LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 13/2389/1
öffentlich
Datum:
11/14/2012
Dienststelle:
Fachbereich 91
Bearbeitung:
Frau Tempelhagen/Frau Konovaloff
Finanz- und Wirtschaftsausschuss14.11.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss23.11.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2013
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Vorlage 13/2389/1 aufgeführten Projektänderungen zum Projekt GFG 79/13 und der damit zusammenhängenden geänderten Förderempfehlung wird zugestimmt.
2. Den in den Anlage 1 der Vorlage 13/2389/1 sowie Anlage 2 der Vorlage 13/2389 in Ergänzung mit Anlage 2 zu Vorlage 13/2389/1 aufgeführten Projekten wird entsprechend der Empfehlung des Kulturausschusses sowie der Änderung zu Projekt GFG 79/13 zugestimmt.
3. Das Fördervolumen für Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2013 beträgt 3.893.092,00 €
4. Die nicht verplanten GFG-Mittel in Höhe von 93.598,98 € werden vorbehaltlich entsprechend bewilligter Haushaltsreste im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 entsprechend der Empfehlung der Kommission Regionale Kulturförderung für Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2014 verwendet.
5. Den für die Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlages erforderlichen außer- und überplanmäßigen Erträgen und Aufwendungen wird zugestimmt.
6. Die Deckung der Aufwendungen zu den Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlages erfolgt durch umlageneutrale Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG).
7. Die Ziffern 1 bis 6 stehen unter dem Vorbehalt, dass das GFG für 2012 in Kraft tritt und in entsprechend prognostiziertem Rahmen dem LVR GFG-Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:025
Erträge:€ 3.912.500€ 3.912.500
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

jaja
Einzahlungen:€ 3.912.500€ 3.912.500
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanjaja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Aufgrund einer in der Zwischenzeit durch den Projektträger mitgeteilten Änderung in der inhaltlichen sowie finanziellen Struktur des Projektes GFG 79/13 "Max Bruch Musikfestival" wird - entgegen des empfehlenden Beschlusses des Kulturausschusses vom 24.10.2012 - vorgeschlagen, das Projekt in Höhe von maximal dem dargestellten Fehlbedarf in Höhe von 27.099 € zu fördern. Anlage 1 der Ursprungsvorlage ist somit durch Anlage 1 der Ergänzungsvorlage 13/2389/1 zu ersetzen. Anlage 2 der Ursprungsvorlage behält - bis auf die Seiten 309 - 312 - ihre Gültigkeit. Die genannten Seiten sind durch Anlage 2 der Ergänzngsvorlage 13/2389/1 zu ersetzen.

Die Förderung der zur Beratung stehenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des LVR 2013 erfolgt nach Umstellung des Förderverfahrens aus der Vorjahres-Zuweisung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW in 2012 sowie bewilligten Aufwandsresten aus 2011.

Die für die Förderung GFG 2013 prognostizierten GFG-Mittel 2012 in Höhe von 3.912.500 € stehen unter dem Vorbehalt, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 in Kraft tritt und die Mittel dem LVR zur Verfügung gestellt werden.

Anlage 1 beinhaltet eine Aufstellung der zur Förderung/Ablehnung vorgeschlagenen Projekte.

Die laufenden Nummern 1 - 14 betreffen Fortsetzungsprojekte, die bereits in Vorjahren im Rahmen der Regionalen Kulturförderung bezuschusst wurden und für die eine Förderung im Jahr 2013 in Aussicht gestellt wurde. Bei den laufenden Nummern 15 - 115 handelt es sich um Neuanträge. Anlage 2 der Ursprungsvorlage, die gesondert versandt wurde, beinhaltet die inhaltliche Beschreibun der Projekte aus Anlage 1.

Aufgrund der gegenüber der Antragssumme in zu geringem Maße zur Verfügung stehenden Fördermittel, wurden Kürzungen bzw. negative Förderempfehlungen ausgesprochen und fachlich begründet.

Die Kommission Regionale Kulturförderung hat am 11.09.2012 in nicht-öffentlicher Sitzung aus den dargestellen Projekten unter Berücksichtigung der voraussichtlich zur Verfügung stehenden GFG-Mittel eine Auswahl getroffen und entsprechende Förderempfehlungen und Einzelfallbegründungen sowie der vorbehaltlichen Mittelübertragung nicht verwendeter Restmittel beschlossen, die sei dem Landschaftsausschuss zur endgültigen Beschlussfassung empfiehlt.


Begründung:
Anlagen: