LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 12/2428/1
öffentlich
Datum:
09/25/2007
Dienststelle:
Amt 41
Bearbeitung:
Herr Mavroudis
Unterausschuss Struktur und Planung der Jugendhilfe09.10.2007zur Kenntnis
Schulausschuss15.10.2007Beratung
Landesjugendhilfeausschuss18.10.2007zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme:
Die Vorlage Nr. 12/2428/1 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Erträge der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
In Vertretung

M e r t e n s
Begründung der Vorlage Nr. 12/2428/1:

Mit Schreiben vom 03.04.2007 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW den Entwurf eines Runderlasses für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit gemäß § 77 Schulgesetz NRW in die Verbändebeteiligung gegeben. Der Landschaftsverband Rheinland hat hierzu mit Schreiben vom 16.05.2007 aus der Perspektive als Träger der Rheinischen Förderschulen und aus der Perspektive des Landesjugendamtes Stellung bezogen.

Die Vorlage wurde in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 06.09.2007 mit dem Ergebnis beraten, dass zur nächsten Sitzung seitens der Verwaltung über den aktuellen Stand des Erlassverfahrens informiert werden soll.

Nach Auskunft des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW (E-Mail von Herrn Thünken vom 04.09.2007) wurde der Erlassentwurf nach Durchführung des Verfahrens gemäß § 77 Schulgesetz noch einmal überarbeitet. Die überarbeitete Textfassung (siehe Anlage 3) liege seit dem 14. August 2007 den sechs zu beteiligenden Hauptpersonalräten mit der Bitte um Zustimmung vor, soweit die geplante Regelung zustimmungspflichtig sei; bisher habe noch kein Hauptpersonalrat seine Zustimmung erteilt. Die Angelegenheit werde voraussichtlich im November zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und den Hauptpersonalräten mit dem Ziel einer Verständigung erörtert. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Veröffentlichung des Runderlasses könne zurzeit noch keine Prognose abgeben werden.

Die aktuelle Textfassung des Runderlasses (Stand vom 27.07.07) sieht im Vergleich zur ersten Fassung vom April 2007 u.a. folgende wesentliche Änderungen vor:

  • Die Entscheidung über den Antrag auf Öffnung einer Lehrerstelle für die Beschäftigung einer Fachkraft für Schulsozialarbeit trifft nach Beratung der Schulkonferenz die Schulleitung (Abs. 1.2). Im ursprünglichen Entwurf war eine Entscheidung der Schulkonferenz vorgesehen.
  • Es bleibt dabei, dass die Einstellung von Fachkräften für Schulsozialarbeit auf Stellen des Landes NRW an Schulen einer Kommune oder eines Kommunalverbandes grundsätzlich in dem Umfang erfolgen sollen, wie die jeweilige Kommune oder der jeweilige Kommunalverband gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt. Allerdings soll es hier nunmehr auch die Möglichkeit geben, sozialpädagogisches Personal eines örtlichen Trägers der freien Jugendhilfe "anzurechnen", das für die jeweilige Schule zur Verfügung steht (Abs. 1.1, 4. Absatz).
  • Die Förderschulen der Landschaftsverbände werden von der Verpflichtung ausgenommen, dass es in der Kommune oder im Kreis ein abgestimmtes sozialräumlich bezogenes Handlungskonzept der örtlichen Jugendhilfe gibt (Abs. 2.1).
  • Der Antrag der Schule soll nunmehr auch eine Stellungnahme des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe enthalten (Abs. 2.4, 3. Spiegelstrich).
  • Das mit dem Antrag einzureichende Konzept für die inhaltliche Ausgestaltung der Schulsozialarbeit soll, als Teil des Schulprogramms, u.a. Schnittstellen der Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern der Jugendsozialarbeit und der Jugendarbeit darstellen (Abs. 2.4, 1. Spiegelstrich).
  • Die mit dem Erlass vorgegebene Rolle der Fachkräfte für Schulsozialarbeit berücksichtigt nunmehr stärker die Aufgabe, die Kooperation mit örtlichen bildungsrelevanten Partnern der Schule zu steuern (Abs. 4.1).  

Ob diese Änderungen im Rahmen des zuvor skizzierten Abstimmungsverfahrens bestehen bleiben, kann zurzeit nicht gesagt werden. Eine differenzierte Bewertung wird seitens der Verwaltung erfolgen, sobald das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW den Runderlass verabschiedet hat. 

Begründung der Ursprungsvorlage Nr. 12/2428:

Der Runderlassentwurf des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW zum Thema "Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen" liegt als Anlage 1  bei. Die Stellungnahme des Landesjugendamtes Rheinland vom 16.05.2007dazu ist als Anlage 2 beigefügt.

In Vertretung
M e r t e n s

Anlagen: