Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt zur Behebung des akuten Mangels an Altenpflegekräften, ein Altenpflegeumlageverfahren einzuführen.
Die Aufgabe der Erhebung der Umlage soll den beiden Landschaftsverbänden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung zum 01.01.2012 übertragen werden. Das Umlageverfahren soll kostenneutral sein und zu einer gleichmäßigen Verteilung der Kosten der Ausbildungsvergütungen für Altenpflegekräfte auf alle stationären, teilstationären und ambulanten Anbieter führen.