Bildung der 15. Landschaftsversammlung Rheinland
Die für die Bildung der Landschaftsversammlung Rheinland maßgeblichen Rechtsvorschriften sind die Landschaftsverbandsordnung und ein Erlass des Ministeriums des Innern zur Bildung der Landschaftsversammlung.
- Auszug aus der Landschaftsverbandsordnung (PDF-Datei, 35 KB)
- Erlass des Ministeriums des Inneren vom 19.08.2019 (PDF-Datei, 50 KB)
Ende der 14. Landschaftsversammlung Rheinland
Mit Ablauf der allgemeinen Wahlzeit der Mitgliedskörperschaften am 31.10.2020 endet auch die Wahlzeit der Landschaftsversammlung.
Ab diesem Zeitpunkt übt der Landschaftsausschuss seine Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neu gewählten Landschaftsversammlung weiterhin aus.
Darüber hinaus sind einige weitere Ausschüsse aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen berechtigt, ihre Aufgaben während der Übergangszeit zwischen den Wahlperioden weiter wahrzunehmen (z.B. Landesjugendhilfeausschuss, Betriebsausschüsse).
Zeitrahmen zur Bildung der 15. Landschaftsversammlung
In Abhängigkeit des Tages der Kommunalwahlen (13.09.2020) und des Beginns der neuen Wahlperiode (01.11.2020) vollzieht sich die Bildung der 15. Landschaftsversammlung Rheinland im folgenden Zeitrahmen:
13.09.2020 |
Kommunalwahl |
bis 05.10.2020 |
Einreichung der Reservelisten der Wählergruppen und Parteien beim LVR |
31.10.2020 |
Ende der Wahlperiode der 14. Landschaftsversammlung |
01.11.2020 |
Beginn der Kommunalwahlperiode |
bis 14.12.2020 |
Wahl der Mitglieder der 15. Landschaftsversammlung in den Mitgliedskörperschaften (sechs Wochen nach Beginn der Wahlperiode) |
18.12.2020 |
Feststellung des Wahlergebnisses durch den amtierenden Landschaftsausschuss |
bis 28.12.2020 |
öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses |
bis 26.01.2021 |
Konstituierung der 15. Landschaftsversammlung Rheinland
(spät. am 30. Tag nach der Bekanntmachung) |