LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die Sitzung des Sozialausschusses
am 23.10.2012 in Köln, Landeshaus
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Schmidt-Zadel, Regina für: Kiehlmann, Peter
Weiden-Luffy, Nicole für: Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kresse, Martin für: Bahr, Lorenz
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 71
Frau von Berg Abteilungsleitung 62.30
Herr Dr. Schartmann Leitung Stabsstelle 70.30
Frau Krause Leitung Stabsstelle 70.10
Frau Stenzel Protokoll
Frau Ströter 03
Frau Butz Stabsstelle 70.30
Frau Lenzen Abteilungsleitung 72.10
Frau Stephan-Gellrich Abteilungsleitung 73.50
Herr Langenbucher Abteilungsleitung 73.10
Herr Janich Abteilungsleitung 71.10
Herr Zorn Abteilungsleitung 61.10
Frau Franke PR 7
Frau Esser 70.30
Herr Sita 72.70
Herr Bauch 73.10
Herr Bräuning 21.10
Gäste extern:
Herr Schweden Maria Hilf NRW GmbH
Herr Ronkartz Caritasverband Heinsberg
Herr Huppert Paritätischer NRW

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 15. Sitzung vom 05.09.2012

 

3.
Haushalt 2013

 

3.1.
Haushalt 2013
hier: Zuständigkeiten des Sozialausschusses
13/2438

 

3.2.
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2013;
hier: Produktbereich 05; Produktgruppen 016, 017, 034, 035, 040, 041 und 075 sowie Produktbereich 07; Produktgruppe 065

 

4.
Offenlegung der Arbeitsergebnisse der rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung

 

5.
Entgeltvereinbarungen für die Wohn- und Werkstattleistungen 2012/2013

 

6.
Grundlagenpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

 

7.
"Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderung"

 

8.
Jahresbericht 2011/2012 des LVR-Integrationsamtes

 

8.1.
Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Jahresbericht 2011/2012 des LVR-Integrationsamtes

 

8.2.
Powerpoint Präsentation zu den wesentlichen Themen des Jahresberichts

 

9.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

10.
Informationsreise des LVR-Sozialausschusses nach Hamburg

 

11.
Mitteilungen der Verwaltung

 

12.
Anfragen und Anträge

 

12.1.
Anfragen und Anträge: Fiskalische Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe (13/2273)

 

13.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:05 AM Uhr
Die Vorsitzende begrüßt Frau Krause als neue Leiterin der Stabsstelle 70.10 und wünscht ihr für die Tätigkeit viel Erfolg.





Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschrift über die 15. Sitzung vom 05.09.2012

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Haushalt 2013


Punkt 3.1
Haushalt 2013
hier: Zuständigkeiten des Sozialausschusses
Vorlage 13/2438

Zu den Leistungen für Deutsche im Ausland, S. 415 ff. des Haushalts, Produkt 01709, bittet Herr Pohl um Mitteilung, was genau unter dieser Leistung zu verstehen sei und welche Steigerungen perspektivisch zu erwarten sind. Als Beispiel nennt er die Steigerung von 2011 (rund 2 Mio. €) zu 2013 (Ansatz rund 3,2 Mio €) und fragt nach, ob zukünftig mit weiteren erheblichen Steigerungen zu rechnen sei. Er bittet um Beantwortung der Frage bis zu den Haushaltsberatungen.

Frau Fankhaenel berichtet, dass es sich bei dieser Position um 2 Bereiche handle, zum einen um Leistungen für Deutsche im Ausland, zum anderen um Kostenerstattung der Hilfe zum Lebensunterhalt bei Übertritt aus dem Ausland. Hierbei handle es sich um Personen, die aus dem Ausland zurückkehren und vorher hier keinen gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Diese Personen werden nach einem Verteilerschlüssel vom Bundesverwaltungsamt auf die überörtlichen Sozialhilfeträger im gesamten Bundesgebiet verteilt. Vorsichtshalber sei der Ansatz erhöht worden, weil damit gerechnet werden muss, dass zunehmend Menschen aufgrund Pflegebedürftigkeit nach Deutschland zurückkehren werden. Mit einer weiteren Steigerung wird jedoch nicht gerechnet. Leistungen für Deutsche im Ausland erhalten zurzeit 213 Personen; die genaue Zahl der Kostenerstattungen sei nicht bekannt, da einige über die summarische Abrechnung der örtlichen Sozialhilfeträger abgerechnet werden.

Herr Wörmann bezieht sich auf Seite 382 des Haushalts und der Aussage, dass auf Teilproduktebene nur der Sozialhilfeaufwand ohne Gemeinkosten, d.h. ohne Personal- und Sachkosten, ausgewiesen wird. Bei dem Teilprodukt 01704001, Leistungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (WfbM), bittet er um Mitteilung, ob bei den durchschnittlichen jährlichen Sozialhilfeaufwendungen je leistungsberechtigter Person die Gemeinkosten eingeschlossen seien.

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass die im Haushalt abgebildeten Zahlen die Transferleistungen an die WfbM und die in der Vorbemerkung genannten Gemeinkosten der Aufwand des LVR als Behörde darstellen, also nicht in die Transferaufwendungen einfließen.

Herr Wörmann fragt darauf hin, wie die Differenz zwischen dem im Haushaltsplan auf S. 390 angegebenen Betrag in Höhe von 15.183,-€ (Teilprodukt 01704001, Leistungen zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderung (WfbM)) und den in der Vorlage zu TOP 4 aufgeführten Betrag in Höhe von 11.944,-€ zu erklären sei. Frau Hoffmann-Badache schlägt eine Beantwortung zu TOP 4 vor.

Die Beschlussfassung wird auf die nächste Sitzung vertagt.


Punkt 3.2
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2013;
hier: Produktbereich 05; Produktgruppen 016, 017, 034, 035, 040, 041 und 075 sowie Produktbereich 07; Produktgruppe 065
Vorlage 13/2435

Die Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltes für 2013 für den Produktbereich 05 - Soziales -, Produktgruppen 016, 017, 034, 035, 040, 041 und 075 sowie den Produktbereich 07 - Gesundheitsdienste und Altenpflege -, Produktgruppe 065 werden gem. Vorlage 13/2435 zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
Offenlegung der Arbeitsergebnisse der rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/2446

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass die Vorlage dazu diene, die Ermittlung und Verwendung der Arbeitsergebnisse der Werkstätten transparent zu machen, insbesondere, inwieweit die Werkstätten auch tatsächlich die vom Gesetzgeber vorgegebenen 70% des Arbeitsergebnisses zur Zahlung der Vergütungen der Menschen mit Behinderung, die in den Werkstätten arbeiten, einsetzen. Insofern trage diese Vorlage wesentlich dazu bei, dass die Werkstätten verdeutlichen, dass sie diese gesetzliche Auflage erfüllen. Sie ermögliche darüber hinaus über die Jahre auch einen Vergleich, wie sich die wirtschaftlichen Aktivitäten der Werkstätten entwickeln.

Da die Ermittlung des Arbeitsergebnisses von den Werkstätten in der Vergangenheit sehr unterschiedlich vorgenommen wurde, wurden einheitliche Standards zur Ermittlung des Arbeitsergebnisses vereinbart und somit erstmalig für das Jahr 2010 Zahlen vorgelegt, die alle Werkstätten nach denselben Grundsätzen erhoben haben. Sehr erfreulich sei, dass alle Werkstätten ein positives Arbeitsergebnis haben und dass auch alle Werkstätten mindestens 70% des Arbeitsergebnisses aufwenden zur Finanzierung der Entgelte der behinderten Beschäftigten. Voraussichtlich im I. Quartal des nächsten Jahres wird die Verwaltung die Daten aus dem Jahr 2011 darstellen können. Damit liegt dann auch eine Vergleichsmöglichkeit bezüglich der Entwicklung 2010 zu 2011 vor. Wichtig sei, dass die Offenlegung der Arbeitsergebnisse auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den Werkstätten und dem Landschaftsverband Rheinland beruht. In anderen Bundesländern gibt es solche Vereinbarungen nicht und somit auch nicht eine so übersichtliche Datenlage.

Frau Berten fragt nach, wie mit der Steigerung der Anzahl der Werkstattbeschäftigten umgegangen werde und ob es Hinweise auf Wartelisten bzw. Abweisungen gebe, insbesondere bei Personen mit schwierigem Verhalten oder einer geringeren Form der Produktivität. Bezüglich der Entgelte bittet sie um Mitteilung, ob versucht werde, diejenigen, die eine hohe Arbeitsleistung vorweisen, beispielsweise 1.236 € mtl. verdienen, auf dem 1. Arbeitsmarkt zu positionieren. Wie ist hierzu die Rückkoppelung zwischen LVR und den einzelnen Werkstätten? Frau Janicki schließt sich den Fragen ihrer Vorrednerin an.

Herr Wörmann möchte an dieser Stelle seine Frage von vorhin präzisieren. Auf S. 4 dieser Vorlage werde unter der Darstellung der Erträge pro leistungsberechtigter Person ausgeführt, dass die Werkstätten Erträge von den Reha-Trägern pro Beschäftigter im Durchschnitt von 11.944,00 € erhalten. In der Haushaltsdrucksache seien aber die Kosten des Landschaftsverbandes als jährliche Sozialhilfeaufwendungen mit 15.183,00 € angegeben worden. Wie ist diese Differenz zu erklären? Er bittet, dies zu erläutern oder bis zur nächsten Sitzung zu klären.

Frau Schmidt-Zadel fragt zu den Rücklagen auf Seite 5 der Vorlage, ob die Werkstätten mittlerweile diese Informationen geliefert haben oder woran liegt es, dass diese bisher nicht geliefert wurden.

Frau Daun fragt zu den Stufen A, B, C, die ergänzend zum Basisentgelt je nach Intensität des Betreuungsbedarfs gezahlt werden, wie es mit den Zuwendungen des LVR für den Personenkreis der schwerst mehrfach behinderten Menschen aussehe. Gruppe C seien diejenigen, die den höchsten Betreuungsaufwand haben. Gibt es da noch eine Differenzierung, um eine angemessene Betreuung sicherzustellen, oder erfolgt das ausschließlich pauschal?

Herr Groeneveld weist bei Seite 4 auf die Zinserträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit hin. Er hätte gerne gewusst, welche Beträge dort zu erwirtschaften sind.

Frau Hoffmann-Badache berichtet ergänzend, dass die Verwaltung nicht alle Fragen spontan beantworten könne. Einzelne Fragen werden anhand des Protokolls beantwortet.

Bei den Aufwendungen für zusätzliche Betreuung gibt es drei Pauschalen, A, B und C. Die Pauschalen sind Festbeträge. Die höchste Pauschale C ist für den Personenkreis vorgesehen, der einen besonders hohen Unterstützungsbedarf hat. Ergänzend hierzu wird die Verwaltung zusammenstellen, für wie viel Personen die Pauschalen A; B und C gezahlt werden.

Ergänzende Mitteilung der Verwaltung:
zum Stichtag 30.06.2012 beläuft sich die Verteilung des Personalmehrbedarfs gem. §10 Abs.2 WVO in die Fallgruppen A, B und C wie folgt:

Fallgruppe A = 2.592 Beschäftigte. davon 366 Beschäftigte mit einer psychischen Behinderung.
Fallgruppe B = 3.048 Beschäftigte, davon 202 Beschäftigte mit einer psychischen Behinderung.
Fallgruppe C = 3.533 Beschäftigte, davon 99 Beschäftigte mit einer psychischen Behinderung.
_______________________________________________________________________
Gesamt = 9.173 Beschäftigte, davon 667 Beschäftigte mit einer psychischen Behinderung.

Zu den Rücklagen wurde mitgeteilt, dass fünf Träger die Ableitung der Rücklagen aus den Jahresabschlüssen mit ihren Wirtschaftsprüfern noch erarbeiten werden. Dazu liegen bis jetzt noch keine weiteren Angaben vor. Es ist durchaus notwendig und richtig, dass die Werkstätten Rücklagen bilden u.a. für die Ertragsschwankungen, damit auch in wirtschaftlich schlechteren Jahren das Niveau der Löhne an die Menschen mit Behinderung gehalten werden kann. Von diesen Rücklagen werden zudem auch Ersatzinvestitionen finanziert.

Es wurde die Frage nach den Fallzahlsteigerungen gestellt. In der Vorlage zum Haushalt wird berichtet, dass die Fallzahlsteigerungen in den Werkstätten zurzeit bei jährlich durchschnittlich 1.000 Personen liegen. In den Werkstätten gibt es keine Wartelisten. Die Werkstätten sind vom Raumkonzept so ausgelegt, dass sie auch überbelegen können. Zudem haben Werkstätten viele Außenaufträge, z. B. im Gartenbaubereich. Wenn die Überbelegung eine bestimmte Menge überschreitet, werden zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen, derzeit in der Regel über Mietobjekte, manchmal auch über Baumaßnahmen. Dazu wird die Verwaltung in der nächsten Ausschusssitzung turnusmäßig berichten und Vorschläge zur Schaffung zusätzlicher Werkstattplätze machen.

Frau Hoffmann-Badache erinnert an eine Studie der Firma con_sens, die schon mehrere Jahre zurückliegt. con_sens hatte angenommen, dass es Anfang diesen Jahrzehnts keine weiteren Fallzahlsteigerungen in Werkstätten mehr gebe, sondern dass sich die Zahl der Menschen, die altersbedingt die Werkstatt verlassen und die Zahl der Menschen, die neu in die Werkstätten kommen, ausgleichen und dass man sogar damit rechnen müsse, dass in Zukunft mehr Menschen die Werkstatt verlassen als neu aufgenommen werden. Diese Prognose habe sich bisher nicht bestätigt. Das liege vor allem daran, dass der Zustrom von Menschen mit psychischen Erkrankungen deutlich höher sei als die Firma con_sens angenommen hat. Diese Entwicklungen führen dazu, dass auch weiterhin, gerade bei psychisch kranken Menschen, mit einem steigenden Zuwachs gerechnet werden müsse, obwohl die Zahl der Menschen, die altersbedingt die Werkstätten verlassen, immer weiter steigt.

Die Werkstätten haben die Aufgabe, auch Menschen mit schweren und schwierigsten Behinderungen aufzunehmen. Wenn eine Werkstatt jemanden nicht aufnehmen oder verhaltensbedingt entlassen möchte, muss sie das im Fachausschuss vortragen. Es ist Aufgabe der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des LVR, bei derartigen Anliegen intensiv mit den Werkstätten nach alternativen Lösungsmöglichkeiten zu suchen, da die Werkstätten eine Versorgungsverpflichtung haben.

Frau Janicki bedankt sich für die Beantwortung der Fragen und bedankt sich auch im Namen ihrer Fraktion für diese Vorlage. Diese Vorlage ermögliche einen Vergleich der 43 Werkstätten im Rheinland. Zudem bittet sie um weitere Informationen zu den Themen Teilzeitarbeit in WfbM und Inklusion. Außerdem fragt sie nach den Unterstützungsmöglichkeiten von Beschäftigten einer WfbM, wenn die Möglichkeit bestehen könnte, dass diese eventuell auch auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten könnten.

Herr Runkler bezieht sich auf die Unterschiede zwischen Rücklagen nach steuer- und handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften und Rücklagen nach der Arbeitsergebnisrechnung. Es stelle sich die Frage, ob es für die Verwaltung hilfreich wäre, die wirtschaftliche Lage von Werkstätten umfassend auch anhand von Bilanzen zu beurteilen, indem sie auch öffentlich zugängliche Quellen nutzt. Die zweite Frage bezieht sich auf die Ertragsschwankungsrücklagen, die die Verwaltung zum Teil auch angemahnt hat. Gibt es Informationen, dass in der Vergangenheit solche Schwankungsrücklagen eingesetzt werden mussten, um positive Ergebnisse von Werkstätten darstellen zu können?

Frau Schmidt-Zadel bittet um Mitteilung, wie hoch der Anteil der schwerst behinderten Menschen in den Werkstätten ist. Gibt es außerdem die Möglichkeit, dass in den Werkstätten Fachärzte eingesetzt werden, z.B. Psychologen, die auch den Mitarbeitern helfen, mit diesen Menschen umzugehen?

Frau Daun möchte sich mit drei Fragen anschließen. Die erste knüpft an das an, was Frau Schmidt-Zadel gefragt hat in Bezug auf die psychiatrische Versorgung. Wie sieht hier die Kooperation mit den vorhandenen Netzwerken vor Ort aus? Die zweite Frage bezieht sich auf den Fall einer Kündigung der WfbM aufgrund Verhaltensschwierigkeiten. Gibt es für eine Kündigung besondere Vorgaben? Die letzte Frage greift die Teilzeitbeschäftigung auf. Hierzu bittet sie um Mitteilung, ob es auch möglich sei, nach anfänglicher Teilzeitbeschäftigung in Vollzeit zu wechseln, wenn dies gewünscht ist.

Herr Groeneveld verweist nochmals auf seine Frage zu den Zinsen aus der Schwankungsreserve bzw. der Investitionsrücklage. Er bittet um Mitteilung, woraus die Zinsen erwirtschaftet wurden damit die Beträge, die in den WfbM erwirtschaftet werden, auch denen zu Gute kommen, die sie erwirtschaftet haben.

Frau Janicki schließt sich an mit Fragen nach der Qualifikation der Mitarbeiter/Innen, der Fort- und Weiterbildung und der Eingliederungsmaßnahmen von Menschen mit mehreren Handicaps. Zudem bittet sie, die unterschiedlichen Arten von WfbM zum einen für Menschen mit Behinderungen und zum anderen für Menschen mit psychischen Erkrankungen darzustellen.

Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend mit, dass ein Großteil der Punkte, die angesprochen wurden, Gegenstand der Zielvereinbarungen mit den Werkstätten sind, z.B. gesonderte Konzepte für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie schlägt vor, die Fragen, die sich in engerem Sinne auf diese Vorlage beziehen, mit dem Protokoll zu beantworten (s. Anlage). Die Fachfragen, wie z.B. Teilzeit, Vermittlung auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt, Fortbildung, Qualifikation, Beratung in schwierigen Einzelfällen schlägt sie vor, für das nächste Jahr aufzubereiten.

Frau Eckenbach schlägt vor, zu diesem Thema auch einmal in einer WfbM zu tagen. Der Vorschlag findet Zustimmung.

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Arbeitsergebnisse der rheinischen Werkstätten gemäß Vorlage 13/2446 zur Kenntnis.


Punkt 5
Entgeltvereinbarungen für die Wohn- und Werkstattleistungen 2012/2013
Vorlage 13/2297

Frau Hoffmann-Badache berichtet ergänzend, dass sich die Vereinbarungen mit den WfbM urlaubsbedingt noch im Unterschriftenverfahren befinden. Außerdem werde die Verwaltung über das Verhandlungsergebnis zu den Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zum nächsten Sozialausschuss eine Vorlage erstellen.

Herr Flemming teilt zu den Leistungselementen S und HD im Bereich Wohnen mit, dass für das Leistungsmodul „S“ (Service) ein Stundensatz in Höhe von 28,80€ vereinbart wurde. Für das Modul „HD“ (Hintergrunddienst, insbesondere nächtlicher Hintergrunddienst) war es aufgrund unterschiedlichster Bedarfe nicht möglich, ein einheitliches Modul mit einem einheitlichen Stundensatz zu vereinbaren. Es werden daher in einer Erprobungszeit modellhafte Erprobungen unterschiedlicher Art mit den Trägern vereinbart. Weiterhin wurden Erläuterungen für die Praxis erarbeitet, die zusammen mit dem Vertragstext von allen Partnern unterzeichnet wurden und als Anlage dem Protokoll beigefügt werden. In einer Veranstaltung Anfang Dezember 2012 werden die Leistungsanbieter darüber informiert werden. Die praktische Erprobung erfolge ab 01.01.2013 für 2 Jahre.

Auf Nachfrage von Frau Schmidt-Zadel berichtet Herr Flemming, dass es zurzeit ca. 1.000 Plätze in Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen gibt. Die Zahl sei relativ konstant.

Herr Wörmann dankt allen Vertragspartnern für das erzielte Ergebnis der Verhandlungen. Er bittet ergänzend um Mitteilung, ob die zusätzlichen Kosten für die Leistungsmodule S und HD bereits im Haushalt 2013 berücksichtigt sind und wenn ja, in welcher Größenordnung. Zu den in der Vorlagen zu Punkt 5 genannten Entgeltsteigerungen in WfbM von 2,6%, absolut 195,93€, bittet er um Angabe der Bezugsgröße. Zu Punkt 7 fragt er, ob in dem Gesamtbetrag für 2013 die Fallzahlsteigerungen bereits berücksichtigt wurden.

Frau Berten fragt bei Punkt 6 nach der Verweildauer in den Tagesstätten.

Frau Hoffmann-Badache sagt zu, die Information zu der Bezugsgröße im Bereich WfbM umgehend den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Die angegebenen Kostensteigerungen beziehen sich auf die Kostenentwicklung einschließlich der Fallzahlsteigerungen, so dass für 2013 inklusive der noch ausstehenden Entgeltverhandlungen mit einer Mehrbelastung von ca. 42 Mio. € gerechnet wird.

Der Bericht über die Verhandlungsergebnisse zu den pauschalen Vergütungsverfahren im Bereich der Wohnhilfen und der Werkstattleistungen wird gemäß Vorlage Nr. 13/2297 zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
Grundlagenpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Vorlage 13/2471

Frau Hoffmann-Badache erläutert wesentliche Aspekte des Grundlagenpapiers. Es wird gefordert, die Leistungen personenzentriert auszurichten und eine Gesamtplanung nach bundeseinheitlichen Maßstäben zu etablieren. Die Gesamtverantwortung für die Steuerung der Teilhabeleistungen soll den Trägern der Sozialhilfe obliegen. Zur Qualitätssicherung soll zusätzlich eine Wirkungskontrolle eingerichtet werden. Weiterhin sollen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit erhalten, ihre Bedarfe zur Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung nicht nur in WfbM, sondern auch bei anderen Leistungsanbietern zu decken. Das Grundlagenpapier beinhalte Ziele, die sich im Rheinland zum großen Teil bereits in der Umsetzung befinden. Wichtig sind vor allem bundesweit einheitliche Standards für die Finanzierung der Wohnangebote.

Frau Hoffmann-Badache berichtet weiterhin, dass es gestern ein Werkstattgespräch gegeben hat, in dem das Grundlagenpapier beraten und diskutiert wurde. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung berichten. Es sei unwahrscheinlich, dass eine Reform der Eingliederungshilfe noch in dieser Wahlperiode erfolgt. Die inhaltlichen Hinweise sollten jedoch schon jetzt als Orientierung für die Arbeit im LVR genutzt werden.

Der Bericht zum Grundlagenpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wird gemäß Vorlage Nr. 13/2471 zur Kenntnis genommen.


Punkt 7
"Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderung"
Vorlage 13/2420

Herr Wörmann begrüßt die Vorlage, die der Intention der CDU-Fraktion entspricht, die KoKoBe’s von Aufgaben zu entlasten, die nicht mit Zugangssteuerung und Beratung zu tun haben.

Frau Berten bittet, den Beschluß dahingehend zu ergänzen, dass die Antragsformulare auch hinsichtlich der Art des Reiseveranstalters erweitert werden.

Herr Dr. Grumbach bittet die Verwaltung nach Abschluß des ersten Jahres mit dem neuen Verfahren mitzuteilen, wie hoch der Verwaltungsaufwand für diese Maßnahme sei.

Herr Pohl bittet dazu ergänzend um Mitteilung, ob die KoKoBe’s tatsächlich entlastet werden und ob das Verfahren in dieser Form schneller sei als vorher.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich - gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. - folgenden ergänzten empfehlenden Beschluss:

Die Modalitäten zur Förderung von Ferienmaßnahmen werden im Jahr 2013 geändert:
1. Die Antragstellerinnen/Antragsteller richten ihre Anträge direkt an den Landschaftsverband Rheinland.
2. Um hinsichtlich der Art der Unterkünfte
und zur Art der Reiseveranstalter unter dem Aspekt Inklusion detaillierte Informationen zu erhalten, werden die Antragsformulare für 2013 entsprechend ergänzt.


Punkt 8
Jahresbericht 2011/2012 des LVR-Integrationsamtes


Punkt 8.1
Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Jahresbericht 2011/2012 des LVR-Integrationsamtes
Vorlage 13/2407

Der Sozialausschuss nimmt den vorgelegten Jahresbericht zur Kenntnis.


Punkt 8.2
Powerpoint Präsentation zu den wesentlichen Themen des Jahresberichts

Frau Fankhaenel berichtet anhand einer Powerpoint Präsentation über den Jahresbericht 2011/2012 des LVR – Integrationsamtes. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Herr Kresse dankt für die Aktivitäten der Verwaltung wie z.B. die neu aufgelegten Broschüren und den Stand auf der REHACARE in Düsseldorf.

Herr Pohl bittet um Mitteilung, warum zurzeit eine Zusammenarbeit mit 5 Handwerkskammern, aber nur mit 2 Industrie- und Handelskammern erfolgt.

Herr Wörmann fragt nach, ob die Verwaltung Anfang 2013 auf der Grundlage der neuen Verträge die Arbeit der Integrationsfachdienste ausführlicher darstellen könne. Die Verwaltung sagt dies zu.

Frau Fankhaenel berichtet ergänzend, dass die Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern flächendeckend erfolge, mit den Industrie- und Handelskammern bisher nicht. Für 2013 bedeute dies für das Integrationsamt, eine intensivere Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern anzustreben.

Der Sozialausschuss nimmt die Powerpoint Präsentation zur Kenntnis.


Punkt 9
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/2439

Frau Eckenbach bittet um Mitteilung, wann die Lebenshilfe Aachen CleanCare gGmbH, die sich derzeit in Gründung befindet, als Integrationsunternehmen startet. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung mit dem Protokoll zu.

Ergänzende Mitteilung der Verwaltung: die Lebenshilfe Aachen CleanCare gGmbH wird ihre Geschäftstätigkeit wie geplant am 01.01.2013 aufnehmen. Aktuell läuft bereits die Personalgewinnungs- und Qualifizierungsphase insbesondere in der WfbM an.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 13/2439 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 10
Informationsreise des LVR-Sozialausschusses nach Hamburg
Vorlage 13/2452

Die Vorsitzende berichtet ergänzend zur Vorlage der Verwaltung, dass ihr von der Reise vor allem die Helferinnen einer Kindertagesstätte, die im Rahmen von betriebsintegrierten Werkstattarbeitsplätzen dort tätig sind, in Erinnerung sind.

Die Reiseteilnehmer- und teilnehmerinnen haben in Hamburg 2 kleine Filme gesehen, die sie vorschlägt, in der nächsten Sitzung auch dem Sozialausschuss zu zeigen.

Herr Wörmann bittet darum, die wichtigen Impulse der Reise zu präzisieren.

Die Vorsitzende sowie Frau Berten verweisen zum einen auf die Vorlage der Verwaltung, zum anderen berichten sie, dass sich die Impulse der Reise in künftigen Anträgen und Diskussionsbeiträgen widerspiegeln werden.

Der Bericht zur Reise des Sozialausschusses wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 11
Mitteilungen der Verwaltung

NRW-Projekt 1.000 neue betriebsintegrierte Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte

Frau Hoffmann-Badache erläutert den aktuellen Sachstand des Modellprojekts. Die Bewilligung liege immer noch nicht vor, da die Beratungen innerhalb des MAIS noch nicht abgeschlossen seien. Das Projekt soll jedoch schnellstmöglichst an den Start gehen, die Verwaltung wird aktuell berichten.

Darüber hinaus habe es im LVR eine Informationsveranstaltung des Personaldezernats für alle Dezernate des LVR zur Schaffung von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen innerhalb des LVR sowohl im Verwaltungsbereich als auch in den einzelnen Einrichtungen des LVR gegeben. Alle Dezernate werden prüfen, welche Möglichkeiten im jeweiligen Dezernat bestehen, betriebsintegrierte Arbeitsplätze einzurichten.

Herr vom Scheidt wird in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses über die Informationsveranstaltung und die Ziele des LVR zu den betriebsintegrierten Arbeitsplätzen berichten.


Punkt 12
Anfragen und Anträge


Punkt 12.1
Anfragen und Anträge: Fiskalische Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe (13/2273)
Anfrage 13/40 FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE

Frau Krause beantwortet die Anfrage der Fraktion Freie Wähler / Deine Freunde mündlich, eine ausführlichere Antwort wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Die Anfrage bezieht sich auf zwei unterschiedliche Vorlagen zur Eingliederungshilfe aus der Sitzung des Sozialausschusses am 5.9.2012: die Vorlage 13/2273 „Fiskalische Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe“, mit der die Ergebnisse einer Untersuchung der BAGüS zu den Einsparungen in den Fällen des Wechsels vom stationären zum Ambulant Betreuten Wohnen vorgestellt werden, und die Vorlage 13/2352 „Steuerung in der Eingliederungshilfe“, die die zentralen Aussagen der Stellungnahme des LVR für den Abschlussbericht der Fachkommission nach § 2 Abs. 3 AV-SGB XII NRW darstellt. Laut der Anfrage weisen beide Vorlagen unterschiedliche Einsparungen aus, es gebe unterschiedliche Werte in Höhe von 703 Euro/Monat (Vorlage 13/2273) und ca. 35 Tsd. Euro/jährlich (Vorlage 13/2352).

Hierzu ist anzumerken, dass die Vorlage 13/2352 (Abschlussbericht Fachkommission) keine Aussagen zu Kosteneinsparungen beim Wechsel von stationär nach ambulant enthält. Der in der Anfrage angesprochene Betrag in Höhe von 35 TEUR „Ersparnis“ ist vermutlich aus der Abbildung A 52 „Entwicklung der durchschnittlichen Fallkosten im Rheinland…“ als Differenz zwischen stationären und ambulanten Fallkosten in 2011 abgelesen worden (siehe Begründung S.9, Vorlage 13/2352). Die Grafik der Entwicklung von Durchschnittskosten aus der Vorlage 13/2352 kann jedoch nicht zur Ermittlung von Ersparnissen durch einen Wohnformwechsel herangezogen werden. Die Frage einer Ersparnis durch einen Wechsel von der stationären zur ambulanten Wohnunterstützung kann nur anhand von tatsächlichen Wechselfällen aufgezeigt werden. Aufgrund der Untersuchung der 448 Wechselfälle kommt der bundesweite Kostenvergleich der BAGüS auf eine jährliche Einsparung beim selbstständigen Wohnen mit ambulanter Unterstützung gegenüber der stationären Betreuung von rd. 8.400 € (703 Euro monatlich).

Zu Frage 1:
Eventuelle Einmalzahlungen wurden in der Untersuchung der BAGüS den Kosten des ambulant betreuten Wohnens zugeordnet und auf 12 Monate umgerechnet
. In den vom LVR untersuchten und gemeldeten Datensätzen liegen die den ambulanten Wohnkosten für die ersten 12 Monate zugeschlagenen Einmalzahlungen im Schnitt bei rd. 1.000 €/Fall, d.h. 84 € je Fall und Monat.

Zu Frage 2:
Dies sind im Wesentlichen die Kosten der Grundsicherung.

Zu Frage 3:
Dies sind im Wesentlichen die Pflegekassen.


Punkt 13
Verschiedenes

keine Wortmeldung.


Köln, den 09.11.2012

Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende



S c h m e r b a c h
Köln, den 09.11.2012

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e