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Bildung der 15. Landschaftsversammlung Rheinland

Die Landschaftsversammlung Rheinland bei einer Sitzung in Köln

Die für die Bildung der Landschaftsversammlung Rheinland maßgeblichen Rechtsvorschriften sind die Landschaftsverbandsordnung und ein Erlass des Ministeriums des Innern zur Bildung der Landschaftsversammlung.

  1. Symbol: PDF-Datei  Auszug aus der Landschaftsverbandsordnung (PDF-Datei, 35 KB)
  2. Symbol: PDF-Datei  Erlass des Ministeriums des Inneren vom 19.08.2019 (PDF-Datei, 50 KB)

Ende der 14. Landschaftsversammlung Rheinland

Mit Ablauf der allgemeinen Wahlzeit der Mitgliedskörperschaften am 31.10.2020 endet auch die Wahlzeit der Landschaftsversammlung.


Ab diesem Zeitpunkt übt der Landschaftsausschuss seine Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neu gewählten Landschaftsversammlung weiterhin aus.


Darüber hinaus sind einige weitere Ausschüsse aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen berechtigt, ihre Aufgaben während der Übergangszeit zwischen den Wahlperioden weiter wahrzunehmen (z.B. Landesjugendhilfeausschuss, Betriebsausschüsse).


Zeitrahmen zur Bildung der 15. Landschaftsversammlung

In Abhängigkeit des Tages der Kommunalwahlen (13.09.2020) und des Beginns der neuen Wahlperiode (01.11.2020) vollzieht sich die Bildung der 15. Landschaftsversammlung Rheinland im folgenden Zeitrahmen:

13.09.2020 Kommunalwahl
bis 05.10.2020 Einreichung der Reservelisten der Wählergruppen und Parteien beim LVR
31.10.2020 Ende der Wahlperiode der 14. Landschaftsversammlung
01.11.2020 Beginn der Kommunalwahlperiode
bis 14.12.2020 Wahl der Mitglieder der 15. Landschaftsversammlung in den Mitgliedskörperschaften (sechs Wochen nach Beginn der Wahlperiode)
18.12.2020 Feststellung des Wahlergebnisses durch den amtierenden Landschaftsausschuss
bis 28.12.2020 öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses
bis 26.01.2021 Konstituierung der 15. Landschaftsversammlung Rheinland
(spät. am 30. Tag nach der Bekanntmachung)