LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 22. Sitzung des Sozialausschusses
am 09.10.2013 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Dr. Schmitz, Hans-Georg für: Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Petrauschke, Hans-Jürgen
Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Kiehlmann, Peter
Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Zepuntke, Klaudia
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bahr, Lorenz
Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Fankhaenel Fachbereichsleitung 61
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Dr. Schartmann Leitung Stabsstelle 70.30
Frau Krause Leitung Stabsstelle 70.10
Frau Stenzel Protokoll
Frau Lenzen Abteilungsleitung 72.10
Herr Bräuning 21.10
Frau von Berg 61.50
Herr Langenbucher 73.30
Frau Franke PR 7
Frau Butz 03
Gäste:
Herr Gerresheim St. Josefshaus, Mönchengladbach
Frau Rudy St. Josefshaus, Mönchengladbach
Frau Dagen RDNRW

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 21. Sitzung vom 11.07.2013

 

3.
Haushalt 2014

 

3.1.
Haushalt 2014
hier: Zuständigkeiten des Sozialausschusses
13/3160

 

3.2.
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2014;
hier: Produktbereich 05; Produktgruppen 016, 017, 034, 035, 040, 041 und 075 sowie Produktbereich 07; Produktgruppe 065

 

4.
LVR-Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote und zur Förderung einer inklusiven Sozialraumentwicklung;
Sachstand und Fördervorschläge

 

5.
Rahmenzielvereinbarung Wohnen II

 

6.
Tagesgestaltende Leistungen

 

7.
Ankündigung der Landesregierung, ein umfassendes Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW vorzubereiten

 

8.
Gesetzentwurf der Landesregierung zum Altenpflegesetz und Wohn- und Teilhabegesetz (GEPA NRW)

 

9.
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen

 

10.
LVR-Budget für Arbeit;
hier: Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn
13/3216

 

11.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

12.
Jahresbericht 2012/2013 des LVR-Integrationsamtes

 

12.1.
Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Jahresbericht 2012/2013 des LVR-Integrationsamtes

 

12.2.
Jahresbericht 2012/2013 des LVR-Integrationsamtes
Powerpoint Präsentation

 

13.
Beschlusskontrolle

 

14.
Anfragen und Anträge

 

15.
Mitteilungen der Verwaltung

 

16.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
17.
LVR-Auszeichnung "Arbeit - echt stark!" Auszeichnungsträger 2013
13/3122/1

 

18.
Fortentwicklung der Rheinischen Beamten-Baugesellschaft mbH (RBBG)
13/3193

 

19.
Anfragen und Anträge

 

20.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:20 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:30 AM Uhr




Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird anerkannt.


Punkt 2
Niederschrift über die 21. Sitzung vom 11.07.2013

Die Niederschrift wird anerkannt.


Punkt 3
Haushalt 2014


Punkt 3.1
Haushalt 2014
hier: Zuständigkeiten des Sozialausschusses
Vorlage 13/3160

Die Vorsitzende stellt fest, dass der Sozialausschuss einvernehmlich die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung vertagt.

Die Fragen von Herrn Wörmann beantwortet Frau Hoffmann-Badache wie folgt:

Zurzeit bereitet die Verwaltung einen Veränderungsnachweis für 2014 vor, der Änderungen zum eingebrachten Haushaltsentwurf enthält. Ein Aspekt ist dabei die Entwicklung der Fallzahlen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im Bereich Wohnen. Außerdem wird die Frage von eventuellen Entgeltsteigerungen eine Rolle spielen. Der Veränderungsnachweis ist für die nächste Sitzungsrunde vorgesehen.

Die Prognosen zur Fallzahlentwicklung im ambulant betreuten Wohnen in Höhe von 2.600 und in den WfbM von 1.000 sind auf Grundlage des letzten Jahres erfolgt, die Zahlen werden im Rahmen der Erstellung des Veränderungsnachweises überprüft. Der Unterschied zwischen den Fallzahlentwicklungen im ambulant betreuten Wohnen und in den WfbM besteht schon seit Jahren.

Die Erläuterung zu der Kostensteigerung bei der vollstationären Hilfe zur Pflege um 3,97 % wird den Fraktionen zugesandt sowie dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Der durchschnittliche Aufwand für eine IFD – Stelle beträgt pro Person und Jahr 78.000€.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt auf Nachfrage von Frau Berten, dass untersucht werden müsse, welche Angebotsformen die steigende Anzahl der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in Anspruch nehmen werden. Erkennbar ist, dass sie zunehmend ein Leben in ambulanten Wohnformen wählen. Die Kosten hierfür sind jedoch höher als der durchschnittliche Aufwand in ambulanten Wohnformen.

Frau Hoffmann-Badache bekräftigt auf Nachfrage von Herr Dr. Grumbach, dass Finanzmittel für die heutigen Beschlüsse des Sozialausschusses natürlich im Haushalt 2014 berücksichtigt sind.


Punkt 3.2
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2014;
hier: Produktbereich 05; Produktgruppen 016, 017, 034, 035, 040, 041 und 075 sowie Produktbereich 07; Produktgruppe 065
Vorlage 13/3194

Die Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltes für 2014 für den Produktbereich 05 - Soziales -, Produktgruppen 016, 017, 034, 035, 040, 041 und 075 sowie den Produktbereich 07 - Gesundheitsdienste und Altenpflege -, Produktgruppe 065 werden gemäß Vorlage zur Kenntnis genommen.


Punkt 4
LVR-Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote und zur Förderung einer inklusiven Sozialraumentwicklung;
Sachstand und Fördervorschläge
Vorlage 13/3192

Frau Wöber-Servaes nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Die Vorsitzende bittet die Verwaltung, zukünftig die Nachhaltigkeit sowie die Perspektiven zur Finanzierung darzustellen. Sie bittet außerdem, die Vorlage auch den Krankenhausausschüssen sowie dem Gesundheitsausschuss zur Kenntnis zu geben.

Frau Janicki hält das Programm für wichtig und erläutert dies am Beispiel des Projektes der Amalie Sieveking Gesellschaft in Duisburg.

Herr Wörmann teilt mit, dass die CDU-Fraktion von Beginn an gegen das Anreizprogramm gestimmt habe und vielmehr die Auffassung vertrete, dass Träger entsprechende Projekte auch ohne finanzielle Anreize durchführen würden. Aus diesem Grund werde die CDU-Fraktion auch dieser Vorlage nicht zustimmen.

Am Beispiel des Projekts der LVR-Klinik Viersen erläutert Frau Berten, wie wichtig das Projekt u.a. zur Vermeidung von sog. Wartefällen in der Allgemeinpsychiatrie sei.

Frau Daun betont, dass durch das Anreizprogramm quartiersbezogene Aktivitäten, die über eine Regelfinanzierung nicht abgedeckt werden könnten, ermöglicht werden.

Herr Runkler verweist auf die Erfolge, die im Rheinland durch diverse Programme zur Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ zu verzeichnen sind. Hierzu habe auch das bisherige Anreizprogramm beigetragen.

Auf Nachfrage von Herr Dr. Grumbach erläutert Frau Hoffmann-Badache, dass die Verwaltung zurzeit Konzepte zur Projektbegleitung, wie beispielsweise die Anforderung von Zwischenberichten, erstellt.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE folgenden Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den Sachstand der Umsetzung des LVR-Anreizprogramms zur Kenntnis und beschließt die Förderung der in der Vorlage 13/3192 vorgestellten Projekte. Der Sozialausschuss stimmt der Förderung des Antrags
•„Wohngemeinschaften für alte Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf“ im LVR-Anreizprogramm in Höhe von 150.305,20€ zu.
•„Schaffung eines inklusiven Sozialraums durch aktives Quartiersmanagement“ im LVR-Anreizprogramm in Höhe von 22.572€ zu.
•„Überleitungsmanagement als ein Baustein in der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ im LVR-Anreizprogramm in Höhe von 225.000€ zu.



Punkt 5
Rahmenzielvereinbarung Wohnen II
Vorlage 13/3178

Der Bericht über die Rahmenzielvereinbarung Wohnen II (2009 - 2011) wird gemäß Vorlage Nr. 13/3178 zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
Tagesgestaltende Leistungen
Vorlage 13/3124

Herr Wörmann teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen könne. Zu Beginn der Einführung der Tagesgestaltenden Leistungen in 2009 sei nachvollziehbar gewesen, dass man zusätzliche Anreize zum Wechsel in ambulant betreute Wohnformen anbieten müsse. Nach 4 Jahren müsse aber ein gesicherter Nachweis für diese freiwillige Leistung möglich sein. Aufgrund von Nachfragen bei einigen Trägern sowie der Anzahl der Inanspruchnahmen spricht sich die CDU-Fraktion gegen diese Vorlage aus. Er betont jedoch, dass bereits bewilligte Anträge bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gültig sein müssen. Er bittet außerdem um eine Aufschlüsselung der Tagesgestaltenden Leistungen nach Zielgruppen (ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt).

Frau Janicki sieht im Moment keine Alternative für dieses Modell und betont, dass man langfristig planen müsse.

Herr Groeneveld bittet um genauer Aussagen der Nutzerinnen und Nutzer zu der qualitativen Leistung dieses Moduls.

Frau Daun gibt zu bedenken, dass die Frage, ob sich dieses Angebot rechnet, schwer zu beantworten sei. Menschen mit Behinderung sollen dadurch auch lernen, mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Betrag auszukommen. Es sei Aufgabe der Hilfeplankonferenzen sowie der Fallmanager des LVR, zu entscheiden, ob das Geld sinnvoll ausgegeben wurde und ob es weiter zu bewilligen sei.

Herr Dr. Grumbach bittet um Mitteilung, für wie viele Tage im Durchschnitt diese 17,50 € bewilligt wurden und wie der Betrag in Höhe von 17,50 € damals berechnet wurde.

Frau Berten hält die Tagesgestaltenden Leistungen bei der steigenden Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern des ambulanten Wohnangebotes für sinnvoll.

Herr Pohl betont, dass es bei diesem Modell auch darum gehe, selbstbestimmtes Leben zu fördern. Da zudem die Nutzerzahlen nicht immens angestiegen sind, sei davon auszugehen, dass verantwortungsbewusst mit diesem Geld umgegangen wird.

Herr Dr. Schmitz ist der Auffassung, dass eine abschließende Evaluation nach nunmehr 4 Jahren Modellerprobung möglich sein müsse.

Frau Lapp erläutert, dass in jedem Einzelfall geprüft werde, ob Tagesgestaltende Leistungen zum selbstständigen Wohnen erforderlich sind. Im Rahmen der Folge- Hilfeplanung wird das Erreichen der vorher vereinbarten Ziele kontrolliert. Im Rahmen einer vorangegangenen Evaluierung wurden Interviews mit den Leistungsberechtigten geführt, hier habe es positive Rückmeldungen gegeben.

Die Häufigkeit der Inanspruchnahme der 17,50 € täglich ist individuell unterschiedlich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer tagesstrukturierenden Maßnahme oder Beschäftigung in einer WfbM ist ausgeschlossen. Für WfbM-Beschäftigte kommt dieses Leistungsmodul bei Bedarf daher ausschl. an Wochenenden in Betracht.
17,50 € ist der Wert, der bei Einführung dieses Leistungsmoduls auf Schätzwerten beruhte. Sofern sich im Rahmen der Hilfeplanung abzeichnet, dass die notwendige Tagesgestaltende Maßnahme im Einzelfall preisgünstiger ist, wird ggf. auch ein geringerer Betrag finanziert.

Frau Hoffmann-Badache ergänzt, dass die Tagesgestaltenden Leistungen aus fachlicher Sicht zu befürworten seien. Das Datenmaterial sei zurzeit jedoch auch aufgrund der Fallzahlen noch zu gering für valide Schlußfolgerungen, daher wird die Verlängerung des Modellzeitraums vorgeschlagen.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Erprobung der Tagesgestaltenden Leistungen (TGL) wird gemäß Vorlage Nr. 13/3124 bis zum 31.12.2016 fortgesetzt.
Das in diesem Zeitraum erhobene Datenmaterial wird dann erneut ausgewertet und das Nutzungsverhalten und die Nutzerinnen- und Nutzerzufriedenheit erhoben.



Punkt 7
Ankündigung der Landesregierung, ein umfassendes Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW vorzubereiten
Vorlage 13/3143

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass das MAIS ein umfassendes Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion plant. Ein Artikel dieses Gesetzes wird das Ausführungsgesetz zum SGB XII sein, das die künftige Zuständigkeitsverteilung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger bei ambulanten Wohnleistungen für Menschen mit Behinderung regeln soll. Es ist angekündigt, dass das Gesetz zum 01.01.2015 in Kraft treten soll.

Das Schreiben von Staatssekretär Dr. Schäffer aus dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) hinsichtlich der Ankündigung der Landesregierung, ein umfassendes Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW vorzubereiten, wird gemäß Vorlage Nr. 13/3143 zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Gesetzentwurf der Landesregierung zum Altenpflegesetz und Wohn- und Teilhabegesetz (GEPA NRW)
Vorlage 13/3212

Auf Nachfrage von Herrn Wörmann und Frau Berten berichtet Frau Hoffmann-Badache über die Anhörung, an der sie teilgenommen hat. In der Anhörung wurden gezielt die Sachverständigen angesprochen und um Stellungnahme zu einzelnen Fragen gebeten. Die Beratung zum WTG hat einen zeitlich wesentlich geringeren Teil eingenommen als die Beratung zum APG. Die Vertreter der stationären Pflegeeinrichtungen haben darauf hingewiesen, dass eine abschließende Stellungnahme zum Entwurf des APG, insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen, erst dann möglich sei, wenn auch die Durchführungsverordnung zum APG vorliege. Der zuständige Ausschuss im Landtag hat zwischenzeitlich entschieden, dass es auch zu dieser Verordnung ein Expertengespräch geben wird. Das Zeitfenster bis zur Veröffentlichung der Durchführungsverordnung könne für weitere Stellungnahmen genutzt werden.

Die in der Sitzung abgegebenen mündlichen Stellungnahmen zum WTG waren weitgehend positiv. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält weniger Kontrollen als dies im ersten Gesetzentwurf vorgesehen war. Tenor vieler mündlicher Äußerungen hierzu war, dass Kontrollen jedoch dringend erforderlich seien.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Altenpflegegesetz und Wohn- und Teilhabegesetz NRW (GEPA NRW) wird gemäß Vorlage Nr. 13/3212 zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen
Vorlage 13/3182

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Dem Zinszuschuss zu den Umbaukosten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Höhe von rd. 205.000 € für das Werkstattprojekt in Düsseldorf wird entsprechend der Vorlage 13/3182 zugestimmt.


Punkt 10
LVR-Budget für Arbeit;
hier: Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn
Vorlage 13/3216

Herr Wörmann begrüßt, dass mit diesen Maßnahmen die Effizienz des LVR Budgets für Arbeit gesteigert werden soll. Möglicherweise gelingt es, dass mehr Menschen als bisher den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Er hält das Programm für wichtig, schlägt aber in Abänderung des Beschlussvorschlags der Verwaltung vor, die Mehrkosten mit Einsparungen bei der Pauschale für den IFD – Vermittlungsauftrag und dem WfbM – Bonus zu kompensieren.

An der sich anschließenden Diskussion über den Vorschlag der CDU beteiligen sich Herr Pohl, Frau Janicki, Frau Berten, Herr Runkler, Herr Dr. Grumbach sowie Herr Bahr.

Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass die Mehrkosten überwiegend aus der Erhöhung des Zuschusses an die Arbeitgeber resultieren und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Frau Fankhaenel erläutert, dass es sich bei dem in der Vorlage angegebenen Betrag in Höhe von 200,-€ für die Vermittlung durch den IFD nicht um eine Doppelfinanzierung handelt, sondern um den üblichen Betrag für eine Vermittlung des IFD im Auftrag eines Rehaträgers. Die Vermittlungsergebnisse der IFD seit 2012 werden dem Protokoll
(Anlage 3) beigefügt.

Frau Lapp betont, dass die WfbM bei der Akquise von Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt oftmals auch zusätzliche Fachkräfte einstellen, die gezielt Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln sollen. Die Anregung zur Steigerung der Frauenquote nimmt sie als Hinweis auf.

Herr Dr. Grumbach schlägt bezüglich der Kompensierung der Mehrkosten beim Lohnkostenzuschuss an die Arbeitgeber vor, den WfbM – Bonus abzusenken. Diesem Vorschlag schließt sich Herr Wörmann an. Er bittet, über diesen Antrag abzustimmen. An einer Abstimmung über den Beschlussvorschlag lt. Vorlage wird die CDU-Fraktion nicht teilnehmen.

Der Sozialausschuss lehnt diesen Vorschlag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE ab.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Freien Wähler NRW/DEINE FREUNDE und bei Nicht-Teilnahme der CDU-Fraktion folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Verwaltung wird gemäß Vorlage Nr. 13/3216 beauftragt, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Modellprojektes umzusetzen:
• Die Erhöhung des monatlichen Arbeitgeberzuschusses von bisher 70 % auf 80 %

bzw. bei Integrationsprojekten von bisher 20 % auf 30 % des AN-Bruttolohns
• Die uneingeschränkte schriftlich garantierte Rückkehrmöglichkeit in die WfbM
• Die Finanzierung des Lohnkostenzuschusses ausschl. aus Mitteln der

Ausgleichsabgabe
• Die Möglichkeit der stärkeren Beteiligung der WfbM an der Begleitung auf dem

allgemeinen Arbeitsmarkt
• Eine Intensivierung der Steuerungsaktivitäten des Dezernates 7



Punkt 11
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/3107

Herr Pohl stellt bei den Fördervorschlägen vor allem die Kooperation von Sonnenschein und Kießling KFZ-Werkstatt GmbH heraus und bittet die Verwaltung, solche Projekte besonders zu unterstützen.

Frau Fankhaenel teilt hierzu mit, dass sie diese Bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter geben wird, damit solche Kooperationen vor allem bei den betriebswirtschaftlichen Beratungen verstärkt in den Fokus rücken.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 13/3107 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 12
Jahresbericht 2012/2013 des LVR-Integrationsamtes


Punkt 12.1
Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Jahresbericht 2012/2013 des LVR-Integrationsamtes
Vorlage 13/3117

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2012/2013 des LVR-Integrationsamtes gemäß Vorlage Nr. 13/3117 zur Kenntnis.


Punkt 12.2
Jahresbericht 2012/2013 des LVR-Integrationsamtes
Powerpoint Präsentation

Frau Fankhaenel erläutert die wesentlichen Gesichtspunkte des Jahresberichts 2012/2013 anhand einer Powerpoint Präsentation, die dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt ist.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden berichtet Frau Fankhaenel, dass neu geschaffene Arbeitsplätze sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst selten sind. Bei den Schulungen des Integrationsamtes wird ein besonderer Fokus darauf gelegt, dass Schwerbehindertenvertrauensleute an Bewerbungsverfahren teilnehmen, um mit dazu beitragen zu können, dass die schwerbehinderten Menschen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind, auch im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.

Der Sozialausschuss nimmt die Powerpoint Präsentation zur Kenntnis.


Punkt 13
Beschlusskontrolle

keine Wortmeldung.


Punkt 14
Anfragen und Anträge

Herr Ensmann fragt nach der aktuellen wirtschaftlichen und personellen Situation des Integrationsprojektes CAP-Markt Issum.

Außerdem bittet er um Mitteilung, wie sich das Integrationsprojekt "Nahkauf" in Köln-Niehl seit seiner Eröffnung vor einem Jahr entwickelt hat.

Die Vorsitzende bittet die Verwaltung, Anfang 2014 einen Sachstandsbericht zum Thema Kurzzeitwohnen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung vorzulegen.


Punkt 15
Mitteilungen der Verwaltung

Bundesleistungsgesetz
Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass eine Arbeitsgruppe der Länder Vorschläge für ein Bundesleistungsgesetz aus fachlicher und finanzieller Sicht erstellt haben. Dieser Vorschlag ist am 30.09.2013 in einer Anhörung den Verbänden und den Sozialleistungsträgern vorgestellt worden. Die Arbeitsgruppe der Länder bereitet für die nächste Sitzung der ASMK (Arbeits- und Sozialministerkonferenz) im November einen abschließenden Bericht sowie einen Beschlußvorschlag vor. Die Verwaltung wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung darüber berichten.


Punkt 16
Verschiedenes

keine Wortmeldung.


Köln, den 01.11.2013

Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende



S c h m e r b a c h
Köln, den 22.10.2013

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e