Vorlage-Nr. 13/2407
Begründung:
Die Kernaussagen des Jahresberichts (s. Anlage) lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Im Rheinland leben 869.408 Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
Dies entspricht 9,1% der Wohnbevölkerung. Die regionale Verteilung schwankt zwischen
7,6% in Bonn und 11,6% in Essen. 35% der schwerbehinderten Menschen sind im erwerbsfähigen Alter.
Die Beschäftigungsquote in NRW stagniert bei 4,9% (Platz 3 in Deutschland).
Im Rheinland ist jeder 28. Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft und jeder 17. Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzt. Nur 22% der Arbeitgeber mit Firmensitz im Rheinland erfüllen die Beschäftigungsquote von
5%.
Alle kommunalen Verwaltungen der LVR-Mitgliedschaften erfüllen die Beschäftigungsquote.
Die durchschnittliche Beschäftigungsquote steigt auf 7,2%. Die höchste Quote hat der Kreis Heinsberg mit 13,5%.
Schwerbehinderte Menschen profitieren nicht vom Wirtschaftsaufschwung. Die Arbeitslosenzahlen steigen entgegen dem allgemeinen Trend. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung.
2011 hat das LVR-Integrationsamt 64,3 Mio. € Ausgleichsabgabe eingenommen; dies entspricht den Einnahmen des Vorjahres. Die Mitgliedskörperschaften des LVR erhalten rund 15 Mio. € zur Verwendung in eigener Zuständigkeit.
33,2 Mio. € haben schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber von den 38 örtlichen Fürsorgestellen und dem LVR-Integrationsamt an Zuschüssen erhalten. 1.080 schwerbehinderten Menschen ist so die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelungen.
Die Vernetzung mit anderen Akteuren (Land NRW, Bundesagentur für Arbeit) wird durch Programme wie "Integration unternehmen!" und "Initiatve Inklusion" ausgeweitet. Regionale Programme wie "aktion5", "STAR" oder "Übergang 500 Plus" bieten Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die mit den klassischen Förderinstrumenten nicht erreicht werden können.
Die Zahl der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung sinkt auf 3.430 Verfahren.
Die Kündigungsgründe sind mit 60% überwiegend betrieblicher Art.
Bei 784 Präventionsverfahren i.S.d. § 84 Abs. 1 SGB IX stehen personenbedingte Gründe mit über 70% im Vordergrund.
In 38% der Verfahren sind finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen geflossen.
20% der Präventionsverfahren endeten in einem Kündigungsschutzverfahren.
Das Schulungsangebot für die betrieblichen Funktionsträger haben 2.840 Personen wahrgenommen. 51% der Kursbesucher sind Frauen.
In Vertretung
H o f f m a n n - B a d a c h e