LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 13/1682/1
öffentlich
Datum:
12/06/2011
Dienststelle:
Fachbereich 91
Bearbeitung:
Frau Tempelhagen/Frau Konovaloff
Finanz- und Wirtschaftsausschuss06.12.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss09.12.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2012
Beschlussvorschlag:
"1. Den in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage 13/1682/1 aufgeführten Projekten wird ent-sprechend den Empfehlungen der Kommission Regionale Kulturförderung und den Änderungen zu den Projekten GFG 42/12, 104/12 und 105/12 zugestimmt.
2. Das Fördervolumen für Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2012 beträgt 3.681.829 €, vorbehaltlich der Freigabe von entsprechenden Haushaltsresten 2011.
3. Die nicht verplanten Mittel in Höhe von 20.000 € werden für Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2013 verwendet.
4. Den für die Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlages erforderlichen außer- und überplanmäßigen Erträgen und Aufwendungen wird zugestimmt.
5. Die Deckung der Aufwendungen zu den Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlages erfolgt durch umlageneutrale Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 025
Erträge:€ 3.680.500 siehe Begründung€ 3.701.829
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

jaja
Einzahlungen:€ 3.680.500 siehe Begründung€ 3.701.829
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Die Förderung der zur Beratung stehenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des LVR 2012 erfolgt nach Umstellung des Förderverfahrens erstmalig aus der Vorjahres-Zuweisung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW in 2011 sowie bewilligten Aufwandsresten aus 2010.

Es steht eine Gesamtsumme zur Förderung in Höhe von 3.701.829 € zur Verfügung.

Anlage 1 beinhaltet eine Aufstellung der zur Förderung/Ablehnung vorgeschlagenen Projekte. Die laufenden Nummern 1 - 10 betreffen Fortsetzungsprojekte, die bereits in Vorjahren im Rahmen der Regionalen Kulturförderung bezuschusst wurden und deren weitere Förderung im Jahr 2012 in Aussicht gestellt wurde. Bei den laufenden Nummern 11 - 112 handelt es sich um Neuanträge. Anlage 2, die gesondert versandt wird, beinhaltet die inhaltliche Beschreibung der Projekte aus Anlage 1.

Aufgrund der gegenüber der Antragssumme in zu geringem Maße zur Verfügung stehenden Fördermittel, wurden fachlich fundierte Kürzungen bzw. negative Förderempfehlungen ausgesprochen.

Die Kommission Regionale Kulturförderung hat am 14.10.2011 in nicht öffentlicher Sitzung aus den dargestellten Projekten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel eine Auswahl getroffen und entsprechnde Förderempfehlungen beschlossen, die sie dem Landschaftsausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vorschlägt.

Nachgehend hierzu haben sich noch Änderungen bei den Projekten GFG 104+105/12 ergeben, die in der Vorlage entsprechend vermerkt wurden.

Die im Anschluss an die Sitzung des Kulturausschusses erfolgten Änderungen zu dem Projekt GFG 42/12 werden mit Vorlage 12/1682/1 dargestellt: 

Mit Vorlage 13/1682 hat der Kulturausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland erstmals die Förderung der Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2012 empfehlend beschlossen. U. a. wurde für das Projekt GFG 42/12 "ARTRMX COLOGNE VOL. 02" eine Förderempfehlung in Höhe von 20.000 € ausgesprochen.

Mit Schreiben vom 01.12.2011 teilte der Projektträger artrmx e. V. in Abstimmung mit der Stadt Köln als zuständige Mitgliedskörperschaft mit, dass sie den Antrag GFG 42/12 "ARTRMX COLOGNE VOL. 02" von den Beratungen im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2012 zurückzieht.

Es wird daher vorgeschlagen, die nun nicht verplanten Reste in Höhe von 20.000 € im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2013 zu verwenden.


Begründung:
Anlagen: