Im Zuständigkeitsbereich des LVR liegen sieben Liegenschaften in Wasserschutzgebieten. In diesen Liegenschaften müssen die Entwässerungsanlagen in allen Teilen dichtheitsgeprüft und - falls erforderlich - saniert werden.
Ein Kanalerkundungsprogramm hat vom Mai bis Juli 2013 in den sieben Liegenschaften stattgefunden. Das dabei erarbeitete Kanalkataster attestiert einen in Teilen sanierungsbedürftigen Zustand der Entwässerungsanlagen. Eine Sanierung ist unumgänglich und muss aufgrund gesetzlicher Forderungen der §§ 60 und 61 des Landeswassergesetzes sowie daraus resultierend der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw) bis 31.12.2015 unverzüglich erfolgen.
Das Gelände Ledenhof ist im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes „Inklusives Leben auf dem Ledenhof“ zur Veräußerung geplant. Verhandlungen mit der Stadt Bonn und einem Investor als Vorhabenträger finden derzeit statt. Die LVR-Frieda-Kahlo-Schule ist von der geplanten Veräußerung nicht betroffen und wird weiter betrieben.
Die Verwaltung bittet, der Maßnahme grundsätzlich zuzustimmen und die Erststellung der Haushaltsunterlage-Bau zu beauftragen.