Bildung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland

Die für die Bildung der Landschaftsversammlung Rheinland maßgeblichen Rechtsvorschriften sind die Landschaftsverbandsordnung und
ein Erlass des Innenministeriums zur Bildung der Landschaftsversammlung.
- Auszug aus der Landschaftsverbandsordnung
- Erlass des Innenministeriums vom 18.11.2003 zur Bildung der Landschaftsversammlung zuletzt geändert am 16.06.2009, berichtigt am 25.06.2009
Auszug aus der Landschaftsverbandsordnung (PDF-Datei, 35 KB)
Erlass des Innenministeriums vom 18.11.2003 (PDF-Datei, 50 KB)
Ende der 13. Landschaftsversammlung Rheinland
Mit Ablauf der allgemeinen Wahlzeit der Mitgliedskörperschaften am 31.05.2014 endet auch die Wahlzeit der Landschaftsversammlung.
Ab diesem Zeitpunkt übt der Landschaftsausschuss seine Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neu gewählten Landschaftsversammlung weiterhin aus.
Darüber hinaus sind einige weitere Ausschüsse auf Grund besonderer gesetzlicher Bestimmungen berechtigt, ihre Aufgaben während der Übergangszeit zwischen den Wahlperioden weiter wahrzunehmen (z.B. Landesjugendhilfeausschuss, Betriebsausschüsse, Krankenhausausschüsse).
Zeitrahmen zur Bildung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland
In Abhängigkeit des Tages der Kommunalwahlen (25.05.2014) und des Beginns der neuen Wahlperiode (01.06.2014) vollzieht sich die Bildung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland im folgenden Zeitrahmen:
Zeitrahmen zur Bildung der 14. Landschaftsversammlung
Datum |
Ereignis |
25.05.2014 |
Kommunalwahlen |
31.05.2014 |
Ende der Wahlperiode der 13. Landschaftsversammlung |
bis 16.06.2014 |
Einreichung der Reservelisten der Wählergruppen und Parteien beim LVR |
bis 09.08.2014 |
Wahl der Mitglieder der 14. Landschaftsversammlung in den Mitgliedskörperschaften (10 Wochen nach Beginn der Wahlperiode) |
29.08.2014 |
Feststellung des Wahlergebnisses durch den amtierenden Landschaftsausschuss |
bis 10.09.2014 |
öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses |
29.09.2014 |
Konstituierung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland |