LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2162
öffentlich
Datum:
05/24/2012
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss15.06.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
20. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW am 06.09.2012 in Düsseldorf;
hier: Benennung einer / eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW folgende Vertreterin / folgenden Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der 20. Mitgliederversammlung am 06.09.2012 in Düsseldorf:

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Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:
Der Landschaftsverband Rheinland ist gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung außerordentliches Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NRW. Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung hat jedes außerordentliche Mitglied eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

Die 20. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW findet im Rahmen des Gemeindekongresses 2012 am 06.09.2012 statt. 

Begründung:


Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW hat der Landschaftsverband Rheinland als außerordentliches Mitglied das Recht, eine stimmberechtigte Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

Die 20. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW findet im Rahmen des Gemeindekongresses 2012 am 06.09.2012 in Düsseldorf statt. Das Thema zu dieser Mitgliederversammlung steht derzeit noch nicht fest.

Für die Benennung ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.

Des weiteren besteht die Möglichkeit, Gäste ohne Stimmrecht zur Mitgliederversammlung zu entsenden.

Im Auftrag

S o e t h o u t

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden