LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1183
öffentlich
Datum:
03/23/2011
Dienststelle:
Fachbereich 12
Bearbeitung:
Frau Zündorf
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung04.04.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss11.04.2011Beschluss
Gesundheitsausschuss10.06.2011zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Einrichtung einer neuen Außendienststelle beim LVR für die Aufgaben des Vollzuges der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG)
Beschlussvorschlag:
"Der Einrichtung einer neuen Außendienststelle des LVR in Oberhausen für die Aufgaben des Vollzuges der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) wird gemäß der Vorlage Nr. 13/1183 zugestimmt."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:keine
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Begründung der Vorlage Nr. 13/1183:

1. Einleitung

Die Verwaltung hatte mit Vorlage 13/1024 über das Therapieunterbringungsgesetz, welches vom Bundesgesetzgeber Ende 2010 erlassen worden und zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist, sowie über die Maßnahmen der Landesregierung zur Umsetzung dieses Gesetzes in Nordrhein-Westfalen berichtet.

Im Rahmen der Umsetzung hat das Land entschieden, dass die Aufgaben des Vollzuges der Unterbringung nach dem ThUG der Direktorin bzw. dem Direktor der Landschaftsverbände als staatliche Verwaltungsbehörde übertragen werden soll.

Hierzu ist vom Land als vorläufige Regelung eine Rechtsverordnung zur Regelung der Zuständigkeiten erlassen worden, die in § 3 eine entsprechende Regelung enthält.

Die endgültige Zuständigkeitsregelung soll in einem Vollzugsgesetz zum Therapieunter-bringungsgesetz erfolgen. Die gesetzlichen Regelungen zur Zuständigkeit bzw. zur Finanzierung sollen sich inhaltlich an den gesetzlichen Regelungen im Maßregelvollzug orientieren.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Therapieunterbringungsgesetz wird zurzeit vom Land die ehemalige Justizvollzugsanstalt in Oberhausen hergerichtet. Diese soll nach Fertigstellung der Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland als staatliche Verwaltungsbehörde für die Aufgaben des Vollzuges zur Verfügung gestellt werden.

2. Finanzierung

Zur Finanzierung ist in der Zuständigkeitsverordnung in § 3 ausgeführt, dass das Land die notwendigen Unterbringungskosten trägt.

3. Organisationsstruktur

Im Rahmen der Einbindung der Aufgaben nach dem ThUG in die Organisationsstruktur des LVR wird zum einen eine Verwaltungseinheit beim LVR in Köln eingerichtet.

Diese Verwaltungseinheit wird dem LVR-Dezernat "LVR-Klinikverbund und Verbund der Heil-pädagogischen Hilfen" zugeordnet. Die dortigen Aufgaben sollen von 4 Vollzeitkräften (eine im höheren Dienst als Leitung, zwei im gehobenen Dienst für Bau- und Haushaltsangelegenheiten, eine halbe Vollzeitkraft im Vorzimmerdienst und eine halbe Vollzeitkraft für die therapeutische Beratung) wahrgenommen werden.

Die Einrichtung in Oberhausen soll als neue Außendienststelle des LVR-Dez. 8 geführt werden. Zum Personalbedarf wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzi-pation, Pflege und Alter (MGEPA) ein vorläufiges Personalkonzept erarbeitet, das noch der weiteren Abstimmung bedarf. Danach ist auf der Grundlage der bisherigen Bedarfs-              planung vorgesehen, dass in der Einrichtung voraussichtlich rund 42 Vollzeitkräfte eingesetzt werden sollen. Die Leitung der Außendienststelle soll einer Psychologin/ einem Psychologen übertragen werden. Die Zusammensetzung des weiteren Personalkörpers beruht auf Erfahrun-gen aus dem Maßregelvollzug. So soll neben der Pfortenbesetzung rund um die Uhr für die Wohngruppe stets eine Mindestbesetzung von fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor-gehalten werden. Dies entspricht der Mindestbesetzung einer Alarmgruppe für den Notfall. Das übrige therapeutische Personal setzt sich aus Berufsgruppen zusammen, die auch im Maßregelvollzug standardmäßig vorgehalten werden.

Es ist verabredet, dass dieser Personalschlüssel im laufenden Betrieb den praktischen Bedürfnissen (Zahl der Untergebrachten/ Arbeits- und Organisationsablauf usw.) angepasst wird.

Als Besonderheit ist anzumerken, dass die Beschaffung eines Personalkörpers in dieser Größenordnung in der kurzen Zeit eine erhebliche Herausforderung darstellt. Daher hat sich das Land bereit erklärt, dem Landschaftsverband durch Abordnung von Landesbeamten aus anderen Bereichen, schwerpunktmäßig dem Strafvollzug, Personal zur Verfügung zu stellen.

Zurzeit werden die Ausschreibungen der Stellen vorbereitet.

 

In Vertretung

v o m   S c h e i d t

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden