alleine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur sehr eingeschränkt möglich.