LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3212
öffentlich
Datum:
09/24/2013
Dienststelle:
Fachbereich 73
Bearbeitung:
Hr. Flemming
Sozialausschuss09.10.2013zur Kenntnis
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen15.11.2013zur Kenntnis
Kommission Inklusion28.11.2013zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss04.12.2013zur Kenntnis
Landschaftsausschuss06.12.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Gesetzentwurf der Landesregierung zum Altenpflegegesetz und Wohn- und Teilhabegesetz (GEPA NRW)
Kenntnisnahme:
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Altenpflegegesetz und Wohn- und Teilhabegesetz NRW (GEPA NRW) wird gemäß Vorlage Nr. 13/3212 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW) wurde am 07.03.2013 vorgestellt und die Verbändeanhörung eröffnet. Deren Ergebnisse wurden am 30.04.2013 in einem sog. Feedbackgespräch erörtert und die vorgesehenen Änderungen des Entwurfes erläutert. In der Folgezeit wurden intensive Gespräche mit dem Ministerium insbesondere zu den Kostenfolgen für die kommunale Familie im investiven Bereich geführt. Am 05.07.2013 wurde der in den Landtag eingebrachte Entwurf der Landesregierung zum GEPA NRW veröffentlicht, eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales für den 12./13.09.2013 angekündigt und zu schriftlichen Stellungnahmen aufgefordert. Die kommunale Familie hat eine gemeinsame Stellungnahme zu den wesentlichen Punkten eingereicht und nachhaltig auf konnexitätsrelevante Kostenfolgen hingewiesen.

Die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz (APG DVO), die auch die Regelungen zur gesonderten Berechnung des Inverstitionskostenaufwandes von Pflegeeinrichtungen enthalten wird, ist für Ende September angekündigt. Hierzu wird eine weitere Anhörung durchgeführt werden.  


Begründung:
Anlagen: