LVIS Recherche - Niederschrift
13. Landschaftsversammlung 2009-2014
Niederschrift
über die 15. Sitzung des Sozialausschusses
am 05.09.2012 in Köln, Landeshaus
- öffentlicher Teil -
Anwesend vom Gremium:
CDU
Donix, Michael
Eckenbach, Jutta
Ensmann, Bernhard
Dr. Schmitz, Hans-Georg für: Hartmann, Rainer
Dr. Leonards-Schippers, Christiane
Verweyen, Inge für: Nabbefeld, Michael
Nagels, Hans-Jürgen
Kleefisch, Peter für: Petrauschke, Hans-Jürgen
Decker, Ruth für: Wöber-Servaes, Sylvia
Wörmann, Josef
SPD
Berten, Monika
Daun, Dorothee
Franz, Michael
Kiehlmann, Peter
Schmidt-Zadel, Regina für: Klein, Wilfried
Schmerbach, Cornelia Vorsitzende
Servos, Gertrud
Weber, Ulrich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Müller-Hechfellner, Christine für: Beck, Corinna
Kresse, Martin für: Janicki, Doris
Zsack-Möllmann, Martina
FDP
Mangen, Brigitte
Pohl, Mark Stephen
Runkler, Hans-Otto
Die Linke.
Groeneveld, Uwe
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Dr. Grumbach, Hans-Joachim
Verwaltung:
Frau Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin
Frau Lapp Fachbereichsleitung 72
Herr Flemming Fachbereichsleitung 73
Herr van Bahlen Abteilungsleitung 71.40
Herr Zorn Abteilungsleitung 61.10
Herr Dr. Schartmann Leitung Stabsstelle 70.30
Herr Wissel Stabsstelle 70.10
Frau Stenzel Protokoll
Frau Krause LVR-Fachbereich Kommunikation
Frau Merten Stabsstelle 70.10
Frau Wielant Stabsstelle 70.30
Herr Axmann 00.20
Frau Butz Stabsstelle 70.30
Frau Lenzen Abteilungsleitung 72.10
Frau Stephan-Gellrich Abteilungsleitung 73.50
Herr Wagner Trainee
Frau Derebasi Referendarin
Frau Pehlke Praktikantin
Frau Baumann Praktikantin
Frau Reiner Volontärin
Frau Kurz LVR Klinik Langenfeld
Herr Wagner LVR Klinik Langenfeld
Herr Wellnitz LVR Klinik Bonn
Herr Voss LVR Klinik Bonn
Frau Hild-Jacobs Abteilung 72.30
Frau Schley GPR
Gäste extern:
Frau Brüning-Tyrell Diakonie RWL
Herr Schweden Maria Hilf NRW GmbH
Herr Ronkartz Caritasverband Heinsberg

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
1.
Anerkennung der Tagesordnung

 

2.
Niederschrift über die 14. Sitzung vom 08.05.2012

 

3.
Überörtliche Prüfung des LVR durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)

 

4.
Koalitionsvertrag 2012-2017 der NRW-SPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW; Bewertung aus Sicht des LVR

 

5.
Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

 

6.
Steuerung der Eingliederungshilfe

 

7.
Weiterentwicklung der Hilfeplankonferenzen im Rheinland

 

8.
Fiskalische Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe

 

9.
Externe Begutachtungen bei Neuanträgen auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens von Menschen mit seelischer Behinderung

 

10.
Neue Modellprojekte (Rhein-Sieg-Kreis, Mönchengladbach)

 

11.
Förderung von Fachdiensten zur ambulanten Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien

 

12.
LVR-Budget für Arbeit

 

13.
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

 

14.
"aktion5" - Ein regionales Programm der Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe

 

15.
Förderung der fachlichen Begleitung von hörgeschädigten oder gehörlosen Auszubildenden bei der Daimler AG, Werk Düsseldorf, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

 

16.
Informationsreise des Sozialausschusses nach Hamburg
27.-30.08.2012 - mündlicher Bericht

 

17.
Mitteilungen der Verwaltung

 

18.
Anfragen und Anträge

 

18.1.
Anfragen: Zweckbindung für Gebäude, die über die Sozialhilfe (investiv) gefördert wurden

 

19.
Verschiedenes

 

Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsgrundlage
20.
LVR-Auszeichnung `Arbeit - echt stark!´ - Auszeichnungsträger/-innen 2012
13/2287

 

21.
Verschiedenes

 

Beginn der Sitzung:09:30 AM Uhr
Ende öffentlicher Teil:11:55 AM Uhr
Ende der Sitzung:12:05 PM Uhr






Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Anerkennung der Tagesordnung

TOP 10 und 11 werden in der Reihenfolge der Beratung getauscht. Die Ergänzungsanfrage 13/38/1 der Fraktion Freie Wähler / Deine Freunde wird unter TOP 18.1 behandelt.


Punkt 2
Niederschrift über die 14. Sitzung vom 08.05.2012

Die Niederschrift wird ohne Anmerkungen anerkannt.


Punkt 3
Überörtliche Prüfung des LVR durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)
Vorlage 13/2236

Frau Hoffmann-Badache teilt einleitend mit, dass sich die Stellungnahme der Verwaltung vor allem auf die Punkte beschränkt habe, in denen im Rahmen des Beratungsverfahrens mit der GPA keine Einigung erzielt werden konnte, beispielsweise die Neuorganisation von SPZ und KoKoBe und die Entwicklung der Fallzahlen.

Herr Wörmann teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sie zwar der Vorlage grundsätzlich zustimmen könnten, nicht jedoch dem Hinweis auf S. 3 der Begründung, dass zunächst keine Änderung bei den Leistungsangeboten von KoKoBe und SPZ vorgenommen werden solle. Er hält es für zielführend, das Leistungsangebot von KoKoBe und SPZ nochmals zu überdenken. Die Empfehlung der GPA, das Leistungsangebot der KoKoBe und SPZ im Wesentlichen auf Beratungsleistungen von Leistungssuchenden zu beschränken, entspräche der Auffassung der CDU-Fraktion.

Herr Kresse weist darauf hin, dass vor allem Menschen mit geistiger Behinderung Unterstützung benötigen, um eine selbstständige Wohnform mit ambulanter Unterstützung für sich realisieren zu können und ihnen somit auch eine inklusive Teilhabe am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Frau Berten stellt das System der KoKoBe nicht in Frage, hält es aber für wichtig, die Trägerneutralität einzufordern. Zudem könnten die KoKoBe weitere Aufgaben im Sozialraum übernehmen.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Freie Wähler / Deine Freunde hinsichtlich der Rolle von KoKobe und SPZ, im übrigen einstimmig folgenden Beschluss:

Der Sozialausschuss stimmt der Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen und Handlungsempfehlungen der GPA NRW im Prüfbericht Soziales gemäß
Vorlage Nr. 13/2236 zu.


Punkt 4
Koalitionsvertrag 2012-2017 der NRW-SPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW; Bewertung aus Sicht des LVR
Vorlage 13/2310

Einleitend teilt Frau Hoffmann-Badache mit, dass aus Sicht des Dezernats 7 sehr positiv bewertet werde, dass die Landschaftsverbände im Koalitionsvertrag eine Bestandsgarantie erhalten haben und dass alle Leistungen zum Wohnen für Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden ohne zeitliche Befristung gebündelt werden sollen. Dazu solle ein Zuständigkeitsgesetz erlassen werden. Zum Thema Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung werde großen Wert darauf gelegt, Alternativen zur WfbM zu entwickeln.

Beim gestrigen Gespräch, welches Frau Lubek und sie mit Herrn Minister Schneider aus Anlass des Koalitionsvertrages geführt haben, habe es hinsichtlich der Rolle der Landschaftsverbände bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung große Übereinstimmungen gegeben. Minister Schneider möchte auch in Zukunft eng mit den Landschaftsverbänden zusammenarbeiten und habe um Unterstützung bei bundesweiten Fragestellungen gebeten.

Frau Zsack-Möllmann betont, dass im Rahmen der Inklusion den Landschaftsverbänden eine große Bedeutung zukommen werde und dies im Aktionsplan des Landes NRW zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zwischenzeitlich auch festgeschrieben sei.

Die Vorlage 13/2310 - Bewertung des Koalitionsvertrages 2012-2017 der NRW SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus Sicht des LVR - wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 5
Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Vorlage 13/2205

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass es gelungen sei, ein gemeinsames Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände und der beiden Landschaftsverbände zu den Perspektiven der Eingliederungshilfe auf Ebene der Vorstände und Präsidien zu erstellen. Verbunden mit der beigefügten Presseerklärung wurde dieses Positionspapier auch den wesentlichen Akteuren zugesandt. Drei Stellungnahmen liegen bis jetzt vor, und zwar von Dr. Annette Niederfranke, Staatssekretärin des BMAS, Herrn Markus Kurth, MdB, sowie von Herrn Minister Guntram Schneider. Diese Stellungnahmen werden den Fraktionen zur Kenntnis gegeben.

Weiterhin hat es zwischenzeitlich eine Entscheidung zum Fiskalpakt gegeben. Diese beinhaltet u.a., dass es zu einer Entlastung der Kommunen bzgl. der Kosten der Eingliederungshilfe kommen solle. Dies soll über ein Bundesgesetz in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Damit sei frühestens 2015 mit finanziellen Auswirkungen zu rechnen, auf die aktuellen Haushaltsberatungen habe dieses Vorhaben keine Auswirkungen. Minister Schneider hat in dem am Vortag geführten Gespräch Frau Lubek und ihr versichert, dass er sich im Bundesrat für eine Gesetzesänderung einsetzen und auf eine finanzielle Entlastung der Kommunen hinwirken werde. Er sieht dabei auch die Notwendigkeit, dass bei einer Gesetzesänderung die Belange der UN- Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden. Beide Landschaftsverbände haben dem Ministerium Zusammenarbeit und Unterstützung angeboten. Minister Schneider plane, schon jetzt eine Arbeitsgruppe auf Länderebene zu bilden, die sich mit dem Thema eines Bundesleistungsgesetzes befassen werden.

Frau Hoffmann-Badache antwortet auf Nachfrage von Herrn Kresse, dass es bereits eine Bund-Länder Arbeitsgruppe gebe, die sich seit 2008 mit der Reform der Eingliederungshilfe beschäftige. Es gebe ein noch nicht veröffentlichtes Grundsatzpapier, in dem dargelegt wird, wie eine Reform der Eingliederungshilfe aussehen könnte. Ziel dieser Arbeitsgruppe sei es, noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Sozialgesetzbuches XII auf den Weg zu bringen. Eine Veröffentlichung des Grundsatzpapiers solle zeitnah erfolgen. Anschließend sollen Verbände und auch Sozialhilfeträger vom BMAS zu einem Werkstattgespräch am 22.10.2012 nach Berlin eingeladen werden. Dabei solle dieses Grundsatzpapier diskutiert werden. Die Zeit für eine Reform der Eingliederungshilfe ist für diese Legislaturperiode jedoch denkbar knapp. Die Beratungen des Werkstattgesprächs sind daher abzuwarten. Eventuell könne im nächsten Sozialausschuss mehr berichtet werden.

Das gemeinsame Positionspapier sowie die Presseerklärung der drei kommunalen Spitzenverbände und der beiden Landschaftsverbände in NRW zu den Perspektiven der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung werden gemäß Vorlage Nr. 13/2205 zur Kenntnis genommen.


Punkt 6
Steuerung der Eingliederungshilfe
Vorlage 13/2352

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass der Gesamtbericht 140 Seiten umfasse und er deshalb der Vorlage nicht beigefügt wurde. Der Gesamtbericht ist an die Fraktionen in Papierform und als Datei verschickt worden. Der Bericht umfasse die Stellungnahme des LVR, in Teilen gemeinsam mit dem LWL, zum Abschlussbericht der Fachkommission des MAIS. Hierin werden Sachstand und Erfolge der Zusammenführung der Eingliederungshilfen zum Wohnen bei den Landschaftsverbänden dargestellt. Die Stellungnahme beinhalte zudem eine umfangreiche Darstellung der Fallzahl- und Kostenentwicklung im Jahresvergleich. Die Fachkommission des MAIS solle der Landesregierung zum 30.09.2012 berichten, was in den letzten Jahren für Menschen mit Behinderung erreicht werden konnte. Dieser Bericht werde auf Grundlage von Stellungnahmen beider Landschaftsverbände, der kommunalen Spitzenverbände, der Freien Wohlfahrtspflege sowie des Landesbehindertenrats erstellt. Deutlich werde u.a. dass der Umbau der Wohnangebote von stationärer Betreuung zu selbständigen, ambulant unterstützten Wohnformen in den letzten Jahren erfolgreich fortgesetzt werden konnte. Der Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe wäre ohne die Steuerungsbemühungen der Landschaftsverbände deutlich höher ausgefallen.

Herr Wissel stellt anhand einer Powerpoint Präsentation ("Entwicklung der Eingliederungshilfe in NRW von 2003 - 2011"), die als Anlage beigefügt ist, die wesentlichen Fakten des Berichts dar.

Frau Eckenbach fragt, ob bei den Kosten für ambulante Leistungen auch die Kosten der örtlichen Sozialhilfeträger dazu gerechnet wurden. Frau Hoffmann-Badache berichtet zu Folie Nr. 7, dass hier nur die Kosten der beiden Landschaftsverbände aufgeführt seien.

Frau Berten bekräftigt die Aussagen des Berichts. Sie betont aber auch, dass andere Kostenträger mit einbezogen werden müssen.

Frau Zsack-Möllmann dankt der Verwaltung für den ausführlichen Bericht. Bei dem Gesamtbericht wird deutlich, was die Verwaltung an Arbeit in den letzten Jahren geleistet habe. Sie bekräftigt die Aussage ihrer Vorrednerin, andere Kostenträger einzubeziehen.

Frau Hoffmann-Badache betont, dass die Beteiligung vorrangiger Leistungsträger an der Gestaltung und Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Behinderung ein zentrales Anliegen nicht nur des LVR, sondern auch der letzten Rahmenvereinbarung mit der AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gewesen sei. Gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege habe sich der LVR vorgenommen, die Leistungen vorrangiger Leistungsträger stärker einzufordern. Ein Ergebnis der Beratungen mit der Freien Wohlfahrtspflege in der letzten Wahlperiode war, Ministerin Steffens um Unterstützung hinsichtlich einer Optimierung der Zusammenarbeit insbesondere mit den Krankenkassen zu bitten. Sie werde gemeinsam mit Frau Lubek und Frau Wenzel-Jankowski im Oktober nochmals Ministerin Steffens besuchen und dieses Thema in das Gespräch einbringen. Die Beteiligung der Arbeitsagenturen sowie der Rentenversicherer solle im nächsten turnusmäßigen Gespräch mit dem MAIS angesprochen werden.

Frau Daun bittet im Rahmen der Inklusion bei den Leistungen der Krankenkassen alle Bereiche des LVR mit einzubeziehen, nicht nur den Sozialbereich. Es müssen Wege gefunden werden, wie die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung zustehen, in einer inklusiven Form erbracht werden können.

Frau Schmidt-Zadel dankt der Verwaltung für die Aussage, dass die Soziotherapie optimierungsbedürftig sei. Sie bittet die Verwaltung, bei den Gesprächen auch auf diese Therapieform hinzuweisen.

Frau Hoffmann-Badache berichtet auf Nachfrage von Herrn Wörmann, dass zwischenzeitlich Entgeltvereinbarungen für den Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung abgeschlossen wurden, die sich auch mit den beiden neuen Leistungsmodulen aus der Rahmenvereinbarung befassen. Sobald die Entgeltverhandlungen in allen Bereichen abgeschlossen seien, werde die Verwaltung hierzu mit einer Vorlage informieren.

Herr Flemming berichtet ergänzend, dass an der praktischen Umsetzung der Module gearbeitet werde. Es sei angestrebt, dass die Module ab Oktober praktisch erprobt werden können. Für das Leistungsmodul „S“ (Serviceorientiert) wurde ein Stundensatz in Höhe von 28,80€ vereinbart. Für das Modul „HD“ (Hintergrunddienst, insbesondere nächtlicher Hintergrunddienst) war es aufgrund unterschiedlichster Bedarfe nicht möglich, ein einheitliches Modul mit einem einheitlichen Stundensatz zu vereinbaren. Es werden daher in einer Erprobungszeit modellhafte Erprobungen unterschiedlicher Art mit den Trägern vereinbart, die sich mit Modellideen an den LVR wenden.

Auf Nachfrage von Frau Berten teilt Herr Flemming mit, dass es darum gehe, die schon vorliegenden Ideen zu strukturieren, neue Ideen zu sammeln und dann zu entscheiden, welche Praxisbeispiele auf ganz NRW übertragbar sind. Die Leistungsanbieter warten bereits auf den Start der Erprobungsphase.

Die Stellungnahme des LVR für den Abschlussbericht der Fachkommission nach § 2 Abs. 3 AV-SGB XII NRW wird gemäß der Vorlage 13/2352 zur Kenntnis genommen.


Punkt 7
Weiterentwicklung der Hilfeplankonferenzen im Rheinland
Vorlage 13/2349

Frau Hoffmann-Badache berichtet, dass die Vorlage eine Powerpoint Präsentation enthalte, die die wesentlichen Schritte zur Weiterentwicklung und künftigen Ausgestaltung der Hilfeplankonferenzen aufzeige. Die Präsentation wurde mit den Mitgliedern der HPK- Begleitgruppe, der Vertreter der LAG der Freien Wohlfahrtspflege, der kommunalen Spitzenverbände und des LVR angehören, erarbeitet. Die Mitglieder der Begleitgruppe haben die Präsentation mit der Ausschussvorlage erhalten, die Beratung hierzu werde in der nächsten Sitzung der Begleitgruppe am 21.09.2012 nachgeholt. Eine vorherige Absprache sei aus zeitlichen Gründen leider nicht mehr möglich gewesen. Sollte es weiterführende Erkenntnisse aus der Beratung der Begleitgruppe geben, werde der Sozialausschuss in der nächsten Sitzung darüber informiert.

Die Leitvorstellungen zur künftigen Ausgestaltung der Hilfeplankonferenzen seien seitens des LVR vor allem von dem Ziel getragen, das Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Hierzu wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Die Bewilligungszeiträume für die ambulanten Wohnhilfen sein verlängert und die Prüfung des Einkommens und Vermögens dem Prüfungsrhythmus des stationären Wohnens angepasst worden. Weitere Fragestellungen seien auch Thema der laufenden und geplanten Modellprojekte. Außerdem sei eine Änderung der Organisationsstruktur in den Fachbereichen 72 und 73 geplant, hierüber werde dem Sozialausschuss in der Sitzung am 27.11.2012 berichtet. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, weiterhin qualitativ gut, aber beschleunigt, die Anträge der leistungssuchenden Personen zu bearbeiten.

Herr Flemming, Frau Lapp und Herr Dr. Schartmann erläutern die Leitvorstellungen des LVR zur künftigen Ausgestaltung der Hilfeplankonferenzen im Rheinland. Die Powerpoint Präsentation ist als Anlage beigefügt. Herr Flemming begrüßt hierzu auch Herrn Wagner, der den der Vorlage beigefügten Projektbericht „Handlungsempfehlungen zur Qualitätsentwicklung von Hilfeplankonferenzen“ erstellt hat.

Frau Servos fragt nach, wie oft es eine vom LVR abweichende Geschäftsführung gebe. Außerdem bittet sie um Mitteilung, in welchem Zeitraum Menschen mit dauerhaftem Bedarf in den Hilfeplankonferenzen vorgestellt werden.

Herr Kresse regt an, bei Fällen von abweichenden Einschätzungen zwischen Verwaltung und HPK diese frühzeitig in den HPK vorzustellen.

Herr Wörmann stellt fest, dass das vorgestellte Konzept über die zukünftige Ausgestaltung der HPK mit der Intention des Antrags der CDU-Fraktion für die diesjährigen Haushaltsberatungen übereinstimme.

Herr Dr. Grumbach fragt nach, inwieweit das jetzt praktizierte vereinfachte Verfahren bereits dem gerade vorgestellten Verfahren entspreche.

Frau Berten stellt fest, dass Chancengleichheit für kleinere Anbieter eine wechselnde Beteiligung in den HPK erforderlich mache.

Frau Schmidt-Zadel fragt nach, ob die Krankenkassen regelmäßig zu den HPK eingeladen werden und ob es Schulungen für die Fallmanager gebe. Sie begrüßt den Hinweis, in den Kommunen Schritte zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums zu machen, sehr.
Frau Daun sieht die HPK auf einem guten Weg. Dabei sollten sowohl andere Kostenträger, kleinere Anbieter als auch die behinderten Menschen selber mehr eingebunden werden. Gleichzeitig solle ein überschaubares Gremium geschaffen werden. Sie begrüßt sehr, wie die Verwaltung mit dieser schwierigen Materie umgeht und lobt die Qualität der Vorlage.

Die Vorsitzende dankt Herrn Wagner, der als Trainee die Entwicklung federführend vorangetrieben habe.

Herr Pohl dankt der Verwaltung für die Unterstützung des Trainees. Die Verwaltung habe mit der Vorlage eine Analyse gefertigt, mit der man gut arbeiten könne. Er bittet um Erläuterung, wie der Umgang in den HPK unter den beteiligten Personen sei und fragt nach, wie mit den noch offenen Fragen umgegangen werde.

Herr Flemming berichtet, dass der Umgang in den HPK sehr von den handelnden Personen vor Ort abhängt. Ein konstruktives Arbeitsverhältnis sei wichtig, vor allem bei häufigem Wechsel der Beteiligten. Bei ca. 20 von über 80 HPK wurde die Geschäftsführung übernommen, die zum damaligen Zeitpunkt bei einer HPK vor Ort schon bestanden habe. Es mache Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt die Arbeitsweise und das Setting der HPK zu überprüfen und zu reflektieren.

Frau Lapp ergänzt, dass im letzten Jahr das Verfahren bereits gestrafft wurde und sich die Praxis in vielen HPK’s schon sehr an den neuen Planungen orientiere. In einigen wenigen Regionen nehmen Vertreter der Krankenkassen an der HPK teil, das Fallmanagement lade darüber hinaus anlassbezogen auch Krankenkassenvertreter zu den Sitzungen ein. Hierauf müsse in Zukunft aber noch genauer geachtet werden. Geschäftsführung und Geschäftsordnung haben sich regional unterschiedlich entwickelt und müssen gemeinsam mit den Partnern vor Ort angepasst werden.

Herr Dr. Schartmann teilt mit, dass es auch bei lang andauernder Betreuung einen individuellen Bedarf gebe, der sich im Laufe der Zeit ändern könne. Daher sei es notwendig, auch diese Personen in Abständen in den Hilfeplankonferenzen vorzustellen. Schulungen für das Fallmanagement werden regelmäßig seitens des MPD angeboten.

Frau Hoffmann-Badache bedankt sich für die positive Wertschätzung der Arbeit der Verwaltung. Ein Aspekt sei auch, die Effizienz der Arbeit in den HPK zu verbessern. Daher wird bei unterschiedlichen Einschätzungen des Hilfebedarfs die Diskussion ins bilaterale Gespräch verlagert sowie die Möglichkeit gegeben, den Hilfeplan zu überarbeiten.

Die Vorsitzende dankt der Verwaltung und den Mitgliedern des Sozialausschusses für die konstruktive Diskussion.

Der Bericht zur Weiterentwicklung der Hilfeplankonferenzen im Rheinland wird gemäß Vorlage Nr. 13/2349 zur Kenntnis genommen.


Punkt 8
Fiskalische Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe
Vorlage 13/2273

Frau Berten sieht den LVR auf dem richtigen Weg. Es gehe nicht nur darum, finanzielle Mittel einzusparen, sondern auch, zur qualitativen Verbesserung der Angebote zu kommen und auch Menschen mit schwerer Behinderung ein ambulantes Angebot zu ermöglichen.

Frau Eckenbach bittet in Ergänzung zu TOP 6 nochmals um Mitteilung, ob bei den Kosten für ambulante Leistungen auch die Kosten der örtlichen Sozialhilfeträger hinzu gerechnet werden können.

Frau Hoffmann-Badache erläutert, dass es über die Aufwendungen der Kommunen kaum Datenmaterial gebe und dieses von den örtlichen Trägern auch nicht geliefert werden könne. Für diese Vorlage wurde in jedem Einzelfall recherchiert. Die Verwaltung könne ansonsten lediglich Schätzungen durchführen.

Herr Kresse schlägt vor, bei der Diskussion um die Reduzierung von Schnittstellen auch eine Zusammenfassung der Grundsicherungsleistungen beim LVR zu diskutieren und dem Land entsprechende Vorschläge zu machen.

Der Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu den fiskalischen Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe 2012 wird gemäß Vorlage Nr. 13/2273 zur Kenntnis genommen.


Punkt 9
Externe Begutachtungen bei Neuanträgen auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens von Menschen mit seelischer Behinderung
Vorlage 13/2327

Herr Dr. Schartmann berichtet, dass ca. 70% der eingereichten Unterlagen nicht aussagekräftig genug für das zweifelsfreie Feststellen einer wesentlichen seelischen Behinderung waren. Die externen Gutachter haben in 95% der vorgelegten Fälle festgestellt, dass eine wesentliche Behinderung vorliege. Die Anzahl der Fälle war regional sehr unterschiedlich, die wenigsten Fälle kamen aus dem Rhein-Sieg-Kreis, die meisten aus den Städten Krefeld und Mönchengladbach. Dies werde noch genauer analysiert. In 5% der Gutachten wurde das Vorliegen einer wesentlichen seelischen Behinderung verneint. In 7% wurde auf zusätzliche oder vorrangige Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB V hingewiesen.

Herr Wörmann hält eine Qualitätsverbesserung für notwendig, da die Anträge hauptsächlich über KoKoBe und SPZ eingereicht würden.

Frau Zsack-Möllmann hingegen sieht das Defizit bei den Gutachten der Ärzte, die oftmals nicht aussagekräftig genug seien. Sie schlägt vor, standardisierte Formulare für die Psychiater vor Ort zu entwickeln.

Frau Schmidt-Zadel gibt zu bedenken, dass die Begutachtung seelisch behinderter Menschen schwierig sei. Sie befürwortet, die Unterschiede in den Fallzahlen zu untersuchen.

Frau Leonhards-Schippers fragt nach, wie hoch die Anzahl derjenigen Anträge sei, die bezogen auf den Kreis Heinsberg als nicht wesentlich behindert eingestuft wurden.

Herr Dr. Schartmann berichtet hierzu, dass ein neues Gutachtenformular entwickelt und in den Modellregionen erprobt werden solle. Eine genauere Strukturanalyse von 3 Gebietskörperschaften solle in einem Workshop der Begleitgruppe sowie mit Vertretern aus den Regionen erfolgen. Der Anteil der Anträge, bei denen keine wesentliche Behinderung vorgelegen hat, stehe nicht in Zusammenhang mit dem unterschiedlichen Antragsaufkommen der einzelnen Kommunen. Es werde jedoch noch der Frage nachgegangen, aus welchen Kommunen besonders oft Anträge eingereicht wurden, die in die externe Begutachtung gegeben werden mussten.

Frau Berten bittet, bei der genaueren Analyse die Anzahl der stationären Plätze in den jeweiligen Gebietskörperschaften mit zu berücksichtigen.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Der Bericht über externe Begutachtungen bei Neuanträgen auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens von Menschen mit seelischer Behinderung wird gemäß Vorlage Nr. 13/2327 zur Kenntnis genommen.
Den Schlussfolgerungen wird gemäß Punkt 4 der Vorlage Nr. 13/2327 zugestimmt.



Punkt 10
Neue Modellprojekte (Rhein-Sieg-Kreis, Mönchengladbach)
Vorlage 13/2329

Frau Hoffmann-Badache berichtet ergänzend, dass mit dieser Vorlage die Eckpunkte für Modellprojekte in zwei Regionen vorgestellt werden. Sofern der Sozialausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zustimme, würde die Verwaltung zeitnah eine Konkretisierung der Projekte vorlegen. Die neuen Modellprojekte seien vor allem dadurch geprägt, dass die Kommunen aktiv beteiligt, wesentliche Teile des GPA-Berichts berücksichtigt und die Ergebnisse der externen Begutachtung aufgegriffen würden, insbesondere die Erprobung eines erweiterten Formulars zur Feststellung der wesentlichen Behinderung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsämtern. Außerdem wurden einige Elemente des Antrages 13/165 zum Haushaltsbegleitbeschluss, wie beispielsweise eine verstärkte Sozialraumorientierung, aufgegriffen.

Herr Wörmann sieht die Vorlage fachlich auf einem hohen Niveau, hält jedoch eine Erweiterung der Anzahl der Modellprojekte unter fachlichen Gesichtspunkten für nicht notwendig. Sowohl die Zugangssteuerung als auch die stärkere Nutzung ambulanter Angebote sei auch ohne zwei neue Modellregionen möglich, zumal die ersten Modellregionen noch nicht ausgewertet wurden.

Herr Kresse erwartet neue Impulse durch die neuen Gebietskörperschaften mit unterschiedlicher Bandbreite und unterschiedlicher Ausgangslage. Zudem sei die Herangehensweise sinnvoll, die Aussagen des GPA – Berichts bei den neuen Modellregionen mit zu berücksichtigen.

Der Sozialausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Freie Wähler / Deine Freunde folgenden empfehlenden Beschluss:

Die inhaltliche Ausrichtung der in der Vorlage Nr. 13/2329 skizzierten Projektvorhaben mit der Stadt Mönchengladbach und dem Rhein-Sieg-Kreis und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel werden befürwortet. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Basis der Begründung der Vorlage 13/2329 die weiteren Schritte zu planen, die Kostenkalkulation zu konkretisieren und erneut zu berichten.


Punkt 11
Förderung von Fachdiensten zur ambulanten Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien
Vorlage 13/2300

Herr Kresse verlässt vor Beratung dieses Tagesordnungspunktes den Raum.

Die Vorsitzende begrüßt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrerer Teams aus Projekten „Leben in Gastfamilien“.

Herr Pohl sieht den Erfolg der einzelnen Fachdienste sehr unterschiedlich und schlägt vor, die Förderung nur für 1 Jahr zu verlängern und die Verwaltung zu bitten, nach 6 Monaten erneut zu berichten. In diesem Bericht soll auf die unterschiedliche Entwicklung der Fachdienste eingegangen und dabei auch die Qualität der Beratungsgespräche berücksichtigt werden.

Herr Wörmann stimmt dem Vorschlag der FDP-Fraktion zu.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden geänderten empfehlenden Beschluss:

Die Förderung von 9 spezialisierten Fachdiensten (jeweils 63.000 € Fördersumme pro Jahr) zur ambulanten Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien wird gemäß Vorlage Nr. 13/2300 für 1 Jahr fortgesetzt. Nach 6 Monaten wird die Verwaltung um erneute Berichterstattung im Sozialausschuss gebeten.


Punkt 12
LVR-Budget für Arbeit
Vorlage 13/2220

Frau Hoffmann-Badache weist darauf hin, dass es beim LWL eine gleichlautende Vorlage gegeben habe.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Instrumente der Förderprogramme, deren Ziel die Förderung des Übergangs von Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. der Übergang von behinderten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist, unter dem einheitlichen Begriff „LVR-Budget für Arbeit“ zusammenzufassen. Sie wird ferner beauftragt, das Vorgehen mit dem LWL und anschließend mit dem Land NRW abzustimmen.


Punkt 13
Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX
Vorlage 13/2247

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX wird, wie in der Vorlage Nr. 13/2247 dargestellt, zugestimmt.


Punkt 14
"aktion5" - Ein regionales Programm der Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Vorlage 13/2293

Frau Hoffmann-Badache teilt mit, dass in der als Anlage beigefügten Richtlinie zu § 6 Abs. 4 nicht korrekt sei – es müsse lauten:
„§5 Abs. 3-5 finden entsprechende Anwendung“.

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss:

Dem regionalen Programm "aktion5" der Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird auf der Basis der mit Vorlage Nr. 13/2293 vorgelegten Richtlinien zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, gemäß Vorlage Nr. 13/2293 eine Verwaltungsvereinbarung über das Programm "aktion5" für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2017 abzuschließen.



Punkt 15
Förderung der fachlichen Begleitung von hörgeschädigten oder gehörlosen Auszubildenden bei der Daimler AG, Werk Düsseldorf, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Vorlage 13/2280

Der Sozialausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Sozialausschuss beschließt, die Unterstützung der Ausbildung von hörgeschädigten bzw. gehörlosen Menschen bei der Daimler AG, Werk Düsseldorf, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß § 102 Abs. 3 Ziffer 2a SGB IX in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Ziffer 4 SchwbAV zu fördern. Der Beschluss umfasst einen Zuschuss für die drei Ausbildungsjahre 2012/2013 bis 2014/2015 in Höhe von 80 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 54.000,00 EURO pro Ausbildungsjahr.


Punkt 16
Informationsreise des Sozialausschusses nach Hamburg
27.-30.08.2012 - mündlicher Bericht

Die Vorsitzende berichtet über die Informationsreise des Sozialausschusses nach Hamburg. Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung ausführlicher darüber zu berichten. Sie bedankt sich bei Herrn Dr. Schartmann und Frau Stenzel für die gute Organisation und Vorbereitung der Reise.

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Vorsitzenden zu der Informationsreise nach Hamburg zur Kenntnis.


Punkt 17
Mitteilungen der Verwaltung

Frau Hoffmann-Badache berichtet über den aktuellen Stand und die Planungen zur Umsetzung des Beschlusses der Landschaftsversammlung vom 13.02.2012 über den Antrag Nr. 13/165, welcher der Vorlage 13/2329 (siehe TOP Neue Modellprojekte Rhein-Sieg-Kreis, Mönchengladbach) als Anlage beigefügt ist.

Hinsichtlich der Aufforderung an die Verwaltung, alle Anstrengungen zu unternehmen, um kostendämpfende Maßnahmen einzuleiten informiert sie im Einzelnen:

Zu „die Zugangssteuerung weiter zu optimieren“,

diese Aufforderung werde insbesondere durch die Vorlage 13/2329 sowie auch durch die Vorlage 13/2349 (Weiterentwicklung der Hilfeplankonferenzen im Rheinland) umgesetzt.

Zu „Präventive Maßnahmen wie z. B. das „Probewohnen“ für Menschen mit Behinderung, die noch in der Herkunftsfamilie leben, weiter auszubauen“

zu diesem Thema erfolge voraussichtlich im I. Quartal 2013 eine Berichterstattung.

Zu „Die Mitwirkung an der inklusiven Gestaltung des Sozialraumes fortsetzen“

verweist sie auf die geplanten Modellprojekte lt. Vorlage 13/2329 sowie auf den von der Verwaltung geplanten Vorschlag für ein Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote (siehe unten).

Zu „Die Rahmenvereinbarung über Eingliederungshilfeleistungen zum Wohnen zügig umsetzen“

verweist sie auf die kürzlich abgeschlossene Entgeltvereinbarung mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für den Bereich Wohnen, zu der die Verwaltung voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses im Rahmen einer Vorlage berichten werde sowie auf die Planungen der Verwaltung für ein Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote (siehe unten).

Zu „Bei den Vereinbarungen mit den Werkstätten konsequent den Weg der Kostentransparenz und Kostensteuerung fortzusetzen“ sowie „Die Entgeltverhandlungen über Wohn- und Werkstattleistungen strikt nach dem Prinzip der Kostendämpfung zu führen“

teilt sie mit, dass die Verwaltung voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses im Rahmen einer Berichtsvorlage über die dann voraussichtlich abgeschlossenen Entgeltvereinbarungen für die Bereiche Wohnen und Werkstätten berichten werde.

Zu dem Auftrag „Die Verwaltung wird in Umsetzung der UN-BRK beauftragt, dem Sozialausschuss ein Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote vorzustellen …“

teilt sie mit, dass die Verwaltung beabsichtige, dem Sozialausschuss für seine Sitzung im November einen Vorschlag für ein Anreizprogramm vorzulegen.

Hinsichtlich des für Mitte des Jahres 2012 gewünschten Zwischenberichtes zur aktiven Unterstützung für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen

erinnert sie daran, dass der Ausschuss entschieden hat, diesen Zwischenbericht zurückzustellen und zunächst die Reise des Sozialausschusses nach Hamburg zum Thema „Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung“ durchzuführen. Es sei geplant, im I. Quartal 2013 im Integrationsunternehmen eines Fitness-Centers in Mönchengladbach zu tagen. Zu dieser Sitzung werde die Verwaltung einen umfassenden Bericht vorlegen.

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das auch Menschen mit Behinderung ermöglicht Leistungssport zu treiben.

Hierzu berichtet Frau Hoffmann-Badache, dass die Verwaltung derzeit an einem Modellprojekt gemeinsam mit der Gold-Kraemer-Stiftung und der GWK (WfbM-Träger in Köln) arbeite. Die Verwaltung beabsichtige, in der November-Sitzung zu diesem Projekt zu berichten.

Frau Eckenbach bittet um eine ausführliche Protokollierung des Berichts bzw. alternativ eine diesbezügliche Berichtsvorlage sowie die Informationen auch in die nächste Beschlusskontrolle aufzunehmen.

Herr Zorn teilt mit, dass der Sozialausschuss im November 2011 die Förderung von zwei Sozialkaufhäusern als Integrationsprojekt des Trägers "Hilfe zur Arbeit Siegburg gGmbH" beschlossen habe, der Träger aber aufgrund fehlender Finanzierung aus SGB II und SGB III Mitteln Insolvenz beantragen musste. Die Arbeitsplätze konnten nicht eingerichtet werden. Geld des Integrationsamtes sei nicht geflossen.


Punkt 18
Anfragen und Anträge


Punkt 18.1
Anfragen: Zweckbindung für Gebäude, die über die Sozialhilfe (investiv) gefördert wurden
Anfrage 13/38/1 FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE

Herr Flemming beantwortet mündlich die Anfrage 13/38/1 FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE. Er berichtet, dass der LVR als Träger der Eingliederungshilfe eingebunden sei in die Förderung von Immobilien für Zwecke der Wohnbetreuung von Menschen mit Behinderung. Er berate und gebe Expertise gegenüber den Fördergebern ab, darüber hinaus refinanziere er die Finanzmittel, die nach Einsatz des Eigenanteils, den die Träger der Einrichtungen einbringen müsse, und der ausgeschöpften Fördermöglichkeiten übrig blieben, über den sogenannten Investitionsbeitrag als Teil des Entgelts, mit dem der Aufwand des Menschen mit Behinderung in der Einrichtung finanziert wird.

Hauptfördergeber in der Vergangenheit waren Bund, Land oder Stiftungen. Diese geben entweder Zuschüsse oder gewähren Darlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten für die Rückzahlung. Zugleich werde eine Zweckbindung ausgesprochen, deren Aufgabe die Sicherstellung des Förderzwecks für die Förderlaufzeit sei. Die Rückzahlungsdauer der verbliebenen Darlehnsmittel orientiere sich an der Dauer der Zweckbindung.

Wenn aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aus baulichen Gründen ein Gebäude grundsätzlich verändert oder aufgegeben werden müsse, könne eine Rückzahlung der noch darauf liegenden Darlehnssummen in Frage kommen. Dies sei nicht der Fall, wenn noch Ansätze des ursprünglichen Zwecks erkennbar seien, beispielsweise ein Umbau des Wohnheims in Apartments zum Wohnen für Menschen mit Behinderung mit ambulanter Unterstützung. Wenn das bisherige Gebäude nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden könne und ein Ersatzneubau bezogen werde, seien die verbliebenen Darlehnsmittel zurück zu zahlen.

Seit 2003 werde seitens des LVR die Fragestellung aktiv mit dem Wohnungsbauministerium erörtert, um zu verhindern, dass die Umsteuerung der Wohnhilfen im Sinne von „ambulant vor stationär“ durch Immobilienprobleme der Träger behindert wird. Das Ministerium habe zugesichert, im Rahmen seiner Möglichkeiten in jedem Einzelfall, in dem es weiterhin um das Wohnen behinderter Menschen geht, eine konstruktive Lösung mit herbeizuführen. Dies sei bisher auch jeweils gelungen, allerdings sei im Rheinland die Zahl der großen Komplexeinrichtungen mit z.T. historischem Baubestand wesentlich geringer als beispielsweise in Westfalen-Lippe.

Aktuell sei mit Blick auf moderne konzeptionelle Ausrichtungen von Unterstützungsangeboten – sozialräumliche Quartierskonzepte, Umwandlung von reinen Behinderteneinrichtungen zu inklusiven Wohn- und Bildungsangeboten – seitens der Freien Wohlfahrtspflege angesprochen worden, dass mit Unterstützung der zuständigen Ministerien Lösungen gefunden werden müssen, um gewünschte Reformanstrengungen nicht von langfristigen Zweckbindungen auf alten Gebäuden behindern zu lassen.

Der mündliche Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Punkt 19
Verschiedenes

keine Wortmeldung.


Köln, den 30.09.2012

Mit freundlichen Grüßen
Die Vorsitzende



S c h m e r b a c h
Köln, den 24.09.2012

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e