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Antrag-Nr. 13/160
öffentlich
Datum:
12/13/2011
Antragsteller:
SPD, GRÜNE, FDP
Krankenhausausschuss 210.01.2012zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 411.01.2012zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 112.01.2012zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 313.01.2012zur Kenntnis
Gesundheitsausschuss16.01.2012Beschluss
Sozialausschuss17.01.2012zur Kenntnis
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen19.01.2012zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Entwicklung der Behandlungszeiten im Maßregelvollzug entgegenwirken
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die besonderen Anforderungen an die Nachsorge bei den Patientengruppen im Maßregelvollzug zu beschreiben, bei denen sich eine Entlassung schwierig gestaltet. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem weiteren Schritt zusammen mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege geeignete Modellprojekte für eine Betreuung außerhalb des stationären Maßregelvollzugs zu entwickeln und deren Finanzierung mit den zuständigen Kostenträgern abzusichern.
Begründung:

Die Träger der Maßregelvollzugseinrichtungen bundesweit, gerade auch in Nordrhein-Westfalen, sehen sich mit einer steigenden Behandlungsdauer im Maßregelvollzug konfrontiert. Die Verwaltung hat zuletzt mit der Vorlage 13/1153 darüber berichtet, dass die Behandlungsdauer in den Maßregelvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen auch im bundesweiten Vergleich erheblich angestiegen ist.

Für diesen Anstieg der Verweildauer gibt es unterschiedliche Gründe, die von den Maßregelvollzugseinrichtungen nur zum Teil beeinflusst werden können.

Auf die rechtlichen Rahmenbedingungen haben die Maßregelvollzugseinrichtungen keinen Einfluss. So hat beispielsweise der Gesetzgeber in den letzen Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen verschärft und höhere Anforderungen an die Bedingungen gestellt, unter denen Patientinnen und Patienten aus dem Maßregelvollzug entlassen werden.

Die forensischen Fachambulanzen beschreiben jedoch auch strukturelle Hindernisse bei bestimmten Patientengruppen, die eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug erschweren. Vorrangig ist hier an die Gruppe der geistig behinderten Menschen oder der Persönlichkeitsgestörten zu denken. Die bestehenden Angebote der Träger der freien Wohlfahrtspflege in ihren Heimen oder im Rahmen des betreuten Wohnens werden zum Teil den Anforderungen, die manche Patientinnen und Patienten an eine Betreuung außerhalb des stationären Maßregelvollzugs stellen, nicht gerecht.

Langfristig gilt es zusammen mit den Anbietern der Freien Wohlfahrtspflege entsprechende Angebote konzeptionell zu entwickeln und deren Finanzierung abzusichern.

Unterschriften:
Thomas Böll
Ralf Klemm
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden