LVIS Recherche - Niederschrift
12. Landschaftsversammlung 2004-2009
Niederschrift
über die Sitzung des Sozialausschusses
am 01.03.2005 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Niederschrift über die 1. Sitzung vom 01.02.2005

 

2.
Haushaltsplanentwurf 2005;
hier: Einzelpläne 4A (einschließlich NKF) und 4B, sowie die Unterabschnitte 5470 und 5471 im Einzelplan 5
12/143/1

 

3.
Internet-Auftritt des Dezernates Soziales, Integration

 

4.
Arbeitsschwerpunkte des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe

 

5.
Hilfen für Kinder mit Behinderung in Tagesstätten
Darstellung der Systeme im LVR und LWL

 

6.
Richtlinien der Koordinierungs-, Kontakt und Beratungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung

 

7.
Verbesserte Leistungen für Menschen mit Behinderungen: Der Deutsche Verein empfiehlt die Einführung eines Bundesteilhabegeldes

 

8.
Erweiterung des Integrationsprojektes Horizonte gGmbH in Duisburg

 

9.
Förderung der Gründung des Integrationsunternehmens Projekt 2000 gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

10.
Mitteilung der Verwaltung

 

11.
Verschiedenes

 

12.
Unterlagen zur Kenntnis

 

12.1.
Ambulant betreutes Wohnen - Übersicht über die Leistungsanbieter

 

12.2.
Dokumentation in Heimen - Bericht über den aktuellen Sachstand

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
13.
Integrationsprojekt Nostra Verbund-Werkstatt gGmbH in Köln
12/193

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:20 AM Uhr
Ende der Sitzung:11:25 AM Uhr
Es wird auf die Tischvorlage 11/226 Soz hingewiesen.

Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Niederschrift über die 1. Sitzung vom 01.02.2005

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die versehentlich nicht mit versandten Anlagen zum Protokoll werden nachgereicht.

Punkt 2
Haushaltsplanentwurf 2005;
hier: Einzelpläne 4A (einschließlich NKF) und 4B, sowie die Unterabschnitte 5470 und 5471 im Einzelplan 5
Vorlage 12/143/1

Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kündigen zu den Themen "ambulant vor stationär", "Hausgemeinschaften in der Pflege" und "Integration von Kindern mit Behinderung" haushaltsrelevante Anträge in den weiteren Verfahren der Beratungen an.

Nachfragen von Herrn Detjen und Herrn Heidrich zu einzelnen Haushaltsstellen werden von Frau Hoffmann-Badache und Frau Brusis beantwortet.

Herr Heidrich sieht die Zielvereinbarung im NKF-Haushalt bei den Sonderkindergärten im Hinblick auf einen angestrebten Wegfall der Sonderkindergartenplätze sehr kritisch. Für die CDU- Fraktion erklärte er, dass sie den Beschluss über die Vorlage unter den Vorbehalt der weiteren Beratungen in den Ausschüssen stelle.

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die Vorlage 12/143/1.

Dem Entwurf der doppisch/ kameralen Planbereiche sowie dem der Vorlage Nr. 12/143/1 beigefügten Veränderungsnachweis des Einzelplanes 4A, des Einzelplanes 4B, der Unterabschnitte 5470 und 5471 des Einzelplanes 5 des Haushaltes 2005 und dem Entwurf des Investitionsprogrammes 2004-2008 der vorgenannten Bereiche wird zugestimmt.

Punkt 3
Internet-Auftritt des Dezernates Soziales, Integration
Vorlage 12/211

Zunächst erfolgt eine Powerpoint Präsentation über den Internet-Auftritt des Dezernates Soziales, Integration.

Anschließend bedankt sich Herr Rötters für die Präsentation und bittet um weitere Auskünfte zur Barrierefreiheit, zur Zusammenarbeit mit dem LWL sowie zu einem barrierefreien Chatroom.

Herr Detjen ist der Auffassung, der LVR solle auch im Internet vorbildlich barrierefrei sein.

Frau Krause gibt als Beispiel für Barrierefreiheit z.B. für Sinnesbehinderte an, auf Animationen auf den Internetseiten zu verzichten, da diese für technische Zusatzgeräte (z.B. für blinde Menschen) nicht zu verstehen sind. Außerdem gibt es die so genannten "Alternativtexte", die den Inhalt von Bildern oder Grafiken beschreiben.

Frau Dr. Seel berichtet über das Pilotprojekt zum Informationsangebot des Integrationsamtes zur Verbesserung des Erscheinungsbildes, der Übersichtlichkeit sowie der Barrierefreiheit. Ziel ist ein für die betroffenen Menschen barrierefreier Zugang zu den Internetseiten des gesamten Dezernats.

Herr Rötters regt an, für das Pilotprojekt einen barrierefreien Chatroom mit einzubeziehen.

Zur Zusammenarbeit mit dem LWL teilt Frau Hoffmann-Badache mit, dass es zunächst um den Auftritt im Gesamtbild des LVR gehe. Weiterhin wird auf die gemeinsamen Seiten mit der BAGüS und der BIH verwiesen.

Frau Daun fasst zusammen, daß der Sozialausschuss die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit und die Einrichtung eines Chatrooms befürwortet.

Kopien der Power Point Präsentation werden im Anschluss verteilt.

Der Sozialausschuss nimmt die Präsentation des Internetauftritts des Dezernats Soziales, Integration sowie die Vorlage 12/211 zur Kenntnis.

Punkt 4
Arbeitsschwerpunkte des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
Vorlage 12/218

Frau Verweyen vermißt unter „Lebensbereich Arbeit“ den Hinweis auf den Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Frau Hoffmann-Badache sagt zu, dieses Thema im nächsten Sozialausschuss mit dem Bericht über die Arbeitsschwerpunkte des Integrationsamtes zu behandeln.

Auf Nachfrage von Herrn Detjen zu den Steuerungsmöglichkeiten des überörtlichen Sozialhilfeträgers bei der Steigerungsrate der Heimentgelte erläutert Herr Heuser, dass mehr Flexibilität bei den Entgeltsystemen erreicht werden soll. Dies soll für die Anbieter ein Anreiz sein, neue Strukturen zu überlegen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Betreuung der behinderten Menschen haben soll.

Zu der Frage von Herrn Detjen nach einer Einbeziehung der Betriebsräte der Einrichtungen berichtet Frau Hoffmann-Badache, dass mit den Einrichtungen lediglich Leistungsentgelte vereinbart werden. In welcher Form die Einrichtung als Arbeitgeber dies intern umsetzt, liegt in der Autonomie der Einrichtung.

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage zu den Arbeitsschwerpunkten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe zur Kenntnis.

Punkt 5
Hilfen für Kinder mit Behinderung in Tagesstätten
Darstellung der Systeme im LVR und LWL
Vorlage 12/210

Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass die Vorlage aufgrund eines Beschlusses des Sozialausschusses der 11. Wahlperiode am 22.06.04 erstellt wurde. Der Sozialausschuß hatte um eine Gegenüberstellung der Betreuungssysteme behinderter Kinder in Rheinland und Westfalen gebeten.

Herr Rötters spricht das Thema der Elternbeiträge in integrativen Kindertagesstätten an. Er bittet um Mitteilung, wie sich das auf den Haushalt 2005 und die Folgejahre auswirken würde, wenn die Elternbeiträge wieder vom LVR übernommen würden.

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass, ausgehend von 200 Neuaufnahmen pro Jahr, bei Nicht- Zahlung der Elternbeiträge der LVR in 2006 eine Ersparnis von ca. 1 Mio. €, 2007 von ca. 2,1 Mio. € und 2008 von ca. 3,6 Mio. € hätte. In 2005 würde sich dies noch nicht auswirken.

Herr Heuser erläutert auf Nachfrage von Herrn Rötters zu dem im Produkthaushalt NKF angegebenen Ziel, dass, bedingt durch die demografische Entwicklung, Sonderkindergartenplätze sukzessive in integrative Kindergartenplätze umgewandelt werden können.

Auf Nachfrage von Herrn Detjen teilt Herr Kronenberg mit, dass es im Rheinland keine Sonderkindergärten für gehörlose Kinder gibt. Arbeitsschwerpunkt der Betreuung behinderter Kinder im Rheinland sei eine ortsnahe Betreuung, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.

Auf die Frage von Herr Detjen nach den Kostenunterschieden LWL / LVR teilt Herr Heuser mit, dass die Unterschiede zwischen den beiden Landschaftsverbänden sehr gering sind bezogen auf die Gesamtkosten. Aus diesem Grund hat es auch keine weitere Untersuchung gegeben, wie sich die Kosten im Einzelnen unterscheiden.

Frau Lensing-Peters berichtet zu dem Thema aus Sicht des Landesjugendamtes. Auf Basis der Vorlage 11/243 steht das Landesjugendamt einer Einzelintegration – als zusätzlicher und ergänzender Baustein neben der bisherigen Förderung in integrativen Gruppen – positiv gegenüber. Das Landesjugendamt hat bisher in Einzelfällen einer Einzelintegration im Rahmen des GTK dann zugestimmt, wenn die allgemeinen sowie die räumlichen Voraussetzungen dies zuließen und gleichermaßen die Gruppenstärke abgesenkt wurde.

Grundlage der Einzelintegration sollten die in der Vorlage 11/243 dargelegten Rahmenbedingungen sein, wie Reduzierung der Gruppenstärke, räumliche Voraussetzungen, therapeutische Betreuung in der Einrichtung oder zumindest eine enge Zusammenarbeit im Sinne einer ganzheitlichen Förderung mit Therapeuten, Erziehern und Eltern. Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine Einzelintegration ein weiteres Betreuungsangebot darstellen. Die Verwaltung des LJA ist grundsätzlich bereit, im Rahmen der bisherigen bewährten Zusammenarbeit mit Dez. 7, ein Verwaltungsverfahren bzw. eine Regelung zu entwickeln und die erforderliche Abstimmung mit dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder über die Reduzierung der Gruppenstärke herbeizuführen.

Herr Wörmann berichtet, dass die langfristige Aufgabe aller Sonderkindergärten seitens der CDU-Fraktion sehr kritisch angesehen wird.

Herr Heidrich bittet die Verwaltung, zur Erfahrung mit der Betreuung von gehörlosen Kindern Stellung zu nehmen, ggf. unter Befragung der Eltern. Die Verwaltung sagt dies zu.

Herr Runkler sieht die Reduzierung der Plätze in Sonderkindergärten als den Weg zu dem Ziel der besseren integrativen Betreuung aller behinderten Kinder. Der LVR solle in dieser Hinsicht zum Wohle der betroffenen Kinder eine sozialpolitische Vorreiterrolle spielen. Deshalb stimme die FDP-Fraktion der Reduzierung der Sonderkindergartenplätze zu.

Herr Heidrich verweist auf die Fälle, in denen es sinnvoll und notwendig sei, die behinderten Kinder in einer möglichst kleinen Gruppe zu betreuen. Da die Situation jedes einzelnen behinderten Kindes in Betracht gezogen werden muss, spricht er sich gegen die Auflösung aller Sonderkindergärten aus.

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass das im NKF- Haushalt angegebene Ziel eine langfristige Perspektive bedeute. Bei diesem Ziel ginge es nicht um Integration zu Lasten der behinderten Kinder, sondern darum, dass jedes Kind genau die Unterstützung erhalten solle, die es benötigt. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dies auch in integrativen Gruppen möglich sei.

Herr Kresse betont, daß der Elternwille und die individuelle Betreuung im Vordergrund steht. Er sieht jedoch allgemein eine Tendenz zur Integration und glaubt, dass zukünftig Sondereinrichtungen entfallen.

Frau Daun fasst als Ziel aller Fraktionen die Integration der behinderten Menschen zusammen. Die seitens der CDU-Fraktion genannten Aspekte seien dabei zu bedenken. Sofern Spezialeinrichtungen reduziert werden, muss den speziellen Belangen der behinderten Kinder in den integrativen Kindertagesstätten Rechnung getragen werden.

Die Vorlage Nr. 12/210 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, zur Erfahrung mit der Betreuung von gehörlosen Kindern Stellung zu nehmen, ggf. unter Befragung der Eltern.

Punkt 6
Richtlinien der Koordinierungs-, Kontakt und Beratungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung
Vorlage 12/216

Auf Nachfrage von Herrn Wörmann teilt Frau Hoffmann-Badache mit, dass die Obergrenze der Förderung mit 63.000 € nicht in Frage gestellt wird und der Zusatz "in der Regel" lediglich die Gebäudekosten betrifft. Sofern eine Einrichtung mehr als 5% (von 63.000 €) für Mietkosten ausgeben möchte, muss sie dies mit einem Antrag im Einzelfall begründen; dieser Antrag wird dann von der Verwaltung überprüft.

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die Vorlage 12/216.

Der Sozialausschuss beschließt, die Nr. 8 der Richtlinien zur Förderung der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung zu ändern.

Punkt 7
Verbesserte Leistungen für Menschen mit Behinderungen: Der Deutsche Verein empfiehlt die Einführung eines Bundesteilhabegeldes
Vorlage 12/219

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass mit dieser Vorlage der Vorschlag des Deutschen Vereins zur Einführung eines Bundesteilhabegeldes dem Sozialausschuss zur Kenntnis gegeben werde. Dieser Vorschlag beinhalte zwei wichtige Elemente der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Zum einen wird für einen bestimmten Personenkreis ein einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabegeld in Höhe von monatlich 553,- € pro Person vorgeschlagen. Dieses Teilhabegeld soll jedoch eingesetzt werden, sofern die Person Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII in Anspruch nimmt. Dies würde eine finanzielle Entlastung für den Haushalt des LVR bedeuten. Das Bundesteilhabegeld soll durch Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld für behinderte Kinder über 27 Jahre sowie, bedingt durch Fallzahlrückgang, ersparte Aufwendungen der KOF finanziert werden.
Zu dem Vorschlag des Deutschen Vereins ist ein Resolutionsentwurf in Vorbereitung, der mit dem LWL abgestimmt ist und der in den Landschaftsversammlungen des LVR und des LWL zur Verabschiedung vorgeschlagen werden soll.

Herr Heidrich hofft auf ein Umdenken der Bundesregierung, die den Vorschlag des Deutschen Vereins bereits abgelehnt hat.

Herr Kresse sieht durch ein Bundesteilhabegeld das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen gestärkt. Außerdem siehe diese Regelung eine kluge finanzielle Lösung für den Sozialhilfeträger vor.

Frau Hoffmann-Badache teilt ergänzend mit, dass es bisher bereits Reaktionen auf den Vorschlag des Deutschen Vereins gegeben habe. Die Ministerin Renate Schmidt hat sich ablehnend gegenüber einer solchen Initiative geäußert. Weiterhin berichtet sie, dass die Bundesregierung sich auf eine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion zur Entwicklung der Eingliederungshilfe sehr zurückhaltend geäußert hat. Diese Antwort ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Herr Hintzsche verweist auf die bisherige Forderung der Sozialhilfeträger nach umfangreichen Regelungen in einem eigenständigen Leistungsgesetz außerhalb der Sozialhilfe und bittet um Mitteilung, wie sich hierzu ein Bundesteilhabegeld verhalten würde.

Frau Hoffmann-Badache gibt zu bedenken, dass ein solches Gesetz seitens der Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen ist und ein Bundesteilhabegeld nicht nur finanzielle Entlastung bringen, sondern den betroffenen Menschen auch die Möglichkeit geben würde, die benötigte Hilfe selber zu gestalten.

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 12/219 zur Kenntnis. Die Verwaltung kündigt für den nächsten LA / die nächste Landschaftsversammlung einen Resolutionsentwurf an, der mit dem LWL abgestimmt ist.

Punkt 8
Erweiterung des Integrationsprojektes Horizonte gGmbH in Duisburg
Vorlage 12/192

Frau Dr. Seel erläutert die allgemeinen Grundsätze zur Förderung von Integrationsunternehmen. Zurzeit werden vom Integrationsamt 34 Integrationsunternehmen gefördert. Die Förderung erfolgt durch Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen, durch arbeitsbegleitende Betreuung sowie durch betriebswirtschaftliche Beratung. Zu dem Förderverfahren verweist sie auf die Tischvorlage 11/226 Soz aus der letzten Wahlperiode. Ziel einer Förderung ist, dauerhaft Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die Vorlage 12/192.

Der Sozialausschuss beschließt entsprechend der Vorlage Nr. 12/192 die Förderung der Erweiterung des Integrationsprojekte Horizonte gGmbH gem. § 134 SGB IX.

Punkt 9
Förderung der Gründung des Integrationsunternehmens Projekt 2000 gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 12/182

Der Sozialausschuss beschließt einstimmig die Vorlage 12/182.

Der Maßnahme "Förderung der Gründung des Integrationsunternehmens Projekt 2000 gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX wird zugestimmt.

Punkt 10
Mitteilung der Verwaltung

Im Rahmen der Umsetzung des SGB II wurde die Verwaltung im letzten Sozialausschuss gebeten, in einem Brief an das Land NRW auf die Zuständigkeitsstreitigkeiten hinzuweisen. Diese sollen nicht zu Lasten der Betroffenen ausgetragen werden. Frau Hoffmann-Badache teilt nunmehr mit, dass das Schreiben an Herrn Minister Schartau am 23.02.05 verschickt wurde. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

Frau Dr. Seel berichtet ergänzend, daß es am 17.02.05 in Münster ein Treffen mit 10 optierenden Kommunen gegeben hat. Themen waren das Programm „Aktion Integration IV“, die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die optierenden Kommunen sowie die Verteilung der Mittel des Ausgleichsabgabefonds an die optierenden Kommunen.

Frau Hoffmann-Badache teilt anschließend folgende Termine mit:
Im Anschluss an die Sitzung am 03.05.05 wird die Kommission Prädikat Behindertenfreundlich tagen.
Die Sitzung am 21.06.05 wird in der LVA Rheinprovinz in Düsseldorf mit Besichtigung der Servicestelle stattfinden.
Herr Prof. Schwarte wird erste Zwischenergebnisse der Begleitforschung zum ambulant betreuten Wohnen in der Sitzung am 29.11.05 vorstellen.
Weiterhin ist vorgesehen, am 20.09.05 oder 27.10.05 in Haus Freundenberg zu tagen. Absprachen hierzu mit der Werkstatt müssen jedoch noch erfolgen.

Punkt 11
Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.

Punkt 12
Unterlagen zur Kenntnis

Punkt 12.1
Ambulant betreutes Wohnen - Übersicht über die Leistungsanbieter
Vorlage 12/213

Auf Vorschlag von Herrn Kresse wird die Vorlage 12/213 in der nächsten Sitzung beraten.

Punkt 12.2
Dokumentation in Heimen - Bericht über den aktuellen Sachstand
Vorlage 12/220

Herr Dr. Korte berichtet ergänzend über den aktuellen Sachstand. Der Begleitausschuss hat in einer zweiten Sitzung am 21.02.05 getagt. Es hat inzwischen von der Begleitforschung mit den MDK's Nordrhein und Westfalen, den AG's der Heimaufsichten in NRW und den an dem Projekt beteiligten Einrichtungen Gespräche gegeben. Die Frage der vereinfachten Pflegedokumentation hat sich als kompliziert herausgestellt, es sind daher weitere Gespräche notwendig. Danach wird die Begleitforschung einen Vorschlag für eine vereinfachte Pflegedokumentation erarbeiten und diesen in einer der nächsten Sitzungen des Begleitausschusses einbringen. Dieser wird dann vom Ministerium juristisch geprüft werden, da der Vorschlag die Belange des Qualitätssicherungsgesetzes, die Belange der Heimaufsicht -Heimgesetz- und die Interessen der Einrichtungen -Haftungsgesetz- berücksichtigen muss.

Herr Heidrich bittet nach Klärung der Angelegenheit spätestens zum Jahresende um eine Berichterstattung über den dann aktuellen Sachstand. Er bittet dann gleichzeitig um Mitteilung, ob die vereinfachte Pflegedokumentation auch Auswirkungen auf die Eingliederungshilfeeinrichtungen hat. Die Verwaltung sagt dies zu.

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht über den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und wünscht eine erneute Berichterstattung, sobald ein neuer Sachverhalt vorliegt.



Solingen, den 15.04.2005

Die Vorsitzende




D a u n
Köln, den 05.04.2005

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung



H o f f m a n n - B a d a c h e

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden