LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1772
öffentlich
Datum:
10/25/2006
Dienststelle:
Amt 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss10.11.2006Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Bürgerstiftung für verfemte Künste mit der Sammlung Gerhard Schneider, Solingen
hier: Änderung der Stiftungssatzung sowie Benennung von Mitgliedern in den Stiftungsrat und Benennung eines Mitglieds in den Vorstand der Stiftung
Beschlussvorschlag:
1. Der Landschaftsausschuss stimmt der mit Vorlage Nr. 12/1772 vorgelegten Änderung der Satzung der Bürgerstiftung für verfemte Künste mit der Sammlung Gerhard Schneider, Solingen, zu.

2. Der Landschaftsausschuss benennt gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Bürgerstiftung für verfemte Künste mit der Sammlung Gerhard Schneider, Solingen, folgende Vertreterinnen und Vertreter in nachstehender Reihenfolge in den Stiftungsrat der Stiftung:
1. Frau/Herrn _____________________________
2. Verwaltung gemäß § 113 II GO
3. Frau/Herrn _____________________________
4. Frau/Herrn _____________________________
5. Frau/Herrn _____________________________

3. Des weiteren benennt der Landschaftsausschuss gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 2 des geänderten Satzungsentwurfs folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in den Vorstand der Stiftung:
1. Frau/Herrn _____________________________
2. Verwaltung gemäß § 113 II GO
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:gem. Entschädigungssatzung
Im Haushaltsplan veranschlagt:Ja
Verwaltungshaushalt
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Ja
Jährliche Folgekosten:gem. Entschädigungssatzung
Unterschrift:
M o l s b e r g e r 
Begründung zur Vorlage-Nr. 12/1772:


Die Bürgerstiftung für verfemte Künste mit der Sammlung Gerhard Schneider, Solingen, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wurde am 26.03.2004 durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt.

Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2005 einer Zustiftung zur Bürgerstiftung für verfemte Künste in Höhe von 400.000,00 € zugestimmt. Eine 2. Zustiftungsrate in gleicher Höhe hat der Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 15.09.2006 beschlossen. Für die Jahre 2007 bis einschließlich 2009 wurden jeweils weitere 400.000,00 € jährlich unter dem Vorbehalt in Aussicht gestellt, dass ausreichend GFG-Mittel zur Verfügung stehen.

Damit der Landschaftsverband Rheinland (LVR) gemäß seinem eingezahlten Stiftungskapital entsprechend in den Gremien der Stiftung vertreten ist, wurde dahingehend im Juni 2006 eine Änderung der Stiftungssatzung vorgenommen.

Danach hat der LVR gemäß § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung das Recht, bis zu fünf Mitglieder in den Stiftungsrat zu benennen, wovon ein Mitglied gemäß § 113 II GO durch die Verwaltung zu besetzen ist. Die zu benennenden Mitglieder werden unter dem Gesichtspunkt der gestifteten Anteile, d. h. pro 400.000,00 € ein Mitglied, in den Stiftungsrat benannt.

Die Verwaltung schlägt vor, bereits jetzt alle Mitglieder, die in den Stiftungsrat benannt werden sollen, festzulegen. Diese werden dann mit jeder weiteren geleisteten Zustiftungsrate nach der vom Landschaftsausschuss festgelegten Reihenfolge der Stiftung mitgeteilt.
Der LVR könnte nach bisheriger Beschlusslage zwei Mitglieder in den Stiftungsrat berufen.

Da die seitens des LVR im Abstimmungsprozess von verschiedenen Stellen als nützlich betrachteten Regelungen nicht umfänglich in die Satzungsänderung von Juni 2006 eingeflossen sind, ist aus Sicht der Verwaltung des LVR eine weitere Satzungsänderung erforderlich.
Die Verwaltung des LVR sieht die Notwendigkeit einer Besetzung nicht nur im Stiftungsrat, sondern auch im Vorstand der Bürgerstiftung als geschäftsführendes Gremium. Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Änderung der §§ 9 und 10 der Stiftungssatzung erarbeitet, wonach der LVR mit zwei Mitgliedern im Vorstand vertreten ist.
Die Satzungsänderung müsste noch durch den Stiftungsrat der Stiftung genehmigt werden.

Zur Zeit wird seitens der Stiftung das Museumskonzept zur Präsentation der Sammlung Dr. Schneider überarbeitet. Dieses Konzept soll voraussichtlich Ende 2006 / Anfang 2007 dem LVR vorgelegt werden.

Die Auszahlung der bisher beschlossenen Zustiftungen in Höhe von insgesamt 800.000,00 € sollte nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass dem LVR das überarbeitete Museumskonzept der Stiftung vorgelegt wird und die Stiftungssatzung in der vom LVR vorgeschlagenen Fassung durch den Stiftungsrat genehmigt wird.

Die Satzung der Bürgerstiftung mit den eingearbeiteten Änderungsvorschlägen der Verwaltung des LVR zu den §§ 9 und 10 liegt als Anlage bei. Die Änderungen sind durch Fettdruck markiert.

Im Auftrag

P ü t z

Anlagen: