LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1219
öffentlich
Datum:
02/10/2006
Dienststelle:
Amt 43
Bearbeitung:
Fr. Tintner/Fr.Clever/Fr. Lensing-Peters
Unterausschuss Struktur und Planung der Jugendhilfe14.02.2006empfehlender Beschluss
Unterausschuss Tageseinrichtungen für Kinder17.02.2006empfehlender Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss02.03.2006empfehlender Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Zuständigkeitslockerungsgesetz
hier: Änderungen des SGB VIII durch Art. 6
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufsicht nach §§ 85 i.V.m. 45 ff. SGB VIII muss aus Kostengründen sowie unter fachlichen Gesichtspunkten beim überörtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger verbleiben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei den kommunalen Spitzenverbänden und der freien Wohlfahrtspflege für den Verbleib der Heimaufsicht beim überörtlichen Träger der Jugendhilfe einzusetzen.

3. Das Landesjugendamt Rheinland spricht sich eindeutig für die Beibehaltung der bundesrechtlichen Verpflichtung zur Errichtung von Jugendämtern und Landesjugendämtern aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
M o l s b e r g e r  
Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden