LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1381
öffentlich
Datum:
06/16/2011
Dienststelle:
Fachbereich 43
Bearbeitung:
Dr. Kira Funke, Regine Müller
Landesjugendhilfeausschuss07.07.2011zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Bildungs- und Teilhabepaket: Information zum aktuellen Stand
Kenntnisnahme:
Der Bericht "Bildungs- und Teilhabepaket: Information zum aktuellen Stand" wird gemäß Vorlage Nr. 13/1381 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung 

E l z e r
Zusammenfassung:

Der beiliegende Bericht informiert über den Sachstand zum Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung. Hintergrund ist eine Anfrage durch das LJHA-Mitglied, Herr Immer (LJHA-Sitzung vom 14.03.2011, TOP 15).

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts wurde es als Nachbesserung der Ermittlung der Regelleistungen für Kinder im SGB II-Bezug entwickelt. Die Nachbesserungen wurden auch auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, und auf Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, übertragen. Die Antragsfrist für rückwirkend zum 1. Januar zu erbringende Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist auf Ende Juni 2011 verlängert worden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket setzt sich aus Geld-, Sach- und Dienstleistungen zusammen. Zuständig für die Umsetzung sind i.d.R. die Jobcenter in den Kreisen und kreisfreien Städten, für die dabei eine enge Zusammenarbeit mit den relevanten kommunalen Ämtern – Sozialamt, Schulverwaltung und Jugendamt – empfohlen wird.

Aufgabe der Länder ist es, für eine einheitliche Rechtspraxis in den Kommunen zu sorgen. Vor diesem Hintergrund haben das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (am 28. April 2011) und das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (am 15. April 2011) Arbeitshilfen mit Ausführungsbestimmungen veröffentlicht, auf die im Folgenden auch Bezug genommen wird.

In Vertretung

E l z e r


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden