1. Peer-Counseling ermöglichen: Anlaufstellen
Zur Erprobung neuer Konzepte des Peer-Counseling werden - zunächst befristet auf 3 Jahre - bis zu 6 Anlaufstellen und/oder Beratungsangebote von Menschen mit Handicap für Menschen mit Handicap gefördert. Mindestens ein Projekt soll von Menschen mit Lernschwierigkeiten durchgeführt werden.
Es werden Projekte gefördert, die u.a. die Zielsetzung verfolgen, durch ihr niedrigschwelliges Angebot dazu beizutragen, dass einzelfallbezogene Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung reduziert und/oder nicht erforderlich sind oder werden.
Eine projektbegleitende Evaluation insbesondere hinsichtlich der Förderziele wird durchgeführt. Die Verwaltung legt den Bericht zu den Ergebnissen der Evaluation ca. ein Jahr vor Ablauf der Projektförderung vor.
Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus Mitteln der Eingliederungshilfe.
2. Peer-Counseling ermöglichen: Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Auch zur Unterstützung des Wechsels von der WfbM oder der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sollen Projekte zur Erprobung eines Peer-Counseling ermöglicht werden.
Wie während der Informationsreise des LVR-Sozialausschusses nach Hamburg im persönlichen Gespräch zu erfahren war, können Experten in eigener Sache, die Menschen mit Handicap und deren Familien beraten, vor allem dazu beitragen, Vorurteile und /oder Ängste gegenüber dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzubauen und das Selbstbewusstein der Betroffenen zu stärken. Ziel ist, mit diesem Angebot mehr Menschen mit Handicap eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auf diese Weise wird dazu beigetragen, die Aufwendungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu reduzieren.
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Basis der Erfahrungen aus Hamburg eine Projektskizze zu erstellen. Es sollen bis zu drei Projekte ebenfalls zunächst befristet für 3 Jahre gefördert und projektbegleitend evaluiert werden.
Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
3. Ausbildung der Peer-Counselors sowie Evaluation der Projekte
Die Ausbildung der Peer-Counselors sowie die begleitende und vergleichende Evaluation aller Projekte sollen aus Mitteln der Eingliederungshilfe und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erfolgen.
4. KoKoBes und SPZ weiterentwickeln
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Strategie zur Weiterentwicklung der Ziele der Förderung der KoKoBes und SPZ vorzulegen, mit welcher diese Anlaufstellen in der Zukunft selbstbestimmte Teilhabe verstärkt ermöglichen, sich inklusiv öffnen und Teil eines inklusiven Sozialraumes werden können.
5. Sexual- und Partnerschaftsberatung entwickeln
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Fach- und Finanzierungskonzept für eine Partner-schafts-, Elternschafts- und Sexualberatung für Menschen mit Behinderung im Rheinland zu entwickeln. Das Konzept soll eine Integration dieser Beratungsangebote in bereits bestehende örtliche Beratungsstrukturen für Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen.