Die Verwaltung hat in Bezug auf ein Zentrum für verfolgte Künste als Alternative zur „Garantieerklärung“ die beschränkt-persönliche Dienstbarkeit geprüft. Mit diesem Rechtsinstitut lassen sich Raumnutzungsrechte sichern, andere Leistungen jedoch nicht. Daher bietet sie keine der „Garantierklärung“ entsprechende Sicherheit und müsste - sofern dieser Weg weiterverfolgt werden soll, durch eine „kleine“ Garantierklärung ergänzt werden.
Die Stadt Solingen hat sich noch nicht abschließend dazu geäußert, ob sie zum Abschluss einer solchen „kleinen“ Garantieerklärung bereit ist.
Die Verwaltung wird berichten, sofern sich ein neuer Sachverhalt ergibt.