LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2186
öffentlich
Datum:
06/22/2012
Dienststelle:
Fachbereich 42
Bearbeitung:
Frau Fischer-Gehlen
Landschaftsausschuss27.06.2012Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss30.08.2012zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Resolution zum Betreuungsgeld
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland bittet die Bundesregierung, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzichten und die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von bis zu 2,2 Milliarden Euro jährlich in den Ausbau der Kinderbetreuung sowie in verstärkte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und Tagesmüttern und -vätern zu investieren."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Der Interfraktionelle Arbeitskreis Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2012 empfohlen, eine Resolution zum Betreuungsgeld zu verabschieden, die der Bundesregierung zugeleitet werden soll.


Begründung:

Die Resolution soll die aktuelle Diskussion zu diesem Thema unterstützen. Da die nächste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland erst am 30.08.2012 stattfindet, wird die Resolution dem Landschaftsausschuss noch vor der Sommerpause in seiner Sondersitzung am 27.06.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Interfraktionelle Arbeitskreis Landesjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Landschaftsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion in der Landschaftsversammlung, die Bundesregierung zu bitten, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzichten und die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von bis zu 2,2 Milliarden Euro jährlich in den Ausbau der Kinderbetreuung sowie in verstärkte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und Tagesmüttern- und vätern zu investieren.

Die Begründung des Resolutionstextes (Anlage 1) ist im Interfraktionellen Arbeitskreis Landesjugendhilfeausschuss nicht mit beschlossen worden.

Das Rundschreiben 311/2012 des Deutschen Landkreistages vom 08.06.2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Anlage 2) und die Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Gesetzes der Fraktion der CDU/CSU und FDP zur Einführung eines Betreuungsgeldes wird als Anlage (Anlage 3) beigefügt.

 

In Vertretung

E l z e r

Anlagen: