LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 20. Sitzung des Sozialausschusses
am 10.06.2013 in Alexianer Werkstätten GmbH, Köln-Porz
Anwesend vom Gremium:
CDU
Stefer, Michael für: Donix, Michael
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Kleefisch, Peter-Josef für: Nabbefeld, Michael
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Lüngen, Ilse für: Kiehlmann, Peter
Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bahr, Lorenz
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 61
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Herr Janich Komm. Leitung Fachbereich 71
Herr Dr. Schartmann Leitung Stabsstelle 70.30
Frau Krause Leitung Stabsstelle 70.10
Frau Stenzel Protokoll
Frau Kuth 71.10
Frau Lenzen Abteilungsleitung 72.10
Frau von Berg Abteilungsleitung 62.30
Frau Fischer 61.10
Herr Peters Trainee, 72.10
Herr Döring Pressereferent
Herr Adam PR
Gäste extern:
Herr Hopster Geschäftsführer der Alexianer Werkstätten GmbH
Herr Scharfe Geschäftsführer Alexianer Krankenhaus
Frau Ehrmann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Alexianer Köln
Herr Schmitz Vertreter des Werkstattbeirats
Herr Freibert-Ihns Kokobe Düsseldorf
Herr Huppert Paritätischer NRW

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 19. Sitzung vom 22.04.2013

 

3.
Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII zur Regelung der künftigen Zuständigkeit der Landschaftsverbände für die Eingliederungshilfen zum Wohnen

 

4.
Leben in Gastfamilien mit ambulanter Unterstützung - Förderung von spezialisierten Fachdiensten

 

5.
Inklusion und Teilhabe ermöglichen: Umsetzung des Antrages 13/227 zum
Peer Counseling

 

6.
Weiterentwicklung der Hilfeplankonferenzen im Rheinland

 

7.
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes

 

7.1.
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes;
hier: Vorstellung der wesentlichen Inhalte des Reformpakets

 

7.2.
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes;
hier: Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW

 

8.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

9.
Mitteilungen der Verwaltung

 

10.
Anfragen und Anträge

 

10.1.
Schwerwiegend psychisch erkrankte und behinderte Menschen in der Gemeinde versorgen

 

10.2.
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes sicherstellen

 

11.
Verschiedenes

 

12.
Beschäftigungsangebote als Zuverdienst

 

12.1.
Powerpoint Präsentation zu den wesentlichen Ergebnissen der Evaluation

 

12.2.
Beschäftigungsangebote als Zuverdienst;
hier: Zwischenbericht zum bisherigen Projektverlauf, Information über erste Ergebnisse der Evaluation und daraus resultierende weitere Vorschläge für die Fortsetzung des Projektes.

 

13.
Vorstellung der Alexianer Werkstätten GmbH, Köln

 

13.1.
Vorstellung der Aktivitäten der Alexianer GmbH in Köln

 

13.2.
Vortrag des Geschäftsführers der Alexianer Werkstätten GmbH

 

13.3.
Besichtigung der Alexianer Werkstätten GmbH

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:12:00 PM Uhr
Die Vorsitzende bedankt sich vorab bei den Gastgebern, den Alexianer Werkstätten, für die Möglichkeit, im Dominikus Brock-Haus tagen zu dürfen.





Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschrift über die 19. Sitzung vom 22.04.2013

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII zur Regelung der künftigen Zuständigkeit der Landschaftsverbände für die Eingliederungshilfen zum Wohnen
Vorlage 13/2852/1

Frau Daun fragt nach der künftigen Zuständigkeit für volljährige Menschen mit Behinderung, die noch in der Herkunftsfamilie leben.

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass die Verwaltung dem Ministerium im Vorfeld der Beratungen mitgeteilt hat, dass der LVR sich wünscht, dass zu dieser Schnittstelle eine klarere Formulierung im Gesetz aufgenommen wird. Der Gesetzentwurf bleibt abzuwarten.

Die gemeinsame Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII wird gemäß Vorlage 13/2852/1 zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Leben in Gastfamilien mit ambulanter Unterstützung - Förderung von spezialisierten Fachdiensten
Vorlage 13/2907

Frau Hoffmann-Badache weist auf die Geschichte der Vorlage hin. Die Vorlage enthält zum einen die Ergebnisse der Arbeit bis zum 31.12.2012 und auf der Basis dieser Ergebnisse und weiterer Gespräche die Verlängerung bis zum 31.12.2015.

Frau Berten hält dies für ein wichtiges Angebot, um Menschen mit Behinderung adäquat zu betreuen. Zudem werde aus der Vorlage deutlich, wie intensiv die Arbeit der einzelnen Fachdienste vor Ort sei. Erfreulich sei, dass neben dem fachlichen Angebot für den Kostenträger auch eine Kostenersparnis möglich sei.

Herr Wörmann unterstreicht, dass aus der Vorlage ersichtlich werde, dass Menschen mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf in privater Häuslichkeit leben können und dazu ein passgenaues Angebot erhalten. Dabei handelt es sich um einen hohen Aufwand, der sich aber finanziell rechnet. Er bittet um einen Zwischenbericht, der darauf eingeht, ob sich die Arbeit von 9 Fachdiensten auf Dauer rechnen könne.

Frau Hoffmann-Badache sichert zu, zu prüfen, inwieweit es zeitlich möglich ist, in einer der ersten Sitzungen nach den Kommunalwahlen im nächsten Jahr einen Zwischenbericht abzugeben.

Herr Pohl hält es für wichtig, den Bewilligungszeitraum auszuweiten und betont, dass es durch diese Unterstützungsmöglichkeit einigen Menschen gelinge, anschließend selbständig zu leben.

Frau Zsack-Möllmann betont auch, dass die Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 2015 Planungssicherheit für die einzelnen Fachdienste bedeute. Danach müsse man prüfen, ob das Angebot passgenau sei oder verbessert werden müsse.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Förderung von 9 spezialisierten Fachdiensten zum Aufbau des Angebotes "Leben in Gastfamilien mit ambulanter Unterstützung" im Rahmen der Eingliederungshilfen zum Wohnen wird in der bisherigen Form bis zum 31.12.2015 fortgesetzt. Anfang des Jahres 2015 wird die Verwaltung erneut berichten und einen Verfahrensvorschlag für die Zeit nach Ablauf der Modellphase vorlegen.


Punkt 5
Inklusion und Teilhabe ermöglichen: Umsetzung des Antrages 13/227 zum
Peer Counseling
Vorlage 13/2926

Die Vorsitzende ergänzt, dass die Vorlage im beratenden Ausschuss sehr positiv aufgenommen wurde.

Die konzeptionelle Ausrichtung der Umsetzung des Antrages 13/227 sowie die Überlegungen zum weiteren Vorgehen werden wie in der Vorlage 13/2926 beschrieben zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
Weiterentwicklung der Hilfeplankonferenzen im Rheinland
Vorlage 13/2927

Herr Dr. Grumbach bittet um Mitteilung, ob das aufgrund gestiegener Fallzahlen vorübergehend vereinfachte Verfahren zukünftig beibehalten wird.

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass die Verfahrensvereinfachung eines der zentralen Themen war. Die regionalen Veranstaltungen hatten jedoch auch das Ziel, die Qualität zu optimieren. Als eines der Ergebnisse konnte erreicht werden, dass vor allem die komplexen Fälle zukünftig in den Hilfeplankonferenzen beraten werden. Die Verfahrensvereinfachungen werden zukünftig im Wesentlichen beibehalten.

Der Bericht über die Weiterentwicklung der Hilfeplankonferenzen im Rheinland wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 7
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes


Punkt 7.1
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes;
hier: Vorstellung der wesentlichen Inhalte des Reformpakets
Vorlage 13/2845/1

Frau Hoffmann-Badache ergänzt zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), dass das MGEPA (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter) im Feedback Gespräch am 30.04.2013 signalisiert habe, dass es noch redaktionelle Änderungen geben könnte, die Kernaussagen des Gesetzes jedoch unverändert bleiben würden. Der Gesetzentwurf, der voraussichtlich in der ersten Junihälfte eingebracht werden soll, bleibt abzuwarten.

Im Alten- und Pflegegesetz (APG) soll die Möglichkeit, Investitionsaufwendungen für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen abschreiben zu können, verbessert werden, in dem dafür 4% anstatt 2% für Abschreibungen berücksichtigt werden. Dies wird zu einer höheren Belastung der Selbstzahler sowie der Sozialhilfeträger führen. Hierzu hat es mit dem Ministerium am 22.05.2013 ein Gespräch gegeben, wobei der LVR gemeinsam mit dem LWL und den kommunalen Spitzenverbänden auf die Mehrkosten für Städte und Kreise beim Pflegewohngeld durch die verbesserte Abschreibung und den somit höheren Investitionskostenanteil im Pflegesatz hingewiesen hat. Möglicherweise wird das Verfahren für die diesbezügliche Verordnung zum APG erst nach der Sommerpause eingeleitet.

Herr Wörmann erläutert den Standpunkt der CDU-Fraktion zu diesem Gesetzesvorhaben. Er bezieht sich auf den Teil des Gesetzesvorhabens im WTG, der regelt, dass es bei anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften auch Regelprüfungen durch die WTG-Behörde geben soll. Er äußert hier die Befürchtung, dass Menschen, die in selbständigen Wohnformen leben, zunehmend der Kontrolle der WTG-Behörde unterliegen werden und damit bei Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung die gleichen Voraussetzungen vorliegen würden wie bei stationären Einrichtungen. Den Erfordernissen der Menschen mit Behinderung würde man damit nicht gerecht werden. Er bittet daher die Mitglieder des Sozialausschusses, die Landtagsabgeordneten auf diese Problematik hinzuweisen.

Herr Bahr und Frau Daun hoffen, dass es mit diesem Gesetzesvorhaben gelingt, für Menschen mit Behinderung ein angemessenes Lebens- und Betreuungsumfeld zu schaffen. Es müsse weiterhin sichergestellt sein, dass Menschen mit Behinderung auch durch ambulante Angebote die Betreuung erhalten, die sie benötigen.

Die wesentlichen Inhalte des Reformpakets zur Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes werden gemäß Vorlage 13/2845/1 zur Kenntnis genommen.


Punkt 7.2
Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes;
hier: Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Vorlage 13/2876/1

Die Stellungnahmen der beiden Landschaftsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zur Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes werden gemäß Vorlage 13/2876/1 zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/2925

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der
Vorlage Nr. 13/2925 dargestellt, zugestimmt.



Punkt 9
Mitteilungen der Verwaltung

Modellprojekt im Rahmen der Zugangssteuerung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe im Rhein-Sieg-Kreis

Herr Dr. Schartmann berichtet, dass im Rahmen des Modellprojektes ein Ausschreibungsverfahren zu 100 Folge- Hilfeplänen in stationären Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung im Rhein-Sieg-Kreis erfolgreich durchgeführt wurde. Der Zuschlag wurde dem Bieter erteilt, der neben dem fachlich überzeugendsten Angebot auch das preisgünstigste vorgelegt hat.


Punkt 10
Anfragen und Anträge


Punkt 10.1
Schwerwiegend psychisch erkrankte und behinderte Menschen in der Gemeinde versorgen
Antrag 13/251 GRÜNE, SPD, FDP

Frau Zsack-Möllmann erläutert den Antrag der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

Frau Eckenbach bittet, die Entscheidung über den Antrag auf die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 05.07.2013 zu vertagen und bittet die Verwaltung, in der Sitzung des Gesundheitsausschusses über den Stand des CDU-Antrages 13/234 "Haushaltsberatungen Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe verbessern" zu berichten.

Herr Runkler ist mit der Vertagung einverstanden. Seitens der übrigen Mitglieder des Sozialausschusses werden keine Einwände gegen den Vorschlag von Frau Eckenbach erhoben.

Frau Hoffmann-Badache sagt zu, das Dezernat 8 entsprechend zu informieren.

Die Entscheidung über den Antrag wird auf die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 05.07.2013 vertagt.


Punkt 10.2
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes sicherstellen
Antrag 13/254 Die Linke.

Frau Lapp berichtet, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Lebenshilfe Wuppertal gestreikt haben, um die Anwendung des TVöD als Grundlage ihres Arbeitsvertrages zu erwirken. Der LVR hat in dieser Zeit mit dem Geschäftsführer der Lebenshilfe Wuppertal in ständigem Kontakt gestanden, das Schreiben des LVR an den Geschäftsführer wurde den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Der Streik wurde vorigen Donnerstag einvernehmlich beendet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich auf eine neue Entgeltstruktur geeinigt. Sie betont, dass der LVR keine rechtliche Möglichkeit habe, auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einfluss zu nehmen.

Herr Bahr ergänzt, dass aus seiner Sicht der LVR keine Möglichkeit habe, in die Tarifhoheit der Träger einzugreifen. Herr Wörmann schließt sich dem an.

Die Vorsitzende betrachtet unter Bezug auf die Stellungnahme von Frau Lapp den Antrag damit als erledigt. Sie beantragt, zum nächsten Tagesordnungspunkt überzugehen, über diesen Antrag wird abgestimmt.
Der Sozialausschuss stimmt mehrheitlich gegen die Stimme Der Linken diesem Antrag auf Übergang zur Tagesordnung zu.


Punkt 11
Verschiedenes

kein Wortbeitrag


Punkt 12
Beschäftigungsangebote als Zuverdienst


Punkt 12.1
Powerpoint Präsentation zu den wesentlichen Ergebnissen der Evaluation

Frau Lapp berichtet über das Modellprojekt „Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst“ anhand einer Powerpoint Präsentation (s. Anlage).

Auf Nachfrage von Frau Servos ergänzt Frau Lapp, dass Voraussetzung für die Teilnahme an dem Modellprojekt sei, dass eine wesentliche Behinderung im Sinne des SGB XII vorliege, unabhängig von der Art der Behinderung.

Herr Wörmann bittet zu prüfen, ob es möglich sei, dem Arbeitgeber zusätzlich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe einen Minderleistungsausgleich zu zahlen.

Frau Daun hält die Verlängerung für sinnvoll und bittet, das Projekt bei den Arbeitgebern zu bewerben. Es sei wichtig, dass die Tätigkeiten auf Dauer angelegt seien. Desweiteren weist sie auf die Bedeutung einer tariflichen Entlohnung hin.

Herr Pohl unterstützt das Projekt sehr und bittet die Verwaltung, spätestens ein Jahr vor Ablauf des Projektzeitraums über die Ergebnisse zu berichten.

Frau Lapp teilt mit, dass das Projekt weiter beworben und auch darauf geachtet wird, dass die Arbeitsverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Frau Fankhaenel ergänzt, dass die Verwaltung den Einsatz weiterer Mittel prüfen wird. Unterstützung erhalten die Arbeitgeber zurzeit bereits durch die Fachdienste sowie bei der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes.

Der Sozialausschuss nimmt die Powerpoint Präsentation zur Kenntnis.


Punkt 12.2
Beschäftigungsangebote als Zuverdienst;
hier: Zwischenbericht zum bisherigen Projektverlauf, Information über erste Ergebnisse der Evaluation und daraus resultierende weitere Vorschläge für die Fortsetzung des Projektes.
Vorlage 13/2914

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

1. Die Laufzeit für das Modellprojekt „Beschäftigungsangebote als Zuverdienst“ wird gemäß Vorlage Nr. 13/2914 bis zum 31.12.2018 verlängert.
2. Die Gesamtzahl der förderfähigen Beschäftigungsmöglichkeiten wird auf bis zu 500 ausgeweitet.
3. Einer personenzentrierten Steuerung sowie einer damit verbundenen Öffnung der bisherigen Arbeitgeberbeschränkung wird entsprechend der Ausführungen der Vorlage Nr. 13/2914 zugestimmt.



Punkt 13
Vorstellung der Alexianer Werkstätten GmbH, Köln


Punkt 13.1
Vorstellung der Aktivitäten der Alexianer GmbH in Köln
Vorlage 13/2939

Der Bericht der Verwaltung über die Angebote der Alexianer GmbH in Köln wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 13.2
Vortrag des Geschäftsführers der Alexianer Werkstätten GmbH

Die Vorsitzende begrüßt die Gastgeber, Herrn Scharfe, Geschäftsführer des Alexianer Krankenhauses sowie Herrn Hopster, Geschäftsführer der Alexianer Werkstätten GmbH und heißt Herrn Schmitz, Vertreter des Werkstattbeirats, herzlich willkommen.

Herr Scharfe und Herr Hopster stellen die Alexianer GmbH vor, die Powerpoint Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Anschließend stellt sich im Dialog mit Herrn Hopster Herr Schmitz vor. Er berichtet über seinen Werdegang, sein Studium und seine Erkrankung sowie über seine jetzige Arbeit auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz bei der Firma History Today. Obwohl er die Arbeit bei History Today sehr schätzt, benötigt er noch den Rückhalt und die Betreuung der WfbM sowie seiner Integrationsberaterin. Seine guten Erfahrungen gibt er gerne weiter und wirbt für dieses Modell.

Frau Lapp berichtet auf Nachfrage von Frau Eckenbach und Herrn Wörmann, dass der LVR bei einer betriebsintegrierten Beschäftigung das Leistungsentgelt nicht kürzt und die WfbM die Betreuung und fachliche Begleitung weiterhin sicherstellt.

Frau Hoffmann-Badache beantwortet die Frage von Frau Eckenbach zu den Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung hinsichtlich einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt als mögliche Alternative zur klassischen Werkstatt – Tätigkeit. Zum einen gibt es die betriebsintegrierten Arbeitsplätze. Diese geben Menschen mit Behinderung insbesondere die Möglichkeit, sich hinsichtlich eines möglichen Wechsels auf den ersten Arbeitsmarkt mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erproben.

Zuverdienst – Arbeitsplätze sind eine weitere mögliche Alternative zu einer Tätigkeit in einer WfbM, wenn der Mensch mit Behinderung dies wünscht. Zuverdienstarbeitsplätze werden in der Regel nur für wenige Stunden in der Woche angeboten, betriebsintegrierte Arbeitsplätze können auf bis zu 5 Tage / Woche ausgedehnt werden. Für den LVR ist generell ein Zuverdienstarbeitsplatz kostengünstiger als ein Werkstattarbeitsplatz.

Die Vorsitzende bedankt sich bei den Herren Scharfe, Hopster und Schmitz und bittet, den Dank des Ausschusses für die Vorbereitung und die hervorragende Bewirtung an die Mitarbeiter/innen zu übermitteln.

Anschließend lädt Herr Hopster die Mitglieder des Sozialausschusses ein, einige ausgewählte Arbeitsplätze der WfbM zu besichtigen.

Der Sozialausschuss nimmt den Vortrag von Herrn Hopster, Geschäftsführer der Alexianer Werkstätten GmbH, sowie den Bericht von Herrn Schmitz, Mitglied des Werkstattrates, zur Kenntnis.


Punkt 13.3
Besichtigung der Alexianer Werkstätten GmbH

Einzelne Bereiche der Alexianer Werkstätten werden besichtigt.


Köln, den 26.06.2013

Die Vorsitzende



S c h m e r b a c h
Köln, den 20.06.2013

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e