LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 18. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
am 13.03.2013 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Dr. Ammermann, Gert
Hendele, Thomas
Loepp, Helga
Naumann, Jochen
Schavier, Karl
Schittges, Winfried (MdL) (Vorsitzender)
Stefer, Michael
Stricker, Günter
Tschepe, Heidemarie (für Jülich)
Zimball, Wolfgang
SPD
Böll, Thomas
Joebges, Heinz
Kaske, Axel
Keil, Karl-Josef
Dr. Klose, Hans
Kösling, Klaus
Soloch, Barbara
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fliß, Rolf
Kresse, Martin
Klemm, Ralf (für Schmitt-Promny M.A; bis Punkt 13)
Petring, Jens
Schmitt-Promny M.A., Karin (ab Punkt 14)
FDP
Effertz, Lars Oliver
Runkler, Hans-Otto
Wirtz, Robert (für Becker-Blonigen)
Die Linke.
Detjen, Ulrike
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Schmitz, Heinz (für Bayer)
zur Berichterstattung:
Verwaltung:
Frau Hötte Erste Landesrätin und LVR-Dezernentin Finanzen und Immobilienmanagement
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin Soziales und Integration
Herr Prof. Dr. Kunow Leiter LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland;
Frau Kessing Stabsstelle LVR-Fachbereich Kultur und Umwelt;
(zu Punkt 15)
Herr Anders Persönlicher Referent Erste Landesrätin
Herr Althoff Leiter LVR-Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Herr Soethout Leiter LVR-Fachbereich Finanzmanagement
Frau Esser LVR-Fachbereich Finanzmanagement
Herr Wiese LVR-Fachbereich Finanzmanagement
Herr Hofenbitzer LVR-Fachbereich Finanzmanagement
Herr Pfaff LVR-Fachbereich Finanzmanagement (Protokoll)
Herr Schneider LVR-Fachbereich Finanzmanagement

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 16. Sitzung vom 14.11.2012

 

3.
Niederschrift über die 17. Sitzung vom 14.12.2012

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
4.
Niederschrift über die 16. Sitzung vom 14.11.2012

 

5.
Niederschrift über die 17. Sitzung vom 14.12.2012

 

6.
Provinzial Rheinland Holding

 

6.1.
Kenntnisnahme der Tagesordnung der ordentlichen Gewährträgerversammlung der Provinzial Rheinland Holding vom 27.02.2013
13/2781

 

6.2.
Berichterstattung über die Gewährträgerversammlung der Provinzial Rheinland Holding vom 27.02.2013

 

7.
LVR-Industriemuseum Oberhausen, Antonyhütte;
Überdachung der industriearchäologischen Grabung;
hier: Unterrichtung über Mehrauszahlungen
13/2223

 

8.
Rheinischer Wohn- und Ausbildungsverbund Fichtenhain;
hier: Schadensersatzforderung
13/2685

 

9.
Quartalsreport der Beteiligungsverwaltung zu den wirtschaftlichen Beteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen des LVR zum 31.12.2012
13/2784

 

10.
Beschlusskontrolle

 

11.
Anfragen und Anträge

 

12.
Mitteilungen der Verwaltung

 

13.
Verschiedenes

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
14.
Vortrag zum Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011

 

15.
Berichterstattung zu den Netzwerkprojekten

 

16.
Preisgestaltung der Museumsherberge im Gut Dahl im LVR-Freilichtmuseum Lindlar

 

17.
Ausstellungen der LVR-Museen in künftigen Haushaltsjahren

 

18.
Auswirkungen zweier Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Münster auf die Bodendenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen;
hier: Zustimmung zu außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen

 

19.
Bericht der Landesregierung NRW zur Ausführungsverordnung zum SGB XII

 

20.
Ressourcenplanung für die Modellprojekte (Maßnahmen der Zugangssteuerung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe) im Rhein-Sieg-Kreis und in Mönchengladbach

 

21.
Inklusion und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen - Förderung von zwei Beratungsstellen im Rahmen des "Peer counseling"

 

22.
Änderung des Sondervermögens LVR-Jugendhilfe Rheinland

 

23.
Haushaltsplanung unter den Bedingungen des Umlagengenehmigungsgesetzes

 

24.
Beschlusskontrolle

 

25.
Anfragen und Anträge

 

26.
Mitteilungen der Verwaltung

 

27.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:30 AM Uhr
Vor Beginn der Sitzung wurden folgende Unterlagen ausgeteilt:

Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss ist mit der Tagesordnung einverstanden.


Punkt 2
Niederschrift über die 16. Sitzung vom 14.11.2012

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.


Punkt 3
Niederschrift über die 17. Sitzung vom 14.12.2012

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.


Punkt 14
Vortrag zum Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011

Herr Schneider berichtet über den Entwurf des Gesamtabschlusses anhand von PowerPointfolien. Über den Gesamtabschluss werde die Landschaftsversammlung in ihrer Sitzung am 11.06.2013 beschließen.

Hinweis der Verwaltung:

Der Vortrag wurde informationshalber bereits als Anlage der Niederschrift über die Sitzung am 14.12.2012 beigefügt. Da sich die Termingestaltung noch verändert hat, wird die aktualisierte Folie (vorletzte Seite des Vortrages) als Anlage 1 der Niederschrift zur heutigen Sitzung beigefügt.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt den Vortrag über den Entwurf des Gesamtabschlusses für das Jahr 2011 zur Kenntnis.


Punkt 15
Berichterstattung zu den Netzwerkprojekten

Frau Kessing berichtet zum Projekt "Zentrum für verfemte Künste", dass die Entscheidung der Stiftungsaussicht nach wie vor ausstehe. Herr Dr. Ammermann äußert sein Unverständnis zu der langen Bearbeitungsdauer, da sowohl für die Kommunalaufsicht als auch für die Stiftungsaufsicht die gleiche Bezirksregierung zuständig sei und damit eine gegebenenfalls erforderliche Zusammenarbeit innerhalb einer Behörde doch schneller möglich sein müsse. Nach dem Kenntnisstand von Frau Kessing sei die lange Bearbeitungsdauer auf dortige Probleme im Personalbereich zurückzuführen, aber nicht auf sachliche Probleme.

Zum "Preußen-Museum" führt Frau Kessing aus, dass aufgrund von Vorgaben des "Runden Tisches" und des Stiftungsrates das Land nunmehr einen zu verhandelnden Vertragsentwurf vorlegen müsse, welcher den Positionen beider Landschaftsverbände Rechnung trägt. Herr Dr. Ammermann bittet um eine ergänzende Information zu dem komplexen Sachverhalt, die von Frau Hötte mit der Niederschrift (Anlage 2) zugesichert wird.

Frau Kessing teilt zur "Archäologischen Zone/Jüdisches Museum" mit, dass Ende Januar 2013 ein erstes Arbeitstreffen stattgefunden habe. Bestandteile waren dabei u. a. Vorträge des wissenschaftlichen Projektleiters und des Architekten zu den Themen Bau, Grabung und Konzeption. Hierbei wurde deutlich, dass es noch eine Reihe von offenen Problemen gäbe, auch fehle die Ausführungsplanung. Die Grabung werde noch bis zu 1,5 Jahre dauern und gegebenenfalls auch parallel zur Baumaßnahme fortgesetzt. Die vorgestellte Grobkonzeption integriert die jüdische Geschichte als Teil der Kölner Geschichte. Der wissenschaftliche Projektleiter gehe davon aus, dass das Budget für die Ersteinrichtung auskömmlich sei, da je nach Abschnitt eine unterschiedlich hohe Intensität an Ausstellungsarchitektur notwendig sei. Nach diesem Gespräch wurden gemeinsame Arbeitsgruppen eingerichtet. Die Arbeitsgruppe "Organisation, Betrieb, Recht, Finanzen" habe die Aufgabe, eine Rahmenvereinbarung über die Beteiligung des LVR an dieser Maßnahme bis Mitte Juli diesen Jahres zu entwerfen, die u.a. auch Regelungen zu Eigentumsfragen, zum Standard und zum Zeitpunkt der Übergabe beinhalten müssten.
Auf die Frage von Herrn Schmitz nach den Rechten des LVR in den Gremien antwortet Frau Kessing, dass der LVR hinsichtlich der Baumaßnahme eine beratende Funktion habe. Die Zuständigkeit liege hier bei der Stadt Köln.
Herr Dr. Ammermann bemängelt, dass die für die am 14.03.2013 stattfindende Sitzung des Kulturausschusses erstellte Berichtsvorlage über die Archäologischen Zone/Jüdisches Museum nicht dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss zugeleitet worden sei. Auf seine Bitte hin, wird diese der Niederschrift (Anlage 3) beigefügt. Frau Hötte gibt zu bedenken, dass aufgrund der Termingegebenheiten diese Vorlage den Finanz- und Wirtschaftsausschuss nicht mehr habe erreichen können.
Frau Kessing teilt auf Bitte von Herrn Böll mit, dass sich in Person der Projektleiter über die Dauer der Grabungen geäußert habe. Dem sei nicht widersprochen worden.

Zum "Butzweiler Hof" fragt Herr Dr. Ammermann nach dem tatsächlichen Sachstand, da die vorgelegte Beschlusskontrolle möglicherweise nicht den aktuellen Sachstand widerspiegelt. Frau Hötte begründet diese Differenz damit, dass der LVR eine offizielle Information über die Beendigung dieser Maßnahme durch die Stadt Köln bisher nicht erhalten habe.


Punkt 16
Preisgestaltung der Museumsherberge im Gut Dahl im LVR-Freilichtmuseum Lindlar
Vorlage 13/2671

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der in Vorlage Nr. 13/2671 dargestellten Preisgestaltung der Museumsherberge im Gut Dahl im LVR-Freilichtmuseum Lindlar für das Jahr 2013 und dem künftigen Verfahren zur Anpassung der Preise an die Marktsituation (s. Begründung III, Ziff. 4) wird zugestimmt.


Punkt 17
Ausstellungen der LVR-Museen in künftigen Haushaltsjahren
Vorlage 13/2651

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

1. Die Planung und Durchführung der in der Vorlage Nr. 13/2651 aufgeführten Ausstellungen in den Jahren 2014 ff. wird vorbehaltlich evtl. weiter zu treffender Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Zusagen und Verpflichtungen einzugehen.
3. Die gemäß Ziffer 2 gemachten Erklärungen müssen sich in den jeweiligen Jahren im Rahmen von 60 % der Haushaltsansätze für Ausstellungen (Eigenmittel des Museums) von 2013 halten.



Punkt 18
Auswirkungen zweier Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Münster auf die Bodendenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen;
hier: Zustimmung zu außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage 13/2526

Herr Prof. Dr. Kunow bringt zunächst die mit dem Urteil verbundene Überraschung beim LVR zum Ausdruck. Nach dem Urteil obliege die Aufgabe den Landschaftsverbänden und könne nicht den privaten Bereich übertragen werden. Durch dieses Urteil seien Änderungen am Denkmalschutzgesetz erforderlich. Der LVR sei aktuell von drei Regressforderungen betroffen, wovon zwei Verfahren abgeschlossen seien. Eine wesentliche Frage aus dem Urteil sei weiterhin, wie der LVR zukünftig die Rettungsgrabungen sicherstellen könne, die bisher zu einem Anteil 2/3 von Privatanbietern ausgeführt wurden.
Herr Dr. Ammermann weist darauf hin, dass nach seiner Auffassung der LVR im Rahmen seiner Zuständigkeit private Anbieter mit Rettungsgrabungen beauftragen könne. Er bitte um Auskunft,
1. wie lange dieses Urteil zurück wirke?
2. mit welcher finanziellen Belastung für die künftigen Haushaltsjahre zu rechnen sei?
3. ob dieses Urteil auch für andere Denkmalschutzbehörden gelte?
Herr Prof. Dr. Kunow antwortet auf diese Fragen, dass
zu 1. das Urteil auch rückwirkend auf Fälle angewendet würde, deren Bescheide bestandskräftig seien.
Das mache es schwer, hier eine Prognose zu geben, was auf den LVR noch zukommen könne. Aktuell geht es in einem Verfahren vor dem VG Düsseldorf um eine Verursachermaßnahme aus dem Jahr 1999.
zu 2. es sich bei den o.a. 3 Fällen um eine Größenordnung von 0,5 Mio. € handle. Allerdings seien erhebliche finanzielle Belastungen zu erwarten, die über die Angaben der Vorlage hinaus leider noch nicht weiter konkretisiert werden können.
zu 3. das Urteil wirke sich im Rheinland neben dem LVR auch auf das für die Bodendenkmalpflege zuständige Amt bei der Stadt Köln aus.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

1) Der in der Vorlage 13/2526 dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
2) Den aus Verursachergrabungen resultierenden und erforderlichen außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt. Die politischen Gremien werden über derartige Fälle zeitnah informiert.



Punkt 19
Bericht der Landesregierung NRW zur Ausführungsverordnung zum SGB XII
Vorlage 13/2715

Herr Effertz macht die mit der unbefristeten Übertragung der Aufgabe verbundene erhebliche Relevanz für die Landschaftsverbände deutlich. Ausdrücklich dankt er der Verwaltung für ihre Bemühungen, die zu dieser Entscheidung geführt hätten.
Mit Blick auf das zeitgerecht wohl nicht mehr zu erwartende Gesetz bittet Herr Dr. Ammermann um Mitteilung zum Vorgehen, da die Aufgabenwahrnehmung nach derzeitigem Stand nur bis zum 30.06.2013 befristet sei und ob es einen regelungsfreien Zeitraum geben werde. Außerdem bittet er um Auskunft zur beabsichtigten Ausweitung der Heimaufsicht bei anbieterbestimmten Wohnungen.
Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für ein Inkrafttreten zum 01.07.2013 nicht mehr möglich sei. Nach ihrem Kenntnisstand werde die jetzige Befristung daher bis zum 31.12.2013 durch Rechtsverordnung verlängert. Sie gehe von der gesetzlichen Regelung über ein Ausführungsgesetz zum 01.01.2014 aus.

Zur darüber hinaus von Herrn Dr. Ammermann angesprochenen beabsichtigten Änderung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes führt Frau Hoffmann-Badache aus, dass der LVR Zeit für eine Stellungnahme bis zum 05.04.2013 habe. Bezüglich der insbesondere für Demenzkranke durch Anbieter bereitgestellten Wohnungen solle eine Kontrolle der Leistungsanbieter eingeführt werden; die Aufsicht läge bei den örtlichen Trägern. Der LVR werde grundsätzlich auf die Einhaltung der UN-Konvention zur Inklusion achten. Der LVR werde die Gesetzeswerke auch unter Einbeziehung des Konnexitätsaspektes überprüfen. Die politische Vertretung werde entsprechend informiert.

Herr Keil dankt für den Bericht. Er weist auf den Grundsatz "ambulant vor stationär" hin. Er habe den Eindruck, dass dieser in den Grundsatz "ambulant statt stationär" geändert werden könne. Dieses sei aber keinesfalls richtig, da seines Erachtens auf die stationäre Betreuung nicht verzichtet werden könne. Mit Blick auf Diskrepanzen bei den Bedarfen fragt er, ob es bei der Ermittlung der Bedarfe einen Abgleich zwischen LVR und Kommunen gebe. Frau Hoffmann-Badache führt dazu aus, dass das Land im Pflegebereich den Ausbau des ambulanten Bereiches wünsche, was sich in den beabsichtigten Veränderungen der Finanzierung des stationären Bereiches widerspiegele.

Der Bericht der Landesregierung zur Ausführungsverordnung zum SGB XII NRW (Landtagsdrucksache 16/440) wird gemäß der Vorlage 13/2715 zur Kenntnis genommen.


Punkt 20
Ressourcenplanung für die Modellprojekte (Maßnahmen der Zugangssteuerung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe) im Rhein-Sieg-Kreis und in Mönchengladbach
Vorlage 13/2692

Herr Dr. Ammermann begründet die ablehnende Haltung der Vorlage durch die CDU mit den zu den bisherigen Modellprojekten noch nicht vorliegenden Informationen.
Herr Kresse gibt zu bedenken, dass im Rahmen der beiden zum Beschluss anstehenden Modellprojekte bisher nicht abgedeckte Themen aufgegriffen würden.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Freien Wähler/DEINE FREUNDE folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Ressourcenplanung für die Modellprojekte im Rhein-Sieg-Kreis und in Mönchengladbach wird gemäß Vorlage Nr. 13/2692 befürwortet. Es werden auf Basis des Grundsatzbeschlusses zur Vorlage 13/2329 Mittel für die Durchführung der skizzierten Projekte im Umfang von 331.000 € für die Haushaltsjahre 2013-2015 bereit gestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem 01.04.2013 auf Basis der zur Verfügung gestellten Mittel mit der praktischen Umsetzung der beiden Modellprojekte zu beginnen.



Punkt 21
Inklusion und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen - Förderung von zwei Beratungsstellen im Rahmen des "Peer counseling"
Vorlage 13/2799

Frau Hoffmann-Badache begründet den Entscheidungsvorschlag der Vorlage damit, dass eine Förderung durch die Sozial- und Kulturstiftung nicht mehr möglich sei.
Von der Vorlage äußert sich Herr Dr. Ammermann insoweit enttäuscht, als das notwendige Konzept noch nicht vorläge. Er stellt in den Raum, dass es neben den jetzt zur Förderung anstehenden Beratungsstellen möglicherweise noch weitere Interessengruppen geben könnte.
Herr Runkler weist darauf hin, dass die beiden bereits bestehenden Beratungsstellen wegen des Fortfalls des Stiftungsmittel anders gefördert werden müssten, auch um die Kontinuität der Projekte zu gewährleisten.
Frau Detjen äußert sich über die vorgeschlagene Förderung erfreut und ergänzt ihre Ausführungen um den Hinweis, dass insgesamt 6 Projekte beschlossen worden seien, wovon derzeit die beiden Beratungsstellen arbeiten. Über die anderen 4 Projekte müsse zu gegebener Zeit ohnehin im Einzelnen noch entschieden werden.
Zum Konzept merkt Frau Hoffmann-Badache an, dass dieses noch zu erarbeiten sei. Es gäbe zur Zeit auch bereits weitere Projekte, die möglicherweise gefördert werden könnten. Hinsichtlich des Finanzbedarfes räumt sie Differenzen zwischen den der Stiftung vorliegenden Fördervorschlägen und den jetzigen der Verwaltung ein und begründet diese mit aktuelleren Kenntnisständen der Verwaltung.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst gegen die Stimmen der CDU mehrheitlich folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Beratungsstellen des Landesverbandes der Psychatrie-Erfahrenen NRW e.V. sowie des Aachener Vereins "Psychiatrie-Patinnen und -paten" werden - wie in der Vorlage Nr. 13/2799 beschrieben - gefördert.


Punkt 22
Änderung des Sondervermögens LVR-Jugendhilfe Rheinland
Vorlage 13/2441

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Das Grundstück mit Gebäuden in „Tönisvorst, Tempelsweg 26“, Gemarkung Vorst, Flur 11, Flurstück 702, groß 12.405 qm, Bilanzwert 5.014.651,23 €, wird rückwirkend zum 01.01.2013 aus dem allgemeinen Grundvermögen des Landschaftsverbandes Rheinland herausgenommen und dem Sondervermögen LVR-Jugendhilfe Rheinland zugeführt.


Punkt 23
Haushaltsplanung unter den Bedingungen des Umlagengenehmigungsgesetzes
Vorlage 13/2673

Auf Frage von Herrn Dr. Ammermann weist Frau Hötte zu den vor der Sitzung ausgelegten Stellungnahmen zum LVR-Haushalt 2013 darauf hin, dass diese durch die Mitgliedskörperschaften im Rahmen des neuen Genehmigungsverfahrens gegenüber dem MIK abgegeben und zusätzlich auch dem LVR zugeleitet worden seien. Die Stellungnahmen anderer Mitgliedskörperschaften wurden dem LVR nicht zur Verfügung gestellt. Sie gehe daher davon aus, dass die Stellungnahmen insgesamt keine neuen Aspekte enthalten. Dafür spreche auch, dass der LVR durch das MIK nicht zu einer weiteren Stellungnahme aufgefordert worden sei. Insgesamt seien dem MIK 14 Stellungnahmen und 11 Fehlanzeigen zugeleitet worden; eine Mitgliedskörperschaft habe sich nicht geäußert. Der Erlass zum Haushalt 2013 werde noch im März erwartet.

Der Bericht über die Haushaltsplanung unter den Bedingungen des Umlagengenehmigungsgesetzes wird gemäß Vorlage Nr. 13/2673 zur Kenntnis genommen.


Punkt 24
Beschlusskontrolle

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Beschlusskontrolle zur Kenntnis.


Punkt 25
Anfragen und Anträge

Anfragen und Anträge wurden nicht gestellt.


Punkt 26
Mitteilungen der Verwaltung

Frau Hoffmann-Badache informiert zunächst über den aktuellen Sachstand zur Geltendmachung der Aufwendungen für den Bereich der Grundsicherung gegenüber dem Bund. Dieser habe am 20.12.2012 die sukzessive vollständige Kostenübernahme beschlossen und weitere Festlegungen mit dem Erlass vom 15.02.2013 getroffen. Für die Abrechnung des LVR mit dem Bund ist die Vorlage personenbezogener Bewilligungsbescheide erforderlich. Dies bedeute für den LVR einen erheblichen Aufwand, da bisher Leistungsbescheide nicht erstellt wurden und daher für die Vergangenheit in einer Sonderaktion bis zur ersten Meldung an den Bund zum 05.06.2013 diese noch zu erstellen sind. Auswirkungen werde zukünftig die Frage der Anrechnung von wechselnden Einkommen aus einer WFBM haben. Das kann sich dauerhaft auf benötigte Mitarbeiterkapazitäten auswirken.
Zur Frage von Frau Schmitt-Promny, ob der zusätzlich erforderliche Aufwand für kleinere Einkommen berechenbar sei entgegnet Herr Dr. Ammermann, dass es sich dabei um einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand handele, den er für nicht angemessen halte.
Frau Hoffmann-Badache schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Ammermann an und ergänzt, dass der LVR Be- und Neuberechnungen immer vornehmen müsse, unabhängig von der Höhe des anzurechnen Einkommens. Sie ergänzt weiter, dass sich der Bundesrechnungshof bei anderen Behörden bereits zu Prüfungen angemeldet habe, bisher jedoch noch nicht beim LVR.
Frau Hötte führt aus, dass dem Bund als Grundlage für eine Erstattung statistische Zahlen leider nicht ausreichen würden. Erforderlich seien rechtssichere Bescheide. Dies bedeute gegebenenfalls wegen der noch zu erstellenden Bescheide eine Zeitverzögerung in der Erstattung durch den Bund und damit auch einen Zinsschaden zu Lasten des LVR, der aber in Kauf genommen werden müsse, weil derzeit eine rechtssichere Abrechnungsbasis noch nicht gegeben sei.

Anschließend setzt Frau Hötte den Ausschuss noch über die bis zum 31.05.2013 befristete Bestellung von Herrn Emunds zum stellvertretenden Geschäftsführer der Rhein. Beamtenbaugesellschaft in Kenntnis, die wegen der Erkrankung des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers erforderlich gewesen sei.


Punkt 27
Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.


Krefeld, 15.04.2013

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorsitzende






S c h i t t g e s
Köln, 09.04.2013



Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung



H ö t t e
Essen, 17.04.2013



Zu Punkt 8 die
stellvertretende Vorsitzende





S o l o c h