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Anfrage-Nr. 13/40
öffentlich
Datum:
09/18/2012
Anfragesteller:
FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE
Sozialausschuss23.10.2012zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Anfragen und Anträge: Fiskalische Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe (13/2273)
Fragen/Begründung:

In der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) zum Bericht über die Erhebung zu den fiskalischen Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe 2012 werden die durchschnittlichen Einsparungen beim ambulanten Wohnen gegenüber der stationären Betreuung im Vergleich der bundesweit ca. 450 untersuchten Fälle mit 703 € monatlich (ca. 8,4 T € p.a.) im Median sogar nur mit 577 € monatlich (ca. 7,0 T € p.a.) angegeben. Dieser Wert ist deutlich geringer, als die vom LVR angegebene Einsparung von über 35 T € p.a. im Jahr 2011 (Vorlage 13/2352). Als Begründung wurde dafür in der Sitzung des Sozialausschusses am 05.09.2012 u.a. angegeben, dass ein Teil der Kosten, die der LVR bei der Ambulantisierung einspart, im Gegenzug bei anderen Trägern der Sozialhilfe, auch den Kommunen, aufläuft. Aus der o.g. Stellungnahme geht jedoch auch hervor, das dort nur die Kosten des Wohnens (Ausgaben und Einnahmen) im Jahr des Wechsels vom stationär betreuten zum ambulant betreuten Wohnen betrachtet wurden. Eventuelle Einmalzahlungen (z.B. Startbeihilfen, Zuschüsse zur Wohnungsausstattung) wurden dabei den Kosten des ambulant betreuten Wohnens zugeordnet und auf 12 Monate umgerechnet. Die dargestellten Ersparnisse fallen dadurch in diesen Fällen im ersten Jahr geringer aus, als in den nachfolgenden, nicht in der Untersuchung berücksichtigten Jahren.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen, um deren Beantwortung wir die Verwaltung bitten:

1.  Wie hoch sind die in der Untersuchung den ambulanten Wohnkosten für die ersten 12 Monate zugeschlagenen Einmalzahlungen (z.B. Startbeihilfen, Zuschüsse zur Wohnungsausstattung) im Schnitt pro untersuchtem Fall?

2.   Wie hoch ist der Anteil der o.g. Kosteneinsparungen des LVR bei der Ambulantisierung (Vorlage 13/2352), die im Gegenzug bei der jeweils betroffenen Kommune oder dem Kreis wieder als Kostensteigerung anfällt?

3.   Wie hoch ist der Anteil der o.g. Kosteneinsparungen des LVR bei der Ambulantisierung (Vorlage 13/2352), die im Gegenzug bei der den übrigen betroffenen Trägern der Sozialhilfe wieder als Kostenstei gerung anfällt und welche Träger sind davon betroffen?

Wir bitten um Beantwortung in der Sitzung des Sozialausschusses am 23.10.2012.

Unterschrift:
gez. Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender


Heinz Schmitz
Fraktionsgeschäftsführer gez. Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender


Heinz Schmitz
Fraktionsgeschäftsführer

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden