Die Plenartagung der Höheren Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland (HKV) findet am 23./24.04.2012 in Köln statt. Der LVR darf gemäß § 4 Absatz 2 der Geschäftsordnung HKV 6 Mitglieder benennen.
§ 4 Absatz 2 Geschäftsordnung HKV:
Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den ständigen Mitgliedern des Arbeitsausschusses zuzüglich der von den Mitgliedern der HKV aus ihren Organen bestimmten Personen, wobei pro Mitglied eine Zahl von 6 Personen nicht überschritten werden darf.