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LANDSCHAFTSVERSAMMLUNG
RHEINLAND
Ergänzungsantrag-Nr. 13/134/1
öffentlich
Datum:
12/14/2011
Antragsteller:
CDU
Schulausschuss16.01.2012empfehlender Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss20.01.2012empfehlender Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss31.01.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss01.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss03.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung13.02.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushaltsberatungen 2012
Betreuungsqualität in den offenen Ganztagsschulen des LVR nachhaltig sichern
Beschlussvorschlag:
Die LVR-Schulverwaltung wird aufgefordert, die für die nachhaltige Sicherung der Betreuungsqualität in den offenen Ganztagsschulen zusätzlich notwendigen Finanzmittel in Höhe von 70.000 € in der Produktgruppe 055 - Schulische Einrichtungen in den Haushalt 2012 einzustellen.
Begründung des Ergänzungsantrages:

Der Antrag 13/134 wurde im Schulausschuss am 14.11.2011, im Landesjugendhilfeausschuss am 24.11.2011, im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 06.12.2011 und im Landschaftsausschuss am 09.12.2011 vertagt. 

Begründung des Ursprungsantrages:

Mit der Vorlage 13/1249 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass ausweislich der wissenschaftlichen Vertiefungsstudie der offenen Ganztagsschule (OGS) in NRW in Finanzierung nicht ausreichend ist, um die vorhandene Qualität zu sichern, geschweige denn weiterzuentwickeln. Insbesondere sei in Frage zu stellen, dass die OGS einem Lern- und Förderbedarf entspricht, der den unterschiedlichen individuellen, familiären und sozialen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schülern Rechnung trägt.

Nach Feststellung der CDU-Fraktion sind aufgrund der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im LVR den OGS-Trägern, z.B. an den Stadtorten LVR-Johann-Heidsiek-Schule, LVR-Gerricus-Schule in Düsseldorf und LVR-Kurt-Schwitters-Schule in Köln, finanzielle Einschränkungen abverlangt worden, die zu Arbeitszeitreduzierungen des Personals und damit wiederum zu Verkürzungen der Betreuungszeiten geführt haben. Bei den hierbei betroffenen Schülerinnen und Schülern handelt es sich um einen überproportional hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund und denen, die im Bezug des Landesprogramms, Kein Kind ohne Mahlzeit, stehen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion kann nicht akzeptiert werden, dass insbesondere diese als sozial benachteiligt geltenden Schülerinnen und Schüler zusätzliche Einschränkungen in ihren individuellen Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten erfahren.

Der Betrag von 70.000 € soll dazu dienen, die Betreuungszeiten wieder dem ursprünglichen Stand anzupassen.

Unterschrift:
Frank Boss

Fraktionsgeschäftsführer Frank Boss
Fraktionsgeschäftsführer


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden