LVIS Recherche - Antrag
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Gruppe in der
Landschaftsversammlung Rheinland
Antrag-Nr. 12/394
öffentlich
Datum:
03/10/2009
Antragsteller:
Die Linke.
Finanz- und Wirtschaftsausschuss20.03.2009empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss26.03.2009Beschluss
Landschaftsversammlung27.03.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
NKF-Haushalt 2009
Prüfauftrag Beteiligungsunternehmen
Beschlussvorschlag:

 Die Verwaltung wir beauftragt zu prüfen, welche Beteiligungsunternehmen ihre Beschäftigten nach Tarifverträgen der Privatwirtschaft bezahlen und stellt dar, welche Nach- bzw. Vorteile diese Tarifverträge im Vergleich zu einer Bezahlung nach TVöD mit sich bringen.

Die zuständigen Ausschüsse und der Gesamtpersonalrat werden über die Ergebnisse unterrichtet. Die Landschaftsversammlung strebt eine einheitliche, gute Bezahlung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

Begründung:

Eine Ausgliederung von Betrieben des LVR bedeutet in der Regel eine Verschlechterung für die Bediensteten gegenüber einer Bezahlung nach dem TVÖD.

Über die Ausgliederung wird zumeist gestrafft, rationalisiert und eingespart. Leistungen und Personal werden reduziert. Dabei besteht die Gefahr, dass sich Nachteile für die Beschäftigten auch negativ auf die Empfänger von Dienst- und Hilfeleistungen auswirkt.
Eine rein ertragsorientierte Handlungsweise kann nicht das Ziel einer gemeinnützigen Institution wie dem LVR sein.

Daher ist die Ausgliederung von Betrieben mit dem Ziel der Lohneinsparung abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Detjen

 

Unterschrift:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden