LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 13/2852/1
öffentlich
Datum:
05/10/2013
Dienststelle:
Fachbereich 73
Bearbeitung:
Hr. Flemming
Finanz- und Wirtschaftsausschuss22.05.2013zur Kenntnis
Landschaftsausschuss29.05.2013zur Kenntnis
Kommission Inklusion06.06.2013zur Kenntnis
Sozialausschuss10.06.2013zur Kenntnis
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen08.07.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII zur Regelung der künftigen Zuständigkeit der Landschaftsverbände für die Eingliederungshilfen zum Wohnen
Kenntnisnahme:
Die gemeinsame Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII wird gemäß Vorlage 13/2852/1 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Seit dem 01.07.2003 sind die Landschaftsverbände in NRW mittels Rechtsverordnung zum Ausführungsgesetz zum SGB XII für die ambulanten und stationären Eingliederungshilfen zum Wohnen zuständig. Diese Zuständigkeit ist bis zum 30.06.2013 befristet. Das zuständige Fachministerium bereitet eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII vor, um die künftige Zuständigkeit der Landschaftsverbände für diese Leistungen zu regeln.  Zunächst soll die Rechtsverordnung verlängert und zugleich das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden mit dem Ziel, das novellierte AG-SGB XII zum 01.01.2014 in Kraft treten zu lassen. Neben der gesetzlichen Regelung der Zuständigkeiten der Landschaftsverbände sind vor allem Schnittstellenbereinigungen beabsichtigt.

Die Vorlage 13/2852 wurde im Sozialausschuss beschlossen. Zwischenzeitlich liegt die Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände vom 02.05.2013 zur Novellierung des Ausführungsgesetzes SGB XII in NRW vor. Sie wird mit der Vorlage Nr. 13/2852/1 zur Kenntnis gegeben.


Begründung:

Die gemeinsame Stellungnahme der beiden Landschaftsverbände vom 02.05.2013 ist als Anlage beigefügt.

Die Ursprungsvorlage Nr. 13/2852  ist der gemeinsamen Stellungnahme beigefügt (Anlage A).

 

In Vertretung

H o f f m a n n  -  B a d a c h e