Vorlage-Nr. 13/1625
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahrsabschluss 2010 des Betriebes LVR-Jugendhilfe Rheinland wird entsprechend der als Anlage zur Volage Nr. 13/1625 beigefügten Bilanz zum 31.12.2010 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2010 festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.982,88 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von 183.869,99 € verrechnet. Der verbleibende Verlustvortrag wird durch eine entsprechende Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgebucht.
3. Den Mitgliedern des Betriebsausschusses der LVR-Jugendhilfe Rheinland wird Entlastung erteilt.
Begründung der Vorlage Nr. 13/1625:
Gemäß § 26 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 7 der Betriebssatzung der LVR-Jugendhilfe Rheinland ist der Jahresabschluss durch die Landschaftsversammlung festzustellen.
Gleichzeitig mit der Feststellung ist über die Gewinnverwendung oder Verlustbehandlung zu beschließen.
Die Prüfung des Jahrsabschlusses erfolgte durch die DHPG, Dr. Harzem & Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Köln.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland erhielt für den vorgelegten Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, nach dem Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LVR-Jugendhilfe Rheinland vermittelt.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland schließt das Wirtschaftsjahr zum 31.12.2010 mit einem Jahresüberschuss von 8.982,88 € ab.
Der Betriebsauschuss der LVR-Jugendhilfe Rheinland wird in seiner Sitzung am 28.09.2011 die Vorlage Nr. 13/1619 beraten. Darin wird dem Landschaftsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss an die Landschaftsversammlung mit folgender Beschlussempfehlung weiterzuleiten:
1. Die Landschaftsversammlung stellt den Jahresabschluss 2010 der LVR-Jugendhilfe Rheinland fest.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.982,88 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von 183.869,99 € verrechnet. Der verbleibende Verlustvortrag wird durch eine entsprechende Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgebucht.
3. Den Mitgliedern des Betriebsauschusses der LVR-Jugendhilfe Rheinland wird Entlastung erteilt.
Über das Beratungsergebnis im Betriebsausschuss der LVR-Jugendhilfe Rheinland wird mündlich berichtet.
L u b e k