LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 12/3789/3
öffentlich
Datum:
08/18/2009
Dienststelle:
Fachbereich 44
Bearbeitung:
Frau Veith
Schulausschuss07.09.2009Beratung
Landesjugendhilfeausschuss29.10.2009zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Ferienmaßnahmen an LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt: Körperliche und motorische Entwicklung
Kenntnisnahme:
Der Bericht über Ferienmaßnahmen an LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt: Körperliche und motorische Entwicklung, wird gemäß Vorlage Nr. 12/3789/3 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge: keinekeine
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen: keinekeine
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

€eine
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:keine
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

M e r t e n s
Begründung der Ergänzungsvorlage Nr. 12/3789/3

1.

Vor dem Hintergrund der Gleichstellung von Offenen Ganztagsschulen (OGS) und gebundenen Ganztagsschulen in NRW hat die Verwaltung das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) mit Schreiben vom 28.10.2008, 06.01.2009 und nochmals am 09.06.2009 um eine Stellungnahme zu Fragestellungen hinsichtlich gesetzlicher Regelungen und der Finanzierung von Ferienmaßnahmen an LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung gebeten.

Der Rd.Erl. "Offene Ganztagsschulen im Primarbereich" vom 12.03.2003 verpflichtet Schulträger, Ferienmaßnahmen bedarfsorientiert anzubieten. Zur Durchführung von Ferienmaßnahmen in OGS kann eine Landesförderung (Betreuungspauschale) in Anspruch genommen werden. Das Schulrecht in NRW sieht diese Regelung für gebundene Ganztagsschulen nicht vor.  

Das MSW teilt mit Erlass vom 23.06.2009 (Anlage 1) mit, an gebundenen Ganztagsschulen sei es ohne Verpflichtung wie für OGS gleichwohl möglich, Ferienangebote durchzuführen, wenn im Übrigen die im Erlass "Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I/ Neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen" niedergelegten Rahmenbedingungen eingehalten würden. Gemeint sind die in einem gemeinsamen Faltblatt des MSW, des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) NRW und der Unfallversicherer herausgegebenen Bestimmungen zu Sicherheit, Aufsicht und Erste Hilfe bei schulischen Veranstaltungen (Anlage 2). Die Versicherung der Schülerinnen und Schüler ist folglich gewährleistet, wenn die Ferienangebote als schulische Veranstaltungen gelten. Ob es sich bei einer Ferienmaßnahme um eine schulische Veranstaltung handeln soll, muss die Schule festlegen.

Darüber hinaus führt der Erlass des MSW vom 23.06.2009 aus, dass zur Finanzierung der Personalkosten für pädagogisches Betreuungspersonal Mittel des Ganztagszuschlags, beispielsweise in Anwendung des Programms "Geld oder Stelle" verwendet werden können (Erlass "Geld oder Stelle - Sekundarstufe I - Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung" in der Fassung des Änderungserlasses vom 24.04.2009). Weitere finanzielle Zuwendungen für Ferienangebote im gebundenen Ganztag seien nicht vorgesehen.

Der Änderungserlass vom 24.04.2009 "Ganztagsschulen und Ganztagsangebote in Nordrhein-Westfalen; hier: Erlasse und Förderrichtlinien; Änderung" ermöglicht gebundenen Ganztagsschulen im Sinne § 9 Abs. 1 SchulG - wie es die LVR-Förderschulen KM sind - aus dem Programm "Geld oder Stelle" Barmittel für außerunterrichtliche Angebote, an denen Schülerinnen und Schüler freiwillig teilnehmen, in Anspruch zu nehmen. Außerunterrichtliche Angebote können auch Ferienmaßnahmen sein. Für die gebundenen LVR-Förderschulen KM kann - wie bereits in der Vergangenheit - auch künftig aus dem Programm "Geld oder Stelle" bis zu einem Drittel des 30-prozentigen Ganztagszuschlags kapitalisiert werden. Finanziert werden dürfen aber nur Personalkosten für pädagogisches Personal.

Die LVR-Förderschulen haben in der Vergangenheit keinen Gebrauch von einer teilweisen Kapitalisierung des Ganztagszuschlags gemacht. Ob die Schulen dies künftig ändern wollen im Hinblick auf die Möglichkeit, aus diesen Mitteln Personalkosten für pädagogisches Betreuungspersonal während Ferienmaßnahmen zu finanzieren und dafür auf Lehrerstunden zu verzichten, soll eine Abfrage zum Schuljahresbeginn 2009/2010 zeigen. Nach dem Ergebnis der Abfrage wird die Verwaltung ggfs. erstmals zum 30.12.2009 und für das Schuljahr 2010/2011 bedarfsanhängig Anträge auf Fördermittel aus dem Programm "Geld oder Stelle" zur Durchführung von Ferienmaßnahmen an den LVR-Förderschulen KM stellen.

Davon wären ggfs. noch nicht die Sommerferien im nächsten Jahr betroffen, weil die Landesförderung erst nach dem 1. September 2010 zur Verfügung stünde und der LVR für die Kosten der Ferienmaßnahmen im Sommer 2010 weder Deckungsmöglichkeiten aus übrigen Landesmitteln noch aus Eigenmitteln einbringen könnte. Aus den kapitalisierten Lehrerstellenanteilen des Ganztagszuschlags der LVR-Förderschulen KM können frühestens Ferienangebote in den Sommerferien 2011 finanziert werden. 

2.

Die Verwaltung wird für Maßnahmen im Schuljahr 2009/2010, aber auch in den darauf folgenden Schuljahren für additive Ferienangebote, die nicht aus dem Landesprogramm  "Geld oder Stelle" finanziert werden können, andere Lösungen prüfen. In diesem Zusammenhang wird auf die derzeit praktizierte Ferienmaßnahme der Lebenshilfe e. V. für Kinder der LVR-Viktor-Frankl-Schule in Aachen verwiesen (s. auch Punkt 3 der Ergänzungsvorlage 12/3789/2 ). Die LVR-Viktor-Frankl-Schule stellt der Lebenshilfe e. V. in den Sommerferien Schulräume zur Verfügung, damit diese gemeinsam mit dem Verein für körperbehinderte Menschen (VkM) ein Ferienprogramm für die Mädchen und Jungen der LVR-Förderschule KM und der Städt. Förderschule GE durchführen kann. Die Beförderung und die Verpflegung sind in den Leistungen inbegriffen. Die Ferienbetreuung wird nach Auskunft der Schulleitung von Pflegeversicherungen der Kinder bzw. deren Eltern als Kurzzeitpflege anerkannt und aus dem Pflegegeld finanziert. Ob sich diese Regelung auch auf die übrigen LVR-Förderschulen KM, die Ferienangebote vorhalten wollen, übertragen lässt, wird die Verwaltung ebenfalls prüfen.

3.

Der Schulausschuss wird im Frühjahr 2010 darüber unterrichtet, welche LVR-Förderschulen KM aus dem Programm "Geld oder Stelle" und/oder auf der Grundlage alternativer Finanzierungen künftig Sommerferienmaßnahmen anbieten werden.

In Vertretung

M e r t e n s

Begründung der Ergänzungsvorlage Nr. 12/3789/2:

Der Schulausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 19.11.2008 beauftragt zu prüfen bzw. ihn darüber zu informieren,

  1. ob Ferienbetreuungsmaßnahmen an LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt   Körperliche und motorische Entwicklung (KM), von eigenem Personal oder von externen Kräften übernommen würden
  2. inwieweit die Fördervereine der LVR-Förderschulen KM in der Lage und bereit sind, Ferienangebote zu finanzieren und ggfs. auch selbst zu organisieren
  3. wie die Jugendhilfe einbezogen werden kann.

Zu 1.

Auf die Anfrage der Verwaltung an das Ministerium für Schule und Weiterbildung vom 28.10.2008 hin (s. Anlage 1 der Vorlage Nr. 12/3789) liegt noch keine Antwort vor. Das MSW hat eine Stellungnahme für Mitte Februar dieses Jahres in Aussicht gestellt. Sofern die Stellungnahme bis zum Sitzungstermin am 02.03.2009 vorliegt, wird die Verwaltung hierüber mündlich berichten. 

Zu 2.

Die Befragung aller LVR-Förderschulen KM ergab, dass nur wenige Fördervereine in der Lage bzw.bereit wären, sich an Ferienmaßnahmen einzelner Schülerinnen und Schüler finanziell zu b eteiligen.

Die meisten Fördervereine sind zu klein, um Maßnahmen in dieser Größenordnung zu finanzieren. Sie leisten i. d. R. bereits umfängliche Unterstützungsarbeit für die Schulen, indem sie Klassenfahrten und Freizeiten oder andere Projekte finanziell unterstützen, Schulbusse - z. T. rollstuhlgerecht - für diese Fahrten und für Unterrich tsfahrten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus bestehen für die überwiegenden Anzahl der Fördervereine keine w eiteren finanziellen Ressourcen. Die Stellungnahmen der einzelnen LVR-Förderschulen sind der Anlage 1, P unkt 1, dieser Vorlage zu entnehmen.

Zu 3.

Zwei von vier Jugendhilfeträgern, die bereits OGS-Partner in LVR-Förderschulen HK und/oder Sehen sind, können sich die Organisation von Ferienangeboten in LVR-Förderschulen KM vorstellen. Zum Teil verfügen die Jugendhilfeträger über behindertenspezifisch qualifiziertes Personal bzw. würden solches einstellen. Nach Klärung der Kostenfrage und des Bedarfs der körperbehinderten Mädchen und Jungen benötigten die OGS-Jugendhilfeträger zwei bis drei Monate Vorlaufzeit, um auch Ferienbetreuungsmaßnahmen in L VR-Förderschulen KM vorzuhalten. Die Stellungnahmen der Jugendhilfeträger sind der Anlage 1, Punkt 2, dieser Vorlage zu entnehmen.

Als einzige LVR-Förderschule KM stellt die Viktor-Frankl-Schule in Aachen der Lebenshilfe e.V. bereits zwei Wochen in den Sommerferien Schulräume zur Verfügung, damit diese gemeinsam mit dem Verein für körperbehinderte Menschen ((VkM) ein Ferienprogramm für 25 Mädchen und Jungen der Förderschule KM und der Förderschule GE in Aachen durchführen kann. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler sowie eine warme Mittagsverpflegung ist in den Leistungen inbegriffen.

Die Kosten werden nach Auskunft der Schulleitung von den jeweiligen Pflegeversicherungen der Eltern durch das Pflegegeld getragen bzw. als Kurzzeitpflege anerkannt.

Die Verwaltung wird recherchieren, ob dieses Angebot auf die anderen LVR-Förderschulen KM in Zusammenarbeit mit örtlichen Einrichtungen der Lebenshilfe e. V. übertragbar ist und den Schulaussch uss in einer der nächsten Sitzungen hierüber informieren.

In Vertretung

M e r t e n s