LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1735
öffentlich
Datum:
11/11/2011
Dienststelle:
Fachbereich 43
Bearbeitung:
Herr Göbel
Landesjugendhilfeausschuss24.11.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Künftige Ausrichtung der Heimaufsicht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Stärkung und Effektivierung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen nach
§ 45 SGB VIII (Heimaufsicht) nachfolgende Aufgaben in ihrer Praxis besonders zu berücksichtigen:

1. Ausweitung des Beratungsangebotes im Rahmen des § 45 SGB VIII zur
präventiven Sicherstellung des Kindeswohls in den Einrichtungen der
Hilfen zur Erziehung.

2. Einhaltung des ca. 3-jährigen Turnus zur Besichtigung der
Einrichtungen.

3. Verstärkung der Fortbildungs- und Vernetzungsaktivitäten.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

E l z e r
Zusammenfassung:

Das neue Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, verpflichtet den überörtlichen Träger der Jugendhilfe als die verantwortliche Behörde des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII, den präventiven Kindesschutz in den öffentlichen Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung in Form von Beratung und Unterstützung wesentlich offensiver und stärker umzusetzen. Damit setzt der Gesetzgeber Forderungen der "Runden Tische zur Heimerziehung der 50er und 60er Jahre" und zum "sexuellen Missbrauch" konsequent um.

Für die Praxis der Heimaufsicht ergeben sich dadurch neue Schwerpunktsetzungen und Inhalte.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden