Dem LVR sind im Zuge der Reform der Versorgungsverwaltung in NRW zum 01.01.2008 die Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Zum Stichtag 31.12.2013 gibt es im Rheinland 22.427 anerkannte Versorgungsberechtigte. Jede/r zweite Versorgungsberechtigte ist ein/e Hinterbliebene/r (Witwe/r, Lebenspartner/in, Waise, Eltern). In 2013 sind knapp 20.000 Leistungen gewährt worden. Die Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erfolgt direkt aus dem Bundes- bzw. Landeshaushalt. In 2013 sind alleine für Rentenleistungen, Kranken-/Heilbehandlung und die orthopädische Versorgung 120 Mio. Euro verausgabet worden. Der LVR hält im SER besondere Angebote vor: einen eigenen ärztlichen Dienst, 18 Trauma-Ambulanzen (davon 6 in Kooperation mit LVR-Kliniken), Außensprechtage, Hausbesuche und Netzwerktreffen. In 2014 wird im SER ein Fallmanagement eingeführt (vgl. Vorlage 13/3489).