Schrift vergrößernSchrift verkleinern
Mobile Version
Foto: Bildleiste von Gremien

Sie sind hier: 15. Landschaftsversammlung > Wahlverfahren

Wahlverfahren zur Bildung der 14. Landschaftsversammlung

Die Mitgliedskörperschaften, das sind die:

  • Mitglieder der Räte der 13 kreisfreien Städte
  • Mitglieder der Kreistage der 12 Kreise
  • Mitglieder des Städteregionstages Aachen

wählen mit ihrer

Erststimme

die direkt zu wählenden Mitglieder der LVers (je 100.000 Einwohner = 1 Mitglied einschließlich eines Ersatzmitglieds), insgesamt 98 Direktmandate

und mit ihrer

Zweitstimme

eine Reserveliste oder einen Bewerber aus einer Reserveliste aus den von den Wählergruppen und Parteien aufgestellten Reservelisten für den Verhältnisausgleich


für die Zusammensetzung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland.


Wählbar sind:

mit der Erststimme:

  • Mitglieder der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften und kreisangehörigen Gemeinden
  • Bedienstete der Mitgliedskörperschaften und kreisangehörigen Gemeinden, wenn sie die
    Voraussetzungen des passiven Wahlrechts erfüllen

mit der Zweitstimme:

  • der Personenkreis der Direktwahl
  • solche Bewerber, die bei den Kommunalwahlen am 25.05.2014 auf den Reservelisten der  Mitgliedskörperschaften benannt waren

Anzahl der Direktmandate

Die Mitgliedskörperschaften wählen je 100.000 Einwohner ein Mitglied der Landschaftsversammlung. Ist die Restzahl größer als 50.000, darf eine weiteres Mitglied gewählt werden. Die Anzahl der direkt zu wählenden Mitglieder der Landschaftsversammlung pro Mitgliedskörperschaft ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

13 kreisfreie Städte

Bonn 3
Düsseldorf 6
Duisburg 5
Essen 6
Köln 10
Krefeld 2
Leverkusen 2
Mönchengladbach 3
Mülheim a.d. Ruhr 2
Oberhausen 2
Remscheid 1
Solingen 2
Wuppertal 3
Insgesamt: 47

12 Kreise, 1 Städteregion

Düren 3
Euskirchen 2
Heinsberg 3
Kleve 3
Mettmann 5
Oberbergischer Kreis 3
Rheinisch Bergischer Kreis 3
Rhein-Erft-Kreis 5
Rhein-Kreis Neuss 4
Rhein-Sieg-Kreis 6
Viersen 3
Wesel 5
Städteregion Aachen 6
Insgesamt: 51

Direktmandate insgesamt: 98

Die Berechnung ist auf der Grundlage der vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (ehemals Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) fortgeschriebenen, für die Wahl maßgeblichen Bevölkerungszahl nach dem Stichtag 30.06.2012 (Quelle: IT.NRW, Geschäftsbereich Statistik, Kennziffer A I - hj 1/12) erfolgt.