Durch die Umstellung des Förderverfahrens für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen auf die LVR-Kindpauschale und der damit verbundenen Aufgabe der freiwilligen Finanzierung von Therapieleistungen zum Kindergartenjahr 2015/2016 können sich unter Umständen besondere Härtefälle für in Kindertageseinrichtungen fest angestellte Therapeutinnen und Therapeuten ergeben.
Zur möglichen Identifizierung von Härtefällen hat der LVR ein Merkblatt sowie Prüfkriterien entwickelt und in der Arbeitsgruppe Monitoring vorgestellt, welche den Trägern als Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt werden sollen. Mit Hilfe der Arbeitshilfen soll durch die Träger eine Vorprüfung erfolgen, ob die individuelle Situation des therapeutischen Personals zu einer Härtefallregelung führen könnte.