LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 13/3282/1
öffentlich
Datum:
01/26/2014
Dienststelle:
OE 5
Bearbeitung:
Herr Kölzer
Kommission Inklusion06.03.2014zur Kenntnis
Schulausschuss25.03.2014zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss02.04.2014zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
LVR-Inklusionspauschale;
hier: Bilanz nach drei Jahren und Ausblick
Kenntnisnahme:
Die Mitglieder nehmen den Sachstand zum Thema LVR-Inklusionspauschale gemäß Vorlage 13/3282/1 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2014 auf Empfehlung des Ältestenrats, einstimmig folgenden geänderten Beschluss gefasst:

"Der Landschaftsauschuss unterstützt das Ziel des LVR, noch mehr Schülerinnen und Schülern mit Behinderung mit Hilfe der Inklusionspauschale den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Vorbehaltlich einer Kostenregelung zur schulischen Inklusion seitens des Landes beschließt der Landschaftsausschuss, das Erfolgsmodell LVR-Inklusionspauschale fortzuführen, bedarfsgerecht weiter zu entwickeln, die Förderung über den LVR-Gerätepool und Finanzpool u.a. aufgrund der Leistungspflicht der Rehabilitationsträger einzustellen sowie aus den bisherigen Erfahrungen aufbauend ein Konzept für ein zukünftiges Beratungsangebot zu entwickeln."

Zusammenfassung der Vorlage Nr. 13/3282

In der dreijährigen Pilotphase seit Einführung der LVR-Inklusionspauschale in 2010 konnte durch die Stabsstelle Inklusion in insgesamt 266 Förderfällen das Gemeinsame Lernen ermöglicht und unterstützt werden. In dem Zeitraum 2010 – 2013 wurden rd. 1.000.000 € für die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ausgegeben. Die 266 Kinder in allgemeinen Schulen entlasten die LVR-Förderschulen.

Der nachfolgende Bericht gibt Auskunft darüber,

· wie sich die Mittel der Inklusionspauschale auf die Förderschwerpunkte verteilen,

· welche individuellen Bedarfe mit Mitteln aus der Inklusionspauschale gefördert wurden,

· wie häufig jede Mitgliedskörperschaft des LVR die Inklusionspauschale in Anspruch genommen hat.

Neben der rein finanziellen Förderung zur Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen in den allgemeinen Schulen hat sich in den damit einhergehenden Gesprächen mit den antragstellenden Schulträgern, involvierten Schulaufsichten, betroffenen Eltern und aufnehmenden allgemeinen Schulen ein hoher Informations- und Abstimmungsbedarf ergeben. Hierbei wurden unterschiedliche Themenbereiche angesprochen:

· Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit individuellen Hilfsmitteln

· Zuweisungspraxis

· Schulentwicklungsplanung

· Sicherstellung der Barrierefreiheit in der allgemeinen Schule

· Schülerspezialverkehr sowie weitere Themen

Eine Erkenntnis aus Sicht der Stabsstell e Inklusion ist, dass den an Inklusionsprozessen vor Ort Beteiligten die Verfahrenswege und Zuständigkeitsregelungen nicht immer klar sind. Die Stabsstelle hat - wenn gewünscht – in den an sie hera ngetragenen Problemfällen eine Lotsen- und Beratungsfunktion übernommen. Die Beratungsgespräche hatten das Ziel, Wissenslücken zu füllen, Aufklärung zu leisten und Alternativen bzw. Lösungswege aufzuzeigen. Die Beratungstätigkeit diente somit vor allem dem Wissenstransfer vom LVR als Förderschulträger zu den Schulträgern allgemeiner Schulen. Neben der Beratung in Einzelfällen wurde die Stabsstelle aufgrund des sich ergebenden Austauschs zunehmend in regionale Bildungsnetzwerke sowie kommunale Fachforen eingeladen, um das Fachwissen bezüglich der LVR-Förderschulen einzubringen.

Ziel des LVR ist es, noch mehr Schülerinnen und Schülern mit Behinderung mit Hilfe der Inklusionspauschale den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Vorbeh altlich einer Kostenregelung zur schulischen Inklusion seitens des Landes schlägt die Verwaltung vor, das Erfolgsmodell LVR-Inklusionspauschale fortzuführen, bedarfsgerecht weiter zu entwickeln, die Förderung über den LVR-Gerätepool und Finanzpool u.a. aufgrund der Leistungspflicht der Rehabilitationsträger einzustellen sowie aus den bisherigen Erfahrungen aufbauend ein Konzept für ein zukünftiges Beratungsangebot zu entwickeln.


Begründung: