LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 24. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
am 02.04.2014 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Dr. Ammermann, Gert
Hendele, Thomas
Jülich, Urban-Josef
Loepp, Helga
Naumann, Jochen
Schavier, Karl
Schittges, Winfried (MdL) (Vorsitzender)
Stefer, Michael
Stricker, Günter
Zimball, Wolfgang
SPD
Böll, Thomas
Holzhauer, Albert (für Keil, Karl-Josef)
Joebges, Heinz
Kaske, Axel
Dr. Klose, Hans
Kösling, Klaus
Soloch, Barbara
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fliß, Rolf
Klemm, Ralf
Kresse, Martin
Schmitt-Promny M.A., Karin
FDP
Becker-Blonigen, Werner
Effertz, Lars Oliver
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Detjen, Ulrike
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Schmitz, Heinz (für Bayer, Udo)
zur Berichterstattung:
Verwaltung:
Frau Hötte Erste Landesrätin und LVR-Dezernentin Finanzen
und Immobilienmanagement
Herr Wontorra LVR-Dezernent Schulen
Herr Soethout Leiter LVR-Fachbereich Finanzmanagement
Herr Althoff Leiter LVR-Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Frau Lapp Leiterin LVR-Fachbereich Sozialhilfe I
Herr Attermeyer Leiter LVR-Fachbereich Umwelt
Frau Andres Persönliche Referentin Erste Landesrätin
Frau Esser LVR-Fachbereich Finanzmanagement
Frau Jung LVR-Fachbereich Kultur
Herr Hofenbitzer LVR-Fachbereich Finanzmanagement
Herr Pfaff LVR-Fachbereich Finanzmanagement (Protokoll)

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschriften

 

2.1.
Niederschrift über die 22. Sitzung vom 04.12.2013

 

2.2.
Niederschrift über die 23. Sitzung vom 12.02.1014

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
3.
Niederschriften

 

3.1.
Niederschrift über die 22. Sitzung vom 04.12.2013

 

3.2.
Niederschrift über die 23. Sitzung vom 12.02.2014

 

4.
Berichterstattung über die ordentliche Gewährträgerversammlung der Provinzial Rheinland Holding vom 21.02.2014

 

5.
Vorberatung der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung der VkA GmbH am 15.04.2014
13/3581

 

6.
Quartalsreport der Beteiligungsverwaltung zu den wirtschaftlichen Beteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen des LVR zum 31.12.2013
13/3482

 

7.
Anmietung von Büroräumen für das Dezernat 8 - Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen im Cologne Office Center (COC) in Köln-Deutz
13/3582

 

8.
Raumkonzept für die LVR-Zentralverwaltung in Köln-Deutz
13/3583

 

9.
Anfragen und Anträge

 

10.
Mitteilungen der Verwaltung

 

11.
Verschiedenes

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
12.
Projekt LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
13/3448

 

13.
Berichterstattung aus den Netzwerkprojekten

 

14.
Netzwerk Biologische Stationen im Rheinland; Förderprogramm 2014
hier: ergänzender Beschluss des Umweltausschusses vom 13.02.2014

 

15.
Ausstellungen der LVR-Museen in künftigen Haushaltsjahren

 

16.
Abschluss Fassadensanierung und zukünftige Konzepterweiterung für das "Rote Haus Monschau"

 

17.
Satzung über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) im Gebiet des Rheinlandes durch den Landschaftsverband Rheinland

 

18.
Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen - Förderrichtlinien

 

19.
LVR-Inklusionspauschale;
hier: Bilanz nach drei Jahren und Ausblick
13/3282/1

 

20.
Grundsatzbeschluss zum Ersatz der Schulnebengebäude einschl. Turnhalle und Neuarrondierung des Grundstücks für die LVR-Kurt-Schwitters-Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Sek I in Düsseldorf

 

21.
LVR-Christophorusschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Sanierung der Pflegebereiche und Verlegung der Therapieräume;
hier: Vorstellung der Planung und der Kosten

 

22.
Sanierung der Abwasserkanalsysteme von LVR-Liegenschaften in Wasserschutzgebieten;
hier: Grundsatzbeschluss

 

23.
Offenlegung der Arbeitsergebnisse 2012 der rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung

 

24.
Jahresabschluss 2013

 

24.1.
Bericht zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2013
13/3587

 

24.2.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2013
13/3588

 

25.
Anfragen und Anträge

 

25.1.
Zukünftige Finanzierung der Gebärdensprachdolmetschung beim LVR;
Beantwortung des Ergänzungsantrages 13/302/1
13/3584

 

25.2.
Peer Counseling ermöglichen - Umsetzung des Antrages 13/227 der Fraktionen von SPD, Grüne, FDP

 

25.3.1.
Gedenk- und Erinnerungsort Waldniel-Hostert

 

25.3.2.
Gedenk- und Erinnerungsort Waldniel-Hostert; Errichtung eines Gedenkortes – Sachstandsbericht

 

26.
Mitteilungen der Verwaltung

 

27.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:00 AM Uhr




Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Herr Schittges weist darauf hin, dass die zu Tagesordnungspunkt 2.1 fehlende Anlage zur Niederschrift vom 04.12.2013 sowie die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 24.1 und 24.2 sowie 25.1 nachversandt worden seien. Vor der Sitzung sei zu Tagesordnungspunkt 8 die berichtigte Seite 17 zur Vorlage 13/3583 ausgelegt worden.
Fragen des Ausschusses würden für das Dezernat Schulen Herr Wontorra, für das Dezernat Soziales und Integration Frau Lapp und für das Dezernat Kultur und Umwelt Herr Attermeyer und Frau Jung beantworten.
Zu Tagesordnungspunkt 12 werde Herr Woltmann-Zingsheim von der LVR-Stabsstelle Strategische Themen und Allianzen einen kurzen Vortrag halten.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss erkennt die Tagesordnung einvernehmlich an.


Punkt 2
Niederschriften


Punkt 2.1
Niederschrift über die 22. Sitzung vom 04.12.2013

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.


Punkt 2.2
Niederschrift über die 23. Sitzung vom 12.02.2014

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.


Punkt 12
Projekt LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Vorlage 13/3448

Herr Woltmann-Zingsheim hält einen Kurzvortrag unter besonderer Fokussierung finanzwirtschaftlicher Aspekte. Die zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) erforderlichen Maßnahmen seien nach deren Artikel 4 (2) „unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel“ umzusetzen. Im Zuge des BRK-Mainstreamings bedeute dies auf der Verfahrensebene, dass die weitere Umsetzung im etablierten Steuerungsverfahren der Verwaltung (u.a. Haushaltsplanung, -konsolidierung) verankert sei und somit jährlich die Prioritäten zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bei der Entscheidung über den Einsatz von Haushaltsmitteln festzulegen seien.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt den Vortrag und die Vorlage 13/3448 zur Kenntnis

(Hinweis der Verwaltung: Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)


Punkt 13
Berichterstattung aus den Netzwerkprojekten

Frau Hötte berichtet zum "Preußen-Museum Wesel" über ein Gespräch mit Herrn Minister Groschek, in dem auch die vom LVR geforderte mängelfreie Übergabe des Gebäudes angesprochen worden sei. Es sei davon auszugehen, dass eine mängelfreie Übergabe erst in ca. 1 bis 2 Jahren möglich sein werde. Es sei eine Interimslösung dergestalt angesprochen worden, als dass einerseits die Verantwortung für die Herstellung der Mängelfreiheit auf Seiten der bestehenden Stiftung verbleibe, andererseits allerdings eine längerfristige Schließung des Hauses vermieden werden könne, indem der LVR möglichst zeitnah den Betrieb des Museums in Wesel übernehme. Zu diesem Zweck solle die bestehende Stiftung dem LVR u.a. die Liegenschaft unentgeltlich im Wege der Gebrauchsüberlassung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sei angedacht, dass der LVR zur Teilfinanzierung des Museumsbetriebes die hälftigen Erträge aus dem Stiftungsvermögen erhalte. Diese Übergangsvereinbarungen sollen im Wege einer schriftlichen Vereinbarung, vorab in einem Letter of Intent, zwischen den Beteiligten festgehalten werden. Über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen zivilrechtlichen Vereinbarung werde in der heutigen Stiftungsratssitzung beraten.
Herr Dr. Ammermann empfindet die pragmatische Vorgehensweise als vorteilhaft. Er fragt, ob
- die Mängel aufgelistet seien,
- der Alteigentümer in der Lage sei, die Mängel zu beseitigen,
- ggf. das Land für Mängelbeseitigung eintrete.
Frau Hötte antwortet, dass verschiedene Maßnahmen zur Mängelbeseitigung schon jetzt durchgeführt würden. Eine umfassende Mängelliste werde derzeit erstellt und dem LVR in ca. einem Monat zur Verfügung stehen. Die Maßnahmen werde das Land finanzieren, vermutlich mit Fördermitteln. Die Mängel würden im Wesentlichen im Rahmen von Fremdvergaben beseitigt, wobei die Verantwortung für die Abwicklung der Maßnahmen bei der bestehenden Stiftung verbleiben solle.

Zur "Archäologischen Zone/Jüdisches Museum" führt Frau Hötte aus, dass die Stadt Köln durch den Architekten eine so genannte Optimierung III als Entwurfsplanung vorgelegt habe. Diese werde derzeit geprüft. Für den LVR sei dabei wichtig, dass die Funktionalität des Museums gesichert sei. Die Verwaltungen der Stadt Köln und des LVR befänden sich in einem guten Austausch.

Frau Jung berichtet zum "Zentrum für verfolgte Künste in Solingen", dass die überarbeiteten Entwürfe der Satzung und des Kooperationsvertrages mit der Bürgerstiftung dem LVR zugeleitet worden seien. Der Kulturausschuss der Stadt habe diese bereits beschlossen. Eine Beschlussvorlage mit den veränderten Vertragswerken und der Satzung werde für die Sondersitzung des Kulturausschusses am 27. Mai und den Landschaftsausschuss am 27. Juni 2014 erstellt. Sobald danach die notwendigen formalen Genehmigungen der Aufsichtsbehörden vorlägen, könnte die GmbH gegründet werden.


Punkt 14
Netzwerk Biologische Stationen im Rheinland; Förderprogramm 2014
hier: ergänzender Beschluss des Umweltausschusses vom 13.02.2014
Vorlage 13/3338/1

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Das von der Verwaltung mit Vorlage-Nr. 13/3338 vorgeschlagene Förderprogramm 2014 für das Netzwerk Umwelt mit den Biologischen Stationen im Rheinland wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2014 durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW sowie vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen, wie in der Vorlage 13/3338 dargestellt, umzusetzen, sowie Patenschaften für Bäume und vergleichbare Elemente der Kulturlandschaft in der Bevölkerung anzubieten.



Punkt 15
Ausstellungen der LVR-Museen in künftigen Haushaltsjahren
Vorlage 13/3440

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

1. Der Planung und Durchführung der in der Vorlage Nr. 13/3440 aufgeführten Ausstellungen in den Jahren 2015 ff. wird vorbehaltlich evtl. weiter zu treffender Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Zusagen und Verpflichtungen einzugehen.
3. Die gemäß Ziffer 2 gemachten Erklärungen müssen sich in den jeweiligen Jahren im Rahmen von 60 % der Haushaltsansätze für Ausstellungen (Eigenmittel des Museums) von 2014 halten.



Punkt 16
Abschluss Fassadensanierung und zukünftige Konzepterweiterung für das "Rote Haus Monschau"
Vorlage 13/3493

Herr Kösling merkt unter Verweis auf die noch ausstehende barrierefreie Gestaltung der Toilettenanlage im Freilichtmuseum Kommern an, dass die hier für das "Rote Haus Monschau" gezeigte Flexibilität der Verwaltung bei der Mittelumwidmung seines Erachtens auch für die angesprochene Maßnahme in Kommern wünschenswert gewesen wäre.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Dem Vorschlag der Verwaltung, die Restmittel aus der Fassadensanierung für die bauliche Vorbereitung der Ausstellungserweiterung im "Roten Haus Monschau" zu verwenden, wird gemäß Vorlage Nr. 13/3493 zugestimmt.


Punkt 17
Satzung über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) im Gebiet des Rheinlandes durch den Landschaftsverband Rheinland
Vorlage 13/3571

Frau Hötte berichtet über die aus ihrer Sicht positiv verlaufenen Verhandlungen mit den Krankenkassen in Bezug auf die Übernahme der Kosten für Therapie von Kindern mit (drohender) wesentlicher Behinderung in Kindertagesstätten. Verhandlungsführer sei Herr Limbach in seiner Funktion als Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege (LAGÖF); der LVR sei hier kein Verhandlungspartner, unterstütze die LAGÖF jedoch. Die Kostenzuständigkeit für die therapeutischen Maßnahmen sei von den Krankenkassen grundsätzlich anerkannt worden. Die Rahmenbedingungen (Anerkennung der Einrichtung als Ort der Leistungserbringung sowie Zulassung der Therapeuten zur Abrechnung mit den Krankenkassen) seien definiert worden. Das Abrechnungsverfahren sei handhabbar, wenn auch für die Einrichtungen mit Mehraufwand verbunden. Für sie sei die Aussage der Krankenkassen wichtig, dass die Verordnungen therapeutischer Behandlungen für die Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenkassen bei den verordnenden Ärzten unterfielen. Zudem könnten die behandelnden Ärzte Verordnungen über längere Zeiträume ausstellen, so dass sich der Aufwand für Eltern zur Einholung der benötigten Verordnungen in Grenzen halte. Allerdings könnten die Krankenkassen nicht die von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege gewünschte institutionelle Förderung von Personalkosten der in den Kindertagesstätten fest angestellten Therapeuten übernehmen, sondern auf der Grundlage der Heilmittel-Richtlinie lediglich erbrachte Therapieleistungen unter den genannten Rahmenbedingungen abrechnen.
Auf Basis der Verhandlungen werde derzeit ein Mustervertrag zwischen Trägern und Krankenkassen erstellt, zu dem die Haltung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege abzuwarten sei.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Satzung über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) im Gebiet des Rheinlandes durch den Landschaftsverband Rheinland wird gem. Vorlage Nr. 13/3571 zugestimmt.


Punkt 18
Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen - Förderrichtlinien
Vorlage 13/3426/1

Frau Detjen beantragt die separate Abstimmung der Ziffern 1 bis 11 und 12 der Richtlinien.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst zu den Ziffern 1 bis 11 der Richtlinien einstimmig und zu Ziffer 12 der Richtlinien mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke folgenden empfehlenden Beschluss:

Den Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland zur Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen wird gemäß Vorlage Nr. 13/3426/1 zugestimmt.

Die Richtlinien treten rückwirkend zum 01.03.2014 in Kraft. Die Richtlinien werden erstmalig für das Kindergartenjahr 2014/2015 zur Anwendung kommen.



Punkt 19
LVR-Inklusionspauschale;
hier: Bilanz nach drei Jahren und Ausblick
Vorlage 13/3282/1

Der Finanz-und Wirtschaftsausschuss nimmt den Sachstand zum Thema LVR-Inklusionspauschale gemäß Vorlage 13/3282/1 zur Kenntnis.


Punkt 20
Grundsatzbeschluss zum Ersatz der Schulnebengebäude einschl. Turnhalle und Neuarrondierung des Grundstücks für die LVR-Kurt-Schwitters-Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Sek I in Düsseldorf
Vorlage 13/3560

Herr Dr. Ammermann bittet unter Hinweis auf den Antrag der CDU im Rahmen der Haushaltsberatungen, den Sanierungsbedarf über alle LVR-Schulen zu erfassen, um anlassbezogene Vorlagen für einzelne Schulen künftig zu vermeiden.
Frau Hötte führt dazu aus, dass sich die Verwaltung mit der Erstellung eines Baumaßnahmen- und Finanzierungsplans bereits befasse. Bei den Maßnahmen der Tagesordnungspunkte 20 und 21 (Vorlagen 13/3560 und 13/3535) handele es sich aber um Fälle akuten Sanierungsbedarfes außerhalb dieser übergreifenden Planung. Die aktuell vorliegenden Sanierungsmaßnahmen seien insbesondere auch mit Blick auf die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen zu rechtfertigen.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

"Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Begründung zur Vorlage Nr. 13/3560 die Planung für einen Ersatz der Schulnebengebäude einschl. Turnhalle und Neuarrondierung des Grundstücks für die LVR-Kurt-Schwitters-Schule in Düsseldorf zu erstellen."


Punkt 21
LVR-Christophorusschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Sanierung der Pflegebereiche und Verlegung der Therapieräume;
hier: Vorstellung der Planung und der Kosten
Vorlage 13/3535

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Landschaftsausschuss stimmt der Planung und den Kosten in Höhe von 3.274.700 € brutto für die Baumaßnahme "Sanierung der Pflegebereiche und Verlegung der Therapieräume für die LVR-Christophorusschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in Bonn" gemäß Vorlage 13/3535 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.


Punkt 22
Sanierung der Abwasserkanalsysteme von LVR-Liegenschaften in Wasserschutzgebieten;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage 13/3530

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Landschaftsausschuss stimmt im Grundsatz der Baumaßnahme "Sanierung der Abwasserkanalsysteme von LVR-Liegenschaften in Wasserschutzgebieten" gemäß Vorlage-Nr. 13/3530 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau für folgende Standorte:
- LVR-Frieda-Kahlo-Schule in St. Augustin,
- Dependance der LVR-Frieda-Kahlo-Schule im Ledenhof,
- LVR-Christophorusschule in Bonn,
- LVR-Donatus-Schule in Pulheim,
- LVR-Luise-Leven-Schule in Krefeld,
- LVR-Förderschule für Körperliche und motorische Entwicklung in Mönchengladbach und
- LVR-Industriemuseum Ratingen.



Punkt 23
Offenlegung der Arbeitsergebnisse 2012 der rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/3492

Die Herren Dr. Ammermann und Effertz sehen in der kontinuierlichen Offenlegung der Arbeitsergebnisse im Rahmen eines konsensualen Verfahrens einen wichtigen Ankerpunkt für künftige Entgeltverhandlungen.
Zu Hinweisen von Herrn Klemm und Frau Detjen zu den teilweise in erheblichem Umfang bestehenden Rückstellungen der Werkstätten führt Frau Lapp aus, dass die Bildung von Ertragsschwankungsrücklagen sowie Rücklagen für Ersatz- und Modernisierungsmaßnahmen aus den Arbeitsergebnissen rechtlich zulässig sei. Darüber hinaus könnten nur aus sonstigen Gewinnen weitere Rücklagen gebildet werden. Zur zulässigen Höhe der Ertragsschwankungs- sowie der Ersatz- und Modernisierungsrücklagen wird auf die Ausführungen unter Ziffer 5.2. der Vorlage verwiesen.
Zu der von Frau Schmitt-Promny angesprochenen Entgeltabsenkung bei einer Werkstatt in der Städteregion Aachen informiert Frau Lapp, dass, obwohl es Kürzungen gegeben habe, diese Werkstatt die Mitarbeiter oberhalb des gesetzlich vorgegebenen Umfangs entlohne. Die Verwaltung habe Gespräche mit der Geschäftsführung geführt – letztlich seien die Einflussmöglichkeiten des LVR hier jedoch begrenzt.
Grundsätzlich gibt Frau Lapp zu bedenken, dass die Werkstätten im Rheinland ihrer Verpflichtung zur Offenlegung der Arbeitsergebnisse umfänglich nachkämen und konstruktiv an der Optimierung der Prozesse mitwirkten. Dieser Standard sei in anderen Bundesländern bei Weitem noch nicht erreicht. Weitergehende Maßnahmen – wie z.B. die vorgeschlagene Untersuchung – seien indes nur im Einvernehmen mit den Werkstätten möglich.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung über die Arbeitsergebnisse der rheinischen Werkstätten wird gemäß Vorlage 13/3492 zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Vertretern der rheinischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Eckpunkte für eine externe Untersuchung zu erarbeiten. Zielsetzung dieser Untersuchung soll sein, Faktoren, die die wirtschaftliche Situation einer Werkstatt maßgeblich beeinflussen, zu eruieren und genauer zu analysieren.



Punkt 24
Jahresabschluss 2013

Frau Hötte berichtet, dass die Arbeiten zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 im Fachbereich Finanzmanagement mittlerweile beendet seien. Der Entwurf des Jahresabschlusses stehe aber noch unter dem Vorbehalt der in Kürze beginnenden Prüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung. Das Haushaltsjahr 2013 schließe aufgrund verschiedener Sondereffekte mit einem Überschuss von rd. 9 Mio. € (versus eines Planfehlbetrages von 16 Mio. €) ab. Das vorliegende, gegenüber der Planung bessere Jahresergebnis werde maßgeblich von drei Sondereffekten geprägt:

1) Geringere Nettozuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen gegenüber dem Planansatz (13,3 Mio. €),

2) Verzögerungen beim Mittelabfluss von Trägerzuschüssen im Rahmen des 490 Mio. €-Programmes für die Kliniken. Dieser Betrag werde jedoch nicht eingespart, sondern in späteren Jahren abfließen (8,2 Mio. €).

3) Geringerer Zinsaufwand im Finanzergebnis gegenüber dem Planansatz aufgrund des weiter rückläufigen Zinsniveaus sowie des aktiven Liquiditäts- und Kreditmanagements (8,7 Mio. €).

Darüber hinaus haben beide Bewirtschaftungsverfügungen zum Haushalt 2013 Wirkung entfaltet, insbesondere die verfügte Haushaltssperre. Daneben resultierten größere Einsparungen auch aus der restriktiven Genehmigung neuer IT-Projekte. Diese Sondereffekte hätten zur Kompensation des überplanmäßigen Aufwandes für die Belastungen aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz für den Zeitraum 2009 bis 2011 (18,4 Mio. €) im Rechenergebnis maßgeblich beigetragen.
Frau Hötte antwortet auf die Frage von Herrn Dr. Ammermann zur Entwicklung der Ausgleichsrücklage, dass diese gegenüber der ursprünglichen Planung damit noch nicht aufgezehrt werde. Diese und auch die Zuführung des Jahresüberschusses 2013 werde jedoch dringend benötigt, um die unerwartet hohe Belastung aus dem aktuellen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst für 2014/2015 zumindest teilweise wieder ausgleichen zu können. Für die Personalkosten ergäbe sich überschlägig ein Mehrbedarf gegenüber der Planung von rd. 6 Mio. € für die Jahre 2014/2015. Es sei ihres Erachtens mehr als fraglich, ob die Dezernate den auf sie entfallenden Mehrbedarf zusätzlich konsolidieren könnten. Wesentlich höher jedoch sei die zu erwartende Belastung des Haushaltes aufgrund der Auswirkungen auf die Entgelte der Eingliederungshilfe mit rd. 90 Mio. € im Falle der vollständigen Übernahme des Tarifabschlusses. Wegen der Aktualität des Tarifabschlusses könne sie diese Mehrbelastungen nur auf Basis einer ersten groben Hochrechnung nennen; die Verwaltung werde in der Folge die genauen Auswirkungen noch ermitteln. Im dargestellten Kontext sei an der vorgesehenen Erhebung einer Bedarfsumlage festzuhalten.


Punkt 24.1
Bericht zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2013
Vorlage 13/3587

Der Bericht zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2013 wird gemäß Vorlage Nr. 13/3587 zur Kenntnis genommen.


Punkt 24.2
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2013
Vorlage 13/3588

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Landschaftsausschuss stimmt der Leistung folgender über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen zu, die sich im Rahmen des Jahresabschlusses als
erforderlich erwiesen haben:

1
PG 014
Gebäude- und LiegenschaftsmanagementAuszahlungen
1.162.655,95 €
2
PG 041
Leistungen der AusgleichsabgabeAuszahlungen
40.459.719,10 €
3
PG 048
Allgemeine FinanzwirtschaftAuszahlungen
40.452.991,35 €
4
PG 055
Bereitstellung schulischer EinrichtungenAufwand
496.505,60 €
5
PG 071
PersonalmanagementAuszahlungen
1.465.421,95 €



Punkt 25
Anfragen und Anträge


Punkt 25.1
Zukünftige Finanzierung der Gebärdensprachdolmetschung beim LVR;
Beantwortung des Ergänzungsantrages 13/302/1
Vorlage 13/3584

Herr Dr. Ammermann dankt der Verwaltung für die Informationen; mit der Vorlage seien die Fragen der CDU-Fraktion beantwortet.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen Finanzierung der Gebärdensprachdolmetschung beim LVR laut Vorlage 13/3584 zur Kenntnis.


Punkt 25.2
Peer Counseling ermöglichen - Umsetzung des Antrages 13/227 der Fraktionen von SPD, Grüne, FDP
Vorlage 13/3527

Herr Dr. Ammermann weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion mit gleicher Begründung wie im Sozialausschuss dieser Vorlage nicht zustimme.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Vorlage Nr. 13/3527 wird entsprechend der Begründung vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2014 zugestimmt.


Punkt 25.3.1
Gedenk- und Erinnerungsort Waldniel-Hostert
Antrag 13/316 GRÜNE, SPD, FDP

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Herrichtung des ehemaligen Anstaltsfriedhofs und der Gedenkstätte für die Opfer der „Nazi-Euthanasie“ in Waldniel-Hostert zu ermöglichen, so dass dem Gedenken an die ermordeten Kinder der Kinderfachabteilung Waldniel vor Ort umfassend Raum gegeben und in pädagogisch wirksamer Art erinnert und dazu informiert wird. Dies muss in Zusammenarbeit mit den örtlichen Initiativen wie der Europaschule, der Gemeinde Schwalmtal, der Pfarre St. Mariae Himmelfahrt, heute St. Matthias, und historisch aktiven Personen geschehen. Die Verwaltung legt der politischen Vertretung dazu ein Konzept vor.


Punkt 25.3.2
Gedenk- und Erinnerungsort Waldniel-Hostert; Errichtung eines Gedenkortes – Sachstandsbericht
Vorlage 13/3561/1

Frau Detjen äußert sich kritisch über die derzeitige Nutzung der unmittelbar an die Erinnerungsstätte grenzenden Grundstücksflächen. Sie bezweifle, dass diese einer Erinnerungsstätte angemessen sei.
Herr Kresse antwortet, dass die Gemeinde in diesem Sinne bereits tätig geworden sei.

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Abstimmungen zur Errichtung eines Gedenkortes in Waldniel-Hostert gemäß Vorlage Nr. 13/3561/1 zur Kenntnis.


Punkt 26
Mitteilungen der Verwaltung

Frau Hötte weist auf die nicht zuletzt aufgrund der zu erwartenden finanziellen Belastungen aus dem Tarifabschluss noch dringender gewordene Resolution zur Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe hin. Diese solle in der kommenden Sitzung der Landschaftsversammlung beschlossen werden.
Zum Haushalt 2014 führt sie aus, dass der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Genehmigung des Umlagesatzes noch in diesem Monat erwartet werde. Über mögliche Bewirtschaftungsverfügungen zum Haushalt 2014 könne erst nach Vorlage des Erlasses und dort möglicherweise enthaltenen Hinweisen entschieden werden.
Zum Kabinettsentwurf der Durchführungsverordnung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen teilt Frau Hötte mit, dass eine gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und der Landschaftsverbände abgegeben worden sei. Die Landschaftsverbände sähen in bestimmten Sachverhalten eine Konnexitätsrelevanz. Sie weist darauf hin, dass die finanziellen Belastungen aus der neuen gesetzlichen Regelung in Folge von Standardveränderungen im Wesentlichen die Städte und Kreise treffen würden. Diese seien jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zu bewerten. Vor diesem Hintergrund hätten die Landschaftsverbände um eine Evaluation der Regelungen gebeten.


Punkt 27
Verschiedenes

Der Vorsitzende dankt den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses anlässlich dieser letzten Sitzung des Gremiums in der laufenden Legislaturperiode für die gute Zusammenarbeit.


Krefeld, den 30.06.2014

Der Vorsitzende





S c h i t t g e s
Köln, den 10.06.2014

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung


H ö t t e