LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/744
öffentlich
Datum:
10/26/2005
Dienststelle:
Amt 85
Bearbeitung:
Landschaftsausschuss11.11.2005empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung20.12.2005Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Feststellung der Jahresabschlüsse 2004 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und Beschluss über die Gewinnverwendung
Beschlussvorschlag:
“1. Die Jahresabschlüsse 2004 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime werden entsprechend den in den Anlagen (1-10) zur Vorlage 12/744 beigefügten Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen zum 31.12.2004 festgestellt.
2. Im einzelnen wurden folgende Jahresüberschüsse bzw. Bilanzergebnisse erzielt:

Bedburg-Hau Bilanzgewinn i.H.v. 23.991,75 Euro
Bonn Bilanzgewinn i.H.v. 242.945,02 Euro
Düren Jahresüberschuss i.H.v. 9.739,12 Euro
Langenfeld Bilanzgewinn i.H.v. 131.817,22 Euro
Viersen Bilanzgewinn i.H.v. 57.667,16 Euro


Die Behandlung der Jahresüberschüsse bzw. der Bilanzgewinne der
einzelnen Rheinischen Heilpädagogischen Heime soll wie folgt erfolgen:

2.1 Bedburg-Hau

Der Bilanzgewinn in Höhe von 23.991,75 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2 Bonn

250.000,00 Euro werden in eine zweckgebundene Investitionsrücklage nach § 10 Abs. 3 EigVO sowie nach § 58 Nr.6 AO überführt. Der resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 242.945,02 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.3 Düren

Der Jahresüberschuss in Höhe von 9.739,12 Euro wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2003 in Höhe von 47.289,10 Euro zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 57.028,22 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.4 Langenfeld

Der Bilanzgewinn in Höhe von 131.817,22 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.5 Viersen

Der Bilanzgewinn in Höhe von 57.667,16 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen."
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung:
Anlagen: